Sichere Verwendung konkret beschreiben

Leitern und Tritte sind alltägliche Arbeitsmittel, aber Fehler bei Auswahl, Aufstellung oder Nutzung führen schnell zu schweren Stürzen. Die Betriebsanweisung sollte deshalb praktisch und arbeitsplatznah sein.

  • Leiterart und Einsatzgrenzen benennen
  • Untergrund, Anstellwinkel und Standort prüfen
  • Sichtkontrolle vor Verwendung festlegen
  • Mängelmeldung, Sperrung und Ersatz regeln

Nicht jede Arbeit gehört auf die Leiter

Die Betriebsanweisung sollte auch sagen, wann eine Leiter nicht geeignet ist. Bei längeren, höheren oder riskanteren Tätigkeiten können sicherere Arbeitsmittel erforderlich sein.

  • Arbeitsdauer und Standhöhe berücksichtigen
  • Alternativen wie Gerüst oder Hubarbeitsbühne prüfen
  • Verkehrswege und Türbereiche gesondert bewerten
  • Unterweisung mit Leiterprüfung und Mängelprozess verbinden

Quellen und Grenzen bei betriebsanweisung leitern und tritte

Die Inhalte orientieren sich an DGUV Information 208-016, BGHM-Hilfen, BG RCI-Mustern und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung, keine Leiterprüfung und keine Auswahl sicherer Alternativen.

  • DGUV Information 208-016 für Verwendung von Leitern und Tritten
  • BGHM Leitern-Hilfen für Prüfung, Inaugenscheinnahme und Einsatzgrenzen
  • Muster-Betriebsanweisungen nur nach betrieblicher Anpassung nutzen
  • fachkundige Prüfung bei Arbeiten in Höhe, ungünstigem Untergrund, Verkehrswegen oder längerer Tätigkeitsdauer