Kurzantwort: Wer darf PSAgA prüfen?

PSA gegen Absturz sollte durch Personen geprüft werden, die für die konkrete Ausrüstung sachkundig sind. Der Betrieb muss nachvollziehbar festhalten, welche Qualifizierungsgrundlage vorliegt, welche Herstellerangaben geprüft wurden, welche Ausrüstung betroffen ist und ob das Ergebnis Freigabe, Sperrung, Aussonderung oder Nachprüfung bedeutet.

  • Begriff “befähigte Person” nicht pauschal übernehmen
  • Sachkunde für konkrete PSAgA-Komponente prüfen
  • Herstellerangaben und DGUV-Bezug dokumentieren
  • Ergebnis und Sperrstatus eindeutig festhalten
  • nächste Prüfung und Verantwortlichkeit führen

Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz

Der Ausdruck “befähigte Person” ist im Betrieb vertraut, führt bei PSA gegen Absturz aber schnell zu Unschärfen. Für persönliche Absturzschutzausrüstungen sollte der Nachweis zeigen, welche konkrete Sachkunde für Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Rettungsgerät oder andere Systemteile vorliegt.

Frage Gute Dokumentation
Welche Rolle prüft? sachkundige Person für persönliche Absturzschutzausrüstung
Welche Grundlage liegt vor? DGUV Grundsatz 312-906, Herstellerangaben, Qualifizierungsnachweis
Welche Ausrüstung ist umfasst? konkrete PSA-Art, Hersteller, Typ, Seriennummer oder PSA-ID
Wo liegen Grenzen? Herstellerautorisierung, externe Prüfung oder Ausschluss bestimmter Komponenten

Befähigte Person oder sachkundige Person

In der Praxis wird häufig von einer befähigten Person gesprochen. In DGUV-Unterlagen wird bei persönlicher Absturzschutzausrüstung oft die sachkundige Prüfung betont. Für den Betrieb zählt, dass die prüfende Person geeignet ist.

  • DGUV Grundsatz 312-906 prüfen
  • Herstellerangaben berücksichtigen
  • PSA-Set eindeutig identifizieren
  • Sperrung bei Sturzbelastung oder Mangel dokumentieren

Die eigentliche Prüfung wird auf PSA gegen Absturz prüfen behandelt. Diese Seite erklärt die Rolle und den Qualifikationsnachweis.

Welche Sachkunde nachweisbar sein sollte

Die prüfende Person muss die Ausrüstung, Herstellerinformationen, einschlägigen Regeln und typische Schäden ausreichend beurteilen können. Der Nachweis sollte nicht nur den Namen der Person enthalten.

Nachweisfeld Warum es wichtig ist
Qualifizierungsgrundlage zeigt, warum die Person prüfen darf
geprüfte PSA-Art grenzt Auffanggurt, Verbindungsmittel, Rettungsgerät oder anderes Systemteil ab
Prüfgrundlage verweist auf Herstellerangaben, DGUV-Bezug und betriebliche Vorgaben
Entscheidung macht Freigabe, Sperrung, Aussonderung oder Nachprüfung eindeutig

Begriff im Nachweis sauber führen

Wenn intern von befähigter Person gesprochen wird, sollte der Nachweis trotzdem zeigen, welche Sachkunde gemeint ist. Das verhindert, dass eine allgemeine Rollenbezeichnung die konkrete Prüfkompetenz ersetzt.

Feld Beispiel für PSAgA
Rolle sachkundige Person für persönliche Absturzschutzausrüstung
Grundlage DGUV Grundsatz 312-906, Herstellerunterlagen, interne Beauftragung
Umfang Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Rettungsgerät oder anderes Systemteil
Grenze Herstellerautorisierung oder externe Prüfung erforderlich

Mindestangaben im Qualifikationsnachweis

Der Nachweis sollte für spätere Kontrollen verständlich machen, warum diese Person genau diese Ausrüstung prüfen darf. Besonders bei mehreren Standorten oder externen Prüfenden ist das wichtiger als eine allgemeine Rollenbezeichnung.

  • Name der prüfenden Person und Organisation
  • Qualifizierungsgrundlage und Datum
  • abgedeckte PSAgA-Teilbereiche
  • berücksichtigte Herstellerunterlagen
  • Grenzen der Prüfung und erforderliche Herstellerautorisierung
  • Datum der letzten Prüfung oder Auffrischung der Sachkunde

Was die sachkundige Prüfung abdecken muss

Bei PSA gegen Absturz entscheidet die Prüfung, ob Ausrüstung weiter eingesetzt werden darf. Der Nachweis sollte daher mehr enthalten als nur ein Datum.

  • eindeutige PSA-ID, Hersteller, Typ und Seriennummer
  • Sicht- und Funktionsprüfung nach Herstellerangaben
  • Prüfung auf Alterung, Beschädigung, Sturzbelastung und Vollständigkeit
  • klare Entscheidung: freigegeben, gesperrt, ausgesondert oder nachzuprüfen

Prüfung nicht mit Unterweisung verwechseln

Eine Prüfung beantwortet, ob Ausrüstung weiter verwendet werden darf. Unterweisung und Rettungsplanung sind eigenständige Arbeitsschutzprozesse.

  • Prüfung und Unterweisung getrennt nachweisen
  • Rettungskonzept verknüpfen
  • nächste Prüfung terminieren
  • Mängel bis zur Freigabe sichtbar halten

Offizielle Einordnung

PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-906 geben den fachlichen Rahmen. Die Begriffe in Alltagssprache und Regelwerken unterscheiden sich, deshalb sollte die Seite beide sauber verbinden.