Vorlage an Tätigkeit und System binden

Die Unterweisung PSA gegen Absturz Vorlage ist ein Nachweisgerüst für eine reale Durchführung. Kopieren Sie die folgenden Musterblöcke in Ihre betriebliche Unterlage. Vor dem Termin werden Einsatz und Ausrüstung festgelegt; erst nach der Übung werden Ergebnisse und Bestätigungen ergänzt. Ein vorausgefülltes Formular darf nicht als bereits durchgeführte Unterweisung abgelegt werden.

Die Schutzmaßnahme selbst muss vorher feststehen: Ob Rückhalten, Positionieren oder Auffangen geeignet ist, entscheiden Gefährdungsbeurteilung und fachkundige Auswahl. Die Grundlagen erläutert PSA gegen Absturz. Hier geht es um die nachvollziehbare Dokumentation, nicht um die Berechnung des Fallraums oder eine Anleitung zum eigenständigen Erlernen von Rettungstechniken.

Wann wird der Nachweis benötigt?

§ 12 ArbSchG verlangt die arbeitsplatzbezogene Unterweisung während der Arbeitszeit, insbesondere vor Aufnahme neuer oder geänderter Aufgaben. § 3 PSA-BV ergänzt die sichere Benutzung und verständliche Benutzerinformationen.

Für PSAgA nennt Abschnitt 9.2 der DGUV Regel 112-198 die Unterweisung vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens alle zwölf Monate. Tragen Sie deshalb Anlass und Folgetermin ein. „Jährlich“ ist keine Erlaubnis, Änderungen bis zum nächsten Sammeltermin ungeklärt zu lassen.

Felder für die PSAgA-Vorlage

Die folgenden Felder sind eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein amtliches Formular. Ergänzen Sie konkrete Bezeichnungen und Dokumentenstände. Platzhalter bleiben nicht im abgeschlossenen Nachweis stehen.

Musterblock A: Einsatz, Ausrüstung und Vorbereitung

Feld Einzutragende Angabe
Zuordnung Betrieb: [Name]; Dokument-ID: [ID]; Version: [Stand]
Durchführung Datum: [Datum]; Ort: [Ort]; Theorie/Praxis: [jeweilige Zeit]
Anlass [Erstbenutzung, Wiederholung, Systemwechsel oder konkrete Änderung]
Arbeitsaufgabe [Tätigkeit, Arbeitsbereich, Zugang und relevante Absturzsituation]
Ausrüstung [Systemart, Hersteller, Typ und IDs aller verwendeten Komponenten]
Einsatzgrenzen [Freigegebene Anschlagmöglichkeiten; Bewertung von Fallraum und Kompatibilität]
Grundlagen [Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Herstelleranleitung: jeweils ID/Stand]
Übungsleitung [Name, Qualifikationsbezug und Kenntnis der betrieblichen Einsatzbedingungen]
Übungsrahmen [Sicherer Übungsort, Gefährdungsbeurteilung, Sicherung und Rettung für die Übung]
Rettungsbezug [Rettungskonzept-ID, Szenario, bereitstehende Mittel, Rollen und Alarmierungsweg]

„Gurt vorhanden“ reicht im Ausrüstungsfeld nicht. Auch Verbindungsmittel, Gerät, Verbinder und die zugehörige Anschlagmöglichkeit müssen dem geübten System eindeutig zugeordnet werden können. Werden zwei unterschiedliche Systeme eingesetzt, dokumentieren Sie beide. KomNet erläutert die Unterweisung an mehreren Systemen; ein beliebiges Schulungsset deckt nicht automatisch sämtliche Varianten ab.

Musterblock B: Ergebnis je Person

Übernehmen Sie diesen Block für jede Person und die jeweils geübten Systeme:

  • Person und Aufgabe: [Name oder eindeutige betriebliche Zuordnung; vorgesehene Tätigkeit]
  • Verständigung: [verwendete Sprache; Rückfragen; gegebenenfalls Unterstützung]
  • Geübtes System: [Zuordnung zu Block A]
  • Selbst durchgeführte Übungen: [Zeilen der folgenden Übungstabelle und tatsächlicher Umfang]
  • Beobachtetes Ergebnis: [sicher ausgeführt / nach Korrektur erneut sicher ausgeführt / offen]
  • Offene Punkte: [konkrete Abweichung, notwendige Nachschulung, verantwortliche Person, Termin]
  • Einsatzentscheidung: [wer entscheidet; betroffene Tätigkeiten; Einschränkung bis zur Klärung]
  • Bestätigung der Durchführung: [Datum und Bestätigung der teilnehmenden sowie unterweisenden Person]
  • Wiederholung und Ablage: [nächster Termin; Nachweis-ID; Anlagen und Ablageort]

Die Bestätigung bezieht sich auf den beschriebenen Umfang. Sie darf weder eine fehlende Übung verdecken noch eine pauschale Einsatzfreigabe für andere Arbeitsorte oder Systeme ausdrücken. Formulieren Sie Rückfragen so, dass Beschäftigte ihre Handlung erklären oder zeigen können; ein bloßes „verstanden“ liefert dafür wenig Anhaltspunkte.

Rettung und Praxisanteil sichtbar machen

Vormachen ist nicht dasselbe wie selbst üben. Nach dem DGUV Grundsatz 312-001 müssen geeignete Ausbildende die Übungen unter sicheren, zum Einsatz passenden Bedingungen durchführen. Die Übung benötigt eine eigene Gefährdungsbeurteilung einschließlich Rettungskonzept. Bei Übungen mit Absturzgefahr sind unabhängige zweite Sicherungen erforderlich.

