Produkt und Anwendung konkret machen

Lege zuerst das tatsächliche Gebinde, die Anwendungshinweise und das zugehörige Sicherheitsdatenblatt Reinigungsmittel nebeneinander. Die Vorlage beschreibt nicht beliebige Putzmittel, sondern die freigegebene Reinigung in einem bestimmten Arbeitsbereich. Vorhandene Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung Reinigung, nicht aus dem Formular.

Für die Vorbereitung brauchst du vier Angaben:

  • Produktzuordnung: vollständiger Handelsname, Hersteller und Version der verwendeten Unterlagen;
  • Objektbezug: Dosierplatz, zu reinigende Flächen und vorgesehene Geräte;
  • Arbeitsablauf: Welche Schritte erledigt die Reinigungskraft selbst, einschließlich Kanisterwechsel und Ansatz?
  • Maßnahmen: Welche Dosierhilfe, Lüftung, Schutzausrüstung und Notfalleinrichtungen sind festgelegt und vorhanden?

Fehlen Angaben, notiere außerhalb der Arbeitsplatzfassung: „Offen: … / Klärung durch: … / Termin: …“. Ein leeres Schutzfeld bedeutet nicht „keine Schutzmaßnahme erforderlich“.

Kostenlose Textvorlage zum Kopieren und Ausfüllen

Das folgende Raster ist eine redaktionelle Ausfüllhilfe, keine produktbezogen freigegebene Musteranweisung. Es lässt sich ohne Anmeldung in Word oder ein anderes Textdokument kopieren; ein separater DOCX- oder PDF-Download wird hier nicht angeboten.

ENTWURF – erst nach betrieblicher Prüfung verwenden. Die eckigen Klammern sind Arbeitsfelder. Ersetze sie durch geprüfte Angaben; nicht zutreffende Punkte nur nach Bewertung streichen. Die sieben Inhaltsbereiche folgen TRGS 555, Abschnitt 3.2.1. Dokumentnummer und Freigabevermerk dienen zusätzlich der betrieblichen Organisation.

Dokumentkopf: Betrieb: [Name] · Objekt: [Adresse] · Nummer: [Kennung] · Version: [Stand] · Gültig ab: [Datum] · Freigabe: [zuständige Person, Datum].

1. Wo und für welche Reinigung gilt die Anweisung?

  • Dosier- und Arbeitsort: [Raum, Bereich, Flächen].
  • Erfasste Arbeiten: [Gebindewechsel, Ansatz, Auftrag und Nacharbeit konkret benennen].
  • Zulässiges Verfahren: [z. B. Wischen mit benanntem Gerät].
  • Nicht erfasste Arbeiten: [abweichende Verfahren ausdrücklich nennen].

2. Welches Reinigungsmittel ist erfasst?

  • Produkt: [vollständiger Handelsname und Hersteller].
  • Kennzeichnung: [zutreffende Gefahrenpiktogramme und Signalwort ergänzen].
  • Verwendete Form je Arbeitsschritt: [Konzentrat, Gebrauchslösung oder gebrauchsfertig geliefertes Produkt].
  • Zuordnung am Reinigungswagen: [eindeutige Beschriftung des zulässigen Arbeitsgebindes].

3. Welche Gefahren bestehen bei diesen Arbeiten?

  • Relevante Produktgefahren: [verständliche H- und EUH-Aussagen].
  • Kontaktmöglichkeiten: [z. B. Spritzer am Dosierplatz, Hautkontakt beim Wischen].
  • Weitere tätigkeitsbezogene Gefahren: [nach Beurteilung ergänzen].
  • Unverträgliche Stoffe und Rückstände: [konkrete Produkte oder Stoffgruppen und Folgen].
  • Gefahren für die Umwelt: [relevante Angaben].

4. Wie wird sicher dosiert und gereinigt?

  • Ansatz: [geprüfte Dosierung mit Einheit und Bezugsmenge].
  • Dosierhilfe und Reihenfolge: [Gerät, Einstellung, konkrete Arbeitsschritte].
  • Auftrag: [Verfahren, Anwendungsbedingungen, gegebenenfalls Kontaktzeit und Nachbehandlung].
  • Technischer Schutz: [vorhandene Einrichtungen und ihre Benutzung].
  • Organisatorische Regeln: [Zugang, Hygiene, sichere Bereitstellung und Lagerort].
  • Schutz beim Konzentrat: [konkret ausgewählte PSA mit Einsatz- und Wechselregeln].
  • Schutz bei der Flächenreinigung: [konkret ausgewählte PSA mit Einsatz- und Wechselregeln].
  • Hand- und Hautschutz: [festgelegte Mittel, Anwendung, Aufbewahrung].
  • Verbote: [Mischen verschiedener Reiniger, ungeprüfte Fremdprodukte, ungeeignete Gebinde und weitere konkrete Verbote].

5. Was gilt bei Störung, Verschütten oder Brand?

  • Abbruch und Sicherung: [wann stoppen, Bereich verlassen, andere warnen].
  • Alarmierung: [Notruf und interne erreichbare Stelle].
  • Freisetzung: [wer darf mit welcher Ausrüstung eingreifen; Grenzen der Eigenhilfe].
  • Hilfsmittel: [geeignete Bindemittel, Standort und sichere Aufnahme].
  • Brandfall: [betrieblich festgelegte Maßnahmen und Zuständigkeiten].
  • Wiederaufnahme: [wer entscheidet nach Beseitigung der Störung].

