Niedrigschwelliger Meldeweg

Ein guter Meldeweg ist leicht erreichbar. Beschäftigte sollten wissen, ob sie eine Führungskraft, eine Arbeitsschutzrolle, ein digitales Formular oder eine zentrale Stelle nutzen sollen.

Wichtig ist eine klare Botschaft: Die Meldung dient Prävention. Sie soll Risiken sichtbar machen, bevor ein Unfall passiert.

Mindestangaben für die Meldung

Die Meldung sollte kurz bleiben, aber genug Informationen für eine Bewertung liefern.

  • Datum und Uhrzeit
  • Standort oder Arbeitsbereich
  • Tätigkeit
  • kurze Ereignisbeschreibung
  • mögliche Unfallfolge
  • beteiligtes Arbeitsmittel oder Stoff
  • Sofortmaßnahme
  • Foto oder Anlage, wenn sinnvoll
  • Kontakt für Rückfragen, sofern erforderlich

Bewertung nach der Meldung

Nach der Meldung sollte festgelegt sein, wer das Ereignis bewertet. Je nach Thema können Führungskraft, Sifa, Betriebsarzt, Instandhaltung, Brandschutz oder andere Fachrollen beteiligt sein.

Fragen für die Bewertung:

  • war das Risiko bereits in der Gefährdungsbeurteilung erfasst?
  • ist eine Sofortmaßnahme nötig?
  • gibt es ähnliche Ereignisse?
  • ist eine technische oder organisatorische Änderung möglich?
  • muss unterwiesen werden?
  • ist eine weitere Untersuchung erforderlich?

Rückmeldung an Beschäftigte

Meldungen versanden, wenn niemand erfährt, was daraus wurde. Eine kurze Rückmeldung erhöht die Bereitschaft, weitere Beinaheunfälle zu melden.

  • Meldung erhalten
  • Bewertung abgeschlossen
  • Maßnahme geplant oder umgesetzt
  • kein Handlungsbedarf mit kurzer Begründung
  • Thema wird im ASA oder Review behandelt

Abgrenzung zu externen Meldungen

Beinaheunfälle sind zunächst ein internes Präventionsthema. Ob besondere externe Meldepflichten bestehen, hängt vom Ereignis, der Branche und speziellen Regelungen ab. Bei tatsächlichen Arbeitsunfällen gelten andere Nachweis- und Meldewege.