Die folgende Tabelle dient der Beobachtung durch die qualifizierte Übungsleitung. Sie beschreibt keine vollständigen Bedien- oder Rettungsanweisungen.

Übungsbaustein Was im Ergebnis konkret stehen sollte
Anlegen und Zuordnen [Person hat das vorgesehene System nach Anleitung angelegt; Sitz und Verbindungen kontrolliert; nötige Korrektur]
Kontrolle vor Benutzung [Gezeigte Kontrollschritte; erkannte Übungsmängel; benannter Melde- und Sperrweg]
Einsatzbezogene Anwendung [Geübter Ablauf am festgelegten System; Anschlagmöglichkeit; erkannte Einsatzgrenzen]
Alarmierung und Rettungsrolle [Tatsächlich geübtes Szenario; eigene Aufgabe; Kommunikation; verwendete Rettungsausrüstung]
Pflege und Aufbewahrung [Erläuterter betrieblicher Ablauf; herstellerbezogene Grenzen; zuständige Stelle bei Schäden]

Rettung darf nicht nur als „Notruf bekannt“ abgehakt werden. Benennen Sie das betriebliche Szenario und unterscheiden Sie zwischen besprochenem Rettungsplan und tatsächlich geübten Handlungen. Die BG RCI zur Unterweisung und Übung bezieht Rettungssysteme ausdrücklich ein.

Für jede übende Person muss ausreichend Zeit vorhanden sein. Überforderung oder unsichere Bedingungen sind Gründe zum Unterbrechen, nicht zum schnellen Bestätigen des Formulars. Weitergehende Inhalte und Organisation behandelt die PSAgA-Schulung.

Ausfüllbeispiel: Ein offener Handgriff bleibt offen

Fiktives Dokumentationsbeispiel: Bei einer Wiederholungsunterweisung wird das im Betrieb eingesetzte System A verwendet. Eine Person führt die Kontrolle vor Benutzung korrekt vor, benötigt beim Anlegen aber wiederholt Unterstützung.

Ein brauchbarer Eintrag lautet: „Kontrolle selbstständig gezeigt. Zuordnung der Verbindung noch nicht sicher; erneute angeleitete Übung und Beobachtung erforderlich. Verantwortlich: [Name], Termin: [Datum]. Einsatzentscheidung für die betroffene Tätigkeit bis zur Klärung: [konkrete Einschränkung].“

Nicht ausreichend wäre: „Alle unterwiesen, Unterschriften liegen vor.“ Nach erfolgreicher Nachschulung wird ein datierter Ergänzungsvermerk mit dem neuen Ergebnis angelegt. Der ursprüngliche offene Befund bleibt nachvollziehbar. Bei versäumter Praxis wird nur die tatsächliche Theorieteilnahme bestätigt.

Prüfung getrennt führen

Unterweisung betrifft die Person, die sachkundige Prüfung der PSAgA den Zustand der Ausrüstung. Führen Sie deshalb getrennte Nachweise und Termine. Ein gemeinsamer Veranstaltungstag macht daraus keinen gemeinsamen Prüfgegenstand.

Im Unterweisungsformular genügt die Referenz auf Ausrüstungs-ID und Prüfnachweis. Die Kontrolle vor jeder Benutzung wird praktisch vermittelt. Beschädigte oder durch einen Sturz beanspruchte Ausrüstung wird der Benutzung entzogen und fachlich geklärt; eine Unterweisung macht sie nicht wieder verwendbar.

Ebenso sind die Rollen getrennt: Sachkunde zur PSAgA-Prüfung belegt nicht automatisch die Fähigkeit, praktische Übungen sicher auszubilden. Der Grundsatz 312-001 behandelt die Übungsleitung; der bereits verlinkte Grundsatz 312-906 betrifft die Ausrüstungsprüfung.

Als Word-Arbeitsfassung und PDF-Abschluss nutzen

Kopieren Sie Musterblöcke und Übungstabelle in Ihre Textverarbeitung und erweitern Sie die Eingabeflächen. Nach Durchführung und Prüfung kann ein versionierter PDF-Stand mit den zugehörigen Anlagen abgelegt werden. Arbeitsfassung und abgeschlossener Nachweis sollten unterscheidbar bleiben.

Diese Seite enthält eine kopierbare PSAgA-Textvorlage, keinen separaten Dateidownload. Für eine zusätzliche allgemeine Teilnehmerstruktur gibt es die Unterweisungsnachweis Vorlage als PDF. Die allgemeine PSA-Unterweisungsvorlage ersetzt die hier beschriebenen systembezogenen Übungen nicht.

Quellen richtig einordnen

Redaktionell überarbeitet am 10. September 2026. Abgeglichen wurden die genannten gesetzlichen Vorschriften, Abschnitt 9.2 und 10.3 der DGUV Regel 112-198 sowie die Anforderungen an sichere Übungen im DGUV Grundsatz 312-001. Dieser Grundsatz hat die Ausgabe Juni 2015; die verfügbare Onlinefassung nennt eine Layout- und Literaturaktualisierung im April 2023.

Das Muster hilft bei der Dokumentation in deutschen Betrieben. Es ersetzt weder Gefährdungsbeurteilung und Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen noch Herstelleranleitungen, qualifizierte Ausbildung oder ein einsatzbezogenes Rettungskonzept. Fachliche Durchführung und sichere Einsatzentscheidung bleiben beim verantwortlichen Betrieb.