Was bedeutet ATEX?

ATEX bedeutet „ATmosphères EXplosibles“ und steht für zwei europäische Explosionsschutz-Richtlinien. Die Richtlinie 1999/92/EG regelt Mindestanforderungen an sichere Arbeitsplätze. Die Richtlinie 2014/34/EU regelt Geräte und Schutzsysteme, die für explosionsgefährdete Bereiche bestimmt sind. ATEX ist weder eine einzelne Norm noch ein pauschales Betriebssiegel.

Die Bezeichnungen mit Zahlen stammen aus den jeweiligen Rechtsgrundlagen:

  • ATEX 114 bezeichnet heute meist die Produktrichtlinie 2014/34/EU; ihre Vorgängerin 94/9/EG wurde als ATEX 95 bezeichnet.
  • ATEX 153 bezeichnet heute die Arbeitsplatzrichtlinie 1999/92/EG; die ältere Bezeichnung lautet ATEX 137.

Die BG RCI ordnet diese Begriffe, Adressaten und die deutsche Umsetzung ebenfalls getrennt ein. Für den Betrieb ist diese Trennung entscheidend: Ein korrekt gekennzeichnetes Gerät ersetzt weder Gefährdungsbeurteilung noch Schutzkonzept, und eine Zone ersetzt keine Prüfung der vollständigen Geräteeignung.

Die zwei ATEX-Richtlinien im Vergleich

Frage Arbeitsplatzrichtlinie 1999/92/EG Produktrichtlinie 2014/34/EU
Worum geht es? Schutz von Beschäftigten vor explosionsfähigen Atmosphären Beschaffenheit und Konformität von Geräten und Schutzsystemen
Hauptadressat Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber Hersteller; zusätzlich Bevollmächtigte, Einführer und Händler im jeweiligen Pflichtenkreis
Typische Aufgaben Explosionsrisiko beurteilen, Bereiche einstufen, Maßnahmen festlegen, koordinieren, unterweisen und dokumentieren Produkt einordnen, Anforderungen ermitteln, Konformitätsverfahren durchführen, technische Unterlagen erstellen und kennzeichnen
Deutsche Umsetzung vor allem GefStoffV und BetrSichV Explosionsschutzprodukteverordnung, kurz 11. ProdSV
Zentraler Nachweis Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument je nach Produkt unter anderem technische Unterlagen, EU-Konformitätserklärung oder Konformitätsbescheinigung
Was sie nicht leistet keine Produktkonformitätsbewertung keine Freigabe des konkreten betrieblichen Einsatzes

Die Richtlinie 1999/92/EG verlangt, Explosionsrisiken zu beurteilen, gefährdete Bereiche zu klassifizieren und die Ergebnisse vor Aufnahme der Arbeit im Explosionsschutzdokument festzuhalten. Die Richtlinie 2014/34/EU legt dagegen Anforderungen und Konformitätsverfahren für Produkte fest, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden.

Betrifft ATEX den Arbeitgeber oder den Hersteller?

Die Rolle entscheidet über die Aufgabe. Ein Unternehmen kann gleichzeitig mehrere Rollen haben, etwa wenn es eine Anlage betreibt, Produkte importiert, ein vorhandenes Produkt wesentlich verändert oder ein Produkt für eigene Zwecke herstellt.

Ausgangssituation Primäre Rolle Zuerst zu klären
Beschäftigte arbeiten mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben Arbeitgeber Kann ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch entstehen und welche Maßnahmen sind erforderlich?
Ein Arbeitsbereich kann explosionsgefährdet sein Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung, Vermeidung oder Einschränkung des Gemischs, Zündquellen, Auswirkungen und gegebenenfalls Zone
Ein Gerät wird für einen Ex-Bereich beschafft Arbeitgeber als Verwender Passt die vollständige Geräteeignung zum Stoff, Bereich, Betrieb und Schutzkonzept?
Ein Ex-Gerät oder Schutzsystem wird entwickelt oder erstmals für eigene Zwecke verwendet Hersteller Fällt das Produkt in den Anwendungsbereich, welche Kategorie und welches Konformitätsverfahren gelten?
Ein Produkt wird aus einem Drittstaat eingeführt oder unter eigenem Namen angeboten Einführer, Händler oder möglicher Hersteller Welche Pflichten übernimmt das Unternehmen nach 11. ProdSV und Produktsicherheitsrecht?
Ein bestehendes Produkt oder eine Anlage wird geändert Betreiber und möglicherweise Hersteller Ändert sich die Explosionssicherheit, die bestimmungsgemäße Verwendung oder die rechtliche Rolle?