6. Welche Erste Hilfe ist vorgesehen?

  • Augenkontakt: [produktbezogene Maßnahmen und erreichbare Spüleinrichtung].
  • Hautkontakt: [produktbezogene Maßnahmen].
  • Einatmen oder Verschlucken: [zutreffende Maßnahmen, erforderliche medizinische Hilfe und zu unterlassende Handlungen].
  • Hilfe holen: [Ersthelfer, Erreichbarkeit, Notruf, genaue Ortsangabe].
  • Produktinformation für die Hilfe: [Aufbewahrungs- oder Zugriffsort].

7. Wohin kommen Reste und verunreinigte Materialien?

  • Produktreste und benutzte Reinigungslösung: [jeweils zulässiger Entsorgungsweg].
  • Verunreinigte Tücher und Bindemittel: [Behälter und Sammelstelle].
  • Leere Gebinde: [vorgesehener Rückgabe- oder Entsorgungsweg].
  • Nicht zulässige Entsorgung: [konkrete Verbote].
  • Zuständig: [Funktion und Kontakt].

Ende des Kopierrasters. Halte die endgültige Anweisung kurz und handlungsnah. Die Erläuterungen dieses Artikels gehören nicht vollständig auf den Aushang.

Dosierangaben und Platzhalter auf Fehler prüfen

„Nach Herstellerangabe“ ist noch keine ausgefüllte Dosieranweisung. Die BG BAU nennt in Baustein C 332 ausdrücklich Herstellerdosierung, Dosierhilfen und Mischverbote. Übertrage die geprüfte Vorgabe so, dass sie mit dem vorhandenen Dosiersystem ausführbar ist.

Noch nicht verwendbar Vor der Freigabe zu klären
„Eine Kappe in den Eimer“ Welche messbare Menge, welches Gebinde und welche Bezugsmenge? Bezieht sich die Angabe auf Wasser oder fertige Lösung?
„Bei Bedarf stärker dosieren“ Welche Dosierung ist für die konkrete Fläche und Aufgabe vorgesehen? Wer entscheidet über abweichende Anwendungen?
„Bei Unfall siehe Aushang“ Welche Hilfe wird benötigt, wo hängt die Information und ist sie während der Reinigung erreichbar?

Fiktiver Prüffall: Im Entwurf steht „automatisch dosieren“, am Objekt gibt es aber nur eine Handpumpe. Die prüfende Person markiert das Feld als offen. Erst nach Klärung der tatsächlichen Dosiermenge und Vorgehensweise wird die Regel ergänzt. Eine rechnerisch passende Prozentzahl allein bestätigt weder die Pumpe noch die sichere Anwendung.

Vorlage für Reinigung richtig abgrenzen

Dieses Raster unterstützt das Ausfüllen für ein Reinigungsobjekt. Die Frage, wann eine Anweisung notwendig ist und wie Konzentrat und verdünnte Lösung voneinander abzugrenzen sind, behandelt Betriebsanweisung Reinigungsmittel. Das branchenübergreifende Blankogerüst findest du unter Betriebsanweisung Gefahrstoffe Vorlage.

Eine Anweisung für Wischen erfasst nicht automatisch Sprühen, Hochdruck- oder Heißanwendung. Auch eine Produktgruppe darf nicht nur wegen ähnlicher Namen zusammengefasst werden. Nach TRGS 555 müssen die Tätigkeiten ähnliche Gefährdungen und vergleichbare Schutzmaßnahmen aufweisen.

Das VBG-Muster für Reinigungs- und Pflegemittel, Stand Februar 2021, zeigt, warum der Geltungsbereich wichtig ist: Es begrenzt die erfassten wässrigen Mittel und verlangt örtliche Ergänzungen. Sein Titel allein belegt keine Eignung für jeden Reiniger. Ein Reinigungsplan regelt dagegen Flächen und Intervalle; er ersetzt keine Gefahrstoffanweisung.

Hautschutz und Erste Hilfe nicht vergessen

Prüfe die ausgefüllten Schutzfelder am Arbeitsplatz: Sind die bezeichneten Handschuhe tatsächlich vorhanden, und ist erkennbar, bei welchem Arbeitsschritt sie getragen und gewechselt werden? TRGS 401, Abschnitte 5.5.1 und 5.5.2 verlangt die konkrete Auswahl anhand von Stoffen und Kontaktbedingungen. „Geeignete Handschuhe“ oder nur ein Materialname lässt diese Entscheidung offen.

Gleiche die Angaben mit dem Hautschutzplan ab. Ergänze erforderlichen Augen- und weiteren Schutz, ohne dieselbe PSA ungeprüft für alle Arbeitsschritte vorzuschreiben.

Bei Erster Hilfe werden keine Spülzeiten oder sonstigen Maßnahmen aus einem fremden Produktmuster geraten. Verwende die zutreffenden Produktinformationen und die betriebliche Notfallorganisation. Prüfe die Erreichbarkeit auch bei Abenddiensten: Ein Ersthelfername ohne erreichbare Hilfe ist keine funktionierende Notfallregel.

Hersteller-Muster und übersetzte Fassungen übernehmen

Ein passender Entwurf kann Arbeit sparen. Die BG BAU stellt WINGIS und myBETRAN als Hilfen für Betriebsanweisungen vor. Vergleiche aber vor jeder Übernahme Produktstand, Konzentration, Tätigkeit und örtliche Maßnahmen.