Praxisregel: Wer nur nach „ATEX-Zertifizierung“ fragt, überspringt häufig die entscheidende Vorfrage. Zuerst müssen Produkt, bestimmungsgemäße Verwendung, Rolle und betrieblicher Einsatz geklärt werden. Erst danach lässt sich das passende Bewertungs-, Auswahl- oder Prüfverfahren bestimmen.

ATEX Explosionsschutz im Betrieb: 8 Schritte

Die betriebliche Reihenfolge folgt nicht dem Produktkatalog, sondern der Gefährdung. Die TRGS 720 und TRGS 721 helfen bei Begriffen und Beurteilung; die weiteren Regeln konkretisieren die Schutzmaßnahmen.

  1. Stoffe und Freisetzungen ermitteln: Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, mögliche Mengen, Betriebszustände, Störungen und Reinigungsarbeiten erfassen.
  2. Explosionsgefährdung beurteilen: Prüfen, ob ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch entstehen kann und ob eine wirksame Zündquelle gleichzeitig auftreten kann.
  3. Schutzreihenfolge anwenden: Gefährliche Gemische nach TRGS 722 vermeiden oder einschränken, Zündquellen nach TRGS 723 verhindern und nötigenfalls Auswirkungen konstruktiv begrenzen.
  4. Bereiche fachkundig einteilen: Falls erforderlich, Ex-Bereiche für Gase, Dämpfe oder Nebel sowie für Stäube getrennt festlegen und begründen.
  5. Geräte vollständig auswählen: Nicht nur Zone und Kategorie, sondern auch Gas oder Staub, Explosionsgruppe, Temperatur, Umgebung, Zündschutzart, Geräteschutzniveau und Herstellergrenzen prüfen.
  6. Explosionsschutzdokument erstellen: Gefährdungen, Konzept, Zonen, Koordination, Eignung, Prüfungen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar verbinden.
  7. Vor Inbetriebnahme prüfen und unterweisen: Prüfzuständigkeit und Umfang festlegen, Mängel schließen und Beschäftigte arbeitsplatzbezogen unterweisen.
  8. Betrieb und Änderungen steuern: Instandhaltung, wiederkehrende Prüfungen, Freigaben, Störungen, Fremdfirmen und Änderungen mit dem dokumentierten Stand verknüpfen.

§ 6 Absatz 9 GefStoffV bezeichnet den besonderen Ausweis der Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische als Explosionsschutzdokument. Details zu Pflicht und Inhalt gehören deshalb auf die Seite Explosionsschutzdokument, nicht in eine vermeintliche ATEX-Bescheinigung.

ATEX-Zonen und Gerätekategorien richtig zuordnen

Für Gerätegruppe II außerhalb des Bergbaus bildet die Zone eine Mindestanforderung an die verwendbare Gerätekategorie. G steht für Gase, Dämpfe oder Nebel; D steht für Staub.

Atmosphäre Zone Auftreten im Normalbetrieb Grundsätzlich verwendbare Kategorie nach 1999/92/EG
Gas, Dampf oder Nebel 0 ständig, über lange Zeiträume oder häufig II 1G
Gas, Dampf oder Nebel 1 gelegentlich II 1G oder II 2G
Gas, Dampf oder Nebel 2 normalerweise nicht; wenn doch, nur kurzzeitig II 1G, II 2G oder II 3G
brennbarer Staub 20 ständig, über lange Zeiträume oder häufig II 1D
brennbarer Staub 21 gelegentlich II 1D oder II 2D
brennbarer Staub 22 normalerweise nicht; wenn doch, nur kurzzeitig II 1D, II 2D oder II 3D

Diese Zuordnung folgt Anhang II Teil B der Richtlinie 1999/92/EG. Dort steht zugleich der wichtige Vorbehalt, dass das Explosionsschutzdokument auf Grundlage der Risikobewertung etwas anderes vorsehen kann.

Die Tabelle allein ist keine Gerätefreigabe. Ein Gerät der passenden Kategorie kann für den konkreten Stoff, die Temperatur, die Umgebungsbedingungen oder die vorgesehene Verwendung trotzdem ungeeignet sein. Die fachkundige Festlegung der Zonen wird auf Explosionsschutz Zonen vertieft.

ATEX-Kennzeichnung lesen: Was muss zusammenpassen?

Die besondere Kennzeichnung nach § 14 der 11. ProdSV steht nicht isoliert. Für eine Beschaffungs- oder Einsatzentscheidung sind Kennzeichnung, Erklärung, Betriebsanleitung und tatsächliche Bedingungen gemeinsam zu prüfen.

Kennzeichnungsteil Aussage Prüffrage im Betrieb
CE Hersteller erklärt Konformität mit den einschlägigen EU-Vorgaben Gehört eine EU-Konformitätserklärung zum konkreten Produkt?
vierstellige Kennnummer, falls vorgesehen notifizierte Stelle ist in dem durch das Verfahren bestimmten Umfang beteiligt Stimmt die Nummer mit Unterlagen und Verfahren überein?
besonderes Ex-Zeichen besondere Explosionsschutzkennzeichnung Ist die Kennzeichnung vollständig und dauerhaft lesbar?
Gerätegruppe I oder II Bergbau beziehungsweise übrige explosionsgefährdete Bereiche Passt die Gruppe zum Einsatz?
Kategorie 1, 2 oder 3 beziehungsweise M1 oder M2 gefordertes Sicherheitsniveau innerhalb der Gruppe Ist die Kategorie für Zone und Gefährdung geeignet?
G oder D Gas-, Dampf-, Nebel- beziehungsweise Staubatmosphäre Entspricht sie dem tatsächlich auftretenden Gemisch?
weitere Ex-Kennzeichnung etwa Zündschutzart, Explosionsgruppe, Temperaturklasse und Geräteschutzniveau Passen alle Angaben zum Stoff, Prozess und Einsatzbereich?

Auch Umgebungstemperatur, besondere Bedingungen, ein „X“ in einer Bescheinigungsnummer, Herstellergrenzen oder Montagevorgaben können entscheidend sein. Fotografieren oder übertragen Sie das Typenschild nicht nur auszugsweise; ordnen Sie die vollständige Kennzeichnung eindeutig dem Gerät, Standort und Dokumentensatz zu.

ATEX-Zertifizierung: Ablauf für Hersteller

„ATEX-Zertifizierung“ ist ein gebräuchlicher Suchbegriff, rechtlich aber zu pauschal. Maßgeblich ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2014/34/EU und § 13 der 11. ProdSV. Der konkrete Weg hängt unter anderem von Gerätegruppe, Kategorie, Produktart und davon ab, ob es sich um elektrische oder nichtelektrische Ausrüstung handelt.

Ein belastbarer Ablauf umfasst mindestens:

  1. Produkt und Rolle abgrenzen: bestimmungsgemäße Verwendung, Anwendungsbereich, Wirtschaftsakteur und mögliche weitere EU-Vorschriften klären.
  2. Gerätegruppe und Kategorie festlegen: Einsatzumgebung und erforderliches Schutzniveau dokumentieren.
  3. Anforderungen und Standards bestimmen: wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sowie anwendbare harmonisierte Normen ermitteln.
  4. Konformitätsweg wählen: vorgeschriebene Module bestimmen und prüfen, ob eine für ATEX notifizierte Stelle beteiligt werden muss.
  5. Entwicklung und Nachweis durchführen: Zündgefahren bewerten, Prüfungen ausführen, technische Unterlagen und Fertigungsüberwachung aufbauen.
  6. Ergebnis dokumentieren: je nach Produkt EU-Konformitätserklärung oder Konformitätsbescheinigung ausstellen; Bescheinigungen der notifizierten Stelle zuordnen.
  7. Produkt kennzeichnen und informieren: CE- und Ex-Kennzeichnung sowie deutschsprachige Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen bereitstellen.
  8. Änderungen und Serie überwachen: Produktänderungen, Normenstand, Beschwerden und Fertigung so steuern, dass Konformität erhalten bleibt.

Die EU-Kommission stellt die sechste Ausgabe ihrer ATEX-Leitlinien seit Januar 2026 bereit, verweist auf die NANDO-Datenbank der notifizierten Stellen und warnt ausdrücklich davor, freiwillige Zertifikate mit gesetzlich geregelten Konformitätsnachweisen zu verwechseln.

Wichtig: Eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ist nicht automatisch das gesamte Konformitätsverfahren und nicht mit der EU-Konformitätserklärung gleichzusetzen. Hersteller sollten das Verfahren nicht aus einer allgemeinen Online-Tabelle ableiten, sondern für das konkrete Produkt fachkundig festlegen.

Zertifikat, Zulassung, Erklärung oder Prüfung?

Suchbegriff Fachlich sauberer Bezug Verantwortliche Seite
ATEX-Zertifizierung vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren für ein Produkt Hersteller und gegebenenfalls notifizierte Stelle
ATEX-Zulassung kein einheitlicher Oberbegriff; meist sind Konformität und bestimmungsgemäßer Einsatz gemeint Produkt- und Einsatzfall klären
EU-Baumusterprüfbescheinigung Ergebnis einer EU-Baumusterprüfung, wenn dieses Modul vorgesehen ist notifizierte Stelle
EU-Konformitätserklärung Herstellererklärung für Gerät, Schutzsystem oder bestimmte Vorrichtung nach erfolgreichem Verfahren Hersteller
Konformitätsbescheinigung schriftliches Begleitdokument für eine Komponente Hersteller
ATEX-Prüfung im Betrieb Prüfung der Anlage, Geräte oder Schutzmaßnahmen nach BetrSichV Arbeitgeber und dafür qualifizierte Prüfstelle oder Person
Explosionsschutzdokument betriebliche Dokumentation der Explosionsgefährdung und des Schutzkonzepts Arbeitgeber

Die aktuelle 11. ProdSV verlangt für Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen eine EU-Konformitätserklärung; für Komponenten ist eine schriftliche Konformitätsbescheinigung vorgesehen. Arbeitgeber sollten daher nicht nur „das Zertifikat“ anfordern, sondern zuerst feststellen, welche Dokumente für das konkrete Produkt tatsächlich geschuldet sind.

ATEX-Prüfung: Fristen im Betrieb

Produktkonformität vor dem Inverkehrbringen und betriebliche Prüfung während der Verwendung sind zwei verschiedene Nachweisketten. BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 nennt für Explosionsgefährdungen folgende Grundstruktur:

Prüfgegenstand Grundsätzlicher Zeitpunkt oder Höchstzeitraum Einordnung
Anlage in explosionsgefährdetem Bereich vor Erstinbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung Explosionsschutzkonzept, Zonen, Unterlagen, Errichtung und Maßnahmen einbeziehen
instand gesetztes Teil, von dem der Explosionsschutz abhängt vor Wiederinbetriebnahme besondere Prüfung nach Nummer 4.2; behördlich anerkannte Befähigung beachten
Explosionssicherheit der Anlage mindestens alle sechs Jahre vollständige Unterlagen, Zustand sowie technische und organisatorische Maßnahmen prüfen
Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen mit Verbindungseinrichtungen mindestens alle drei Jahre Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen berücksichtigen
Lüftungsanlagen, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen jährlich Eignung und Funktionsfähigkeit im Zusammenhang prüfen

Für die drei- und einjährigen Prüfungen kann unter den Voraussetzungen von Nummer 5.4 ein dokumentiertes Instandhaltungskonzept in Betracht kommen, das gleichwertig die dauerhafte Explosionssicherheit sicherstellt. Das ist keine pauschale Fristbefreiung. Prüfaufgabe, Anlage, Qualifikation und mögliche Ausnahmen müssen konkret bewertet werden. Die Anforderungen an prüfende Personen werden auf Befähigte Person Explosionsschutz vertieft.

Geräte bei Beschaffung und Wareneingang prüfen

Ein Eintrag „ATEX vorhanden“ reicht für einen Gerätebestand nicht. Halten Sie je Produkt mindestens fest:

  • Hersteller, Produkt, Typ, Serien- oder Chargenbezug und Standort
  • vorgesehene Verwendung und Herstellergrenzen
  • vollständige CE- und Ex-Kennzeichnung einschließlich möglicher Kennnummer
  • Gerätegruppe, Kategorie, G/D-Eignung und weitere Ex-Angaben
  • EU-Konformitätserklärung oder bei Komponenten Konformitätsbescheinigung
  • weitere Bescheinigungen mit Nummer, Ausgabe, Anlagen und besonderen Bedingungen
  • Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in der erforderlichen Sprache
  • Abgleich mit Zone, Stoff, Explosionsgruppe, Temperatur, Umgebung und Prozess
  • Montage-, Verbindungs- und Wechselwirkungsprüfung in der Gesamtanlage
  • Prüftermin, Prüfumfang, prüfende Person oder Stelle, Ergebnis und Mängelstatus

Bei Abweichungen zwischen Typenschild, Erklärung, Bescheinigung und Anleitung sollte das Gerät nicht allein aufgrund eines Ex-Symbols freigegeben werden. Klären Sie auch, ob eine Reparatur, ein Umbau, ein Zubehörteil oder eine abweichende Betriebsweise die dokumentierte Eignung berührt.

Welche ATEX-Dokumente gehören zusammen?

Dokumentationsbereich Nachweis Verknüpfung
Gefährdung Stoffe, Freisetzungen, Betriebszustände und Beurteilung Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsdatenblätter
Schutzkonzept primäre, sekundäre und konstruktive Maßnahmen Explosionsschutzdokument, TRGS-Bezug und Verantwortliche
Bereiche Zonenplan, Begründung, Grenzen und Kennzeichnung Raum, Anlage, Stoff und Änderungsstand
Geräte Inventar, Typenschild, Erklärung, Bescheinigung und Anleitung Standort, Zone, Prozess und bestimmungsgemäße Verwendung
Prüfungen Anlass, Umfang, Qualifikation, Ergebnis, Mängel und Freigabe konkretes Gerät oder Anlage und nächster Termin
Organisation Unterweisung, Arbeitsfreigabe, Fremdfirmenkoordination und Notfallregeln betroffene Rolle, Tätigkeit, Bereich und Dokumentversion
Änderungen Stoff, Menge, Verfahren, Lüftung, Gerät, Software, Reparatur oder Umbau Neubewertung, Prüfung, Unterweisung und Abschlussstand

Eine Explosionsschutz Software kann diese Beziehungen, Versionen, Aufgaben und Fristen strukturieren. Sie kann aber weder eine Zone fachkundig festlegen noch ein Gerät konform bewerten, prüfen oder für einen Einsatz freigeben.

Änderungen als ATEX-Review auslösen

Explosionsschutz wird schnell unzuverlässig, wenn Produkt- und Betriebsunterlagen getrennt fortgeschrieben werden. Definieren Sie deshalb konkrete Review-Auslöser:

  • neue oder geänderte Stoffe, Konzentrationen, Mengen oder Sicherheitsdatenblätter
  • Änderungen an Verfahren, Betriebszuständen, Reinigung oder Störungsabläufen
  • neue Zone oder veränderte räumliche Ausdehnung
  • Austausch, Reparatur, Umbau oder neue Software eines explosionsschutzrelevanten Geräts
  • Änderung von Lüftung, Gaswarnung, Inertisierung oder konstruktiven Maßnahmen
  • neue Verbindungseinrichtungen oder Wechselwirkungen in der Anlage
  • neue Rechtsfassung, technische Regel, harmonisierte Norm oder Herstellerinformation
  • Prüfung mit Mangel, Ereignis, Beinahe-Ereignis oder abweichende Nutzung

Der Review sollte nicht nur ein Datum ändern. Er muss erkennen lassen, welche Annahme betroffen ist, wer fachkundig bewertet hat, welche Unterlagen und Maßnahmen angepasst wurden, ob eine Prüfung erforderlich ist und wann der neue Stand freigegeben wurde.

Klare Abgrenzung im Explosionsschutz-Cluster

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Gesuchte Aufgabe Zuständige Seite
gesamtes betriebliches Schutzsystem und Maßnahmen verstehen Explosionsschutz
Pflicht, Inhalt, Vorlage und Aktualisierung des Dokuments klären Explosionsschutzdokument
Zone 0, 1, 2, 20, 21 und 22 fachlich einordnen Explosionsschutz Zonen
Schulung und Beschäftigtenunterweisung planen Explosionsschutz Schulung
Qualifikation für Prüfaufgaben bestimmen Befähigte Person Explosionsschutz
digitale Dokumentation, Aufgaben und Fristen strukturieren Explosionsschutz Software

So bleibt ATEX hier der verbindende Rechts-, Produkt- und Nachweisrahmen, ohne die fachlichen Detailseiten zu duplizieren.

Quellenprüfung und fachliche Grenzen

Dieser Leitfaden wurde am 6. August 2026 anhand aktueller Primärquellen und einer offiziellen Fachquelle geprüft. Herangezogen wurden insbesondere:

Die Anforderungen hängen von Stoff, Anlage, Produkt, bestimmungsgemäßer Verwendung, Gerätekategorie, Konformitätsweg, Änderung und Prüfaufgabe ab. Dieser Überblick ersetzt weder eine fachkundige Explosionsgefährdungsbeurteilung noch Geräteauswahl, Konformitätsbewertung, Prüfung oder Rechtsberatung. Prüfen Sie vor einer Entscheidung die aktuelle Fassung der einschlägigen Vorschriften, technischen Regeln, Bescheinigungen und Herstellerunterlagen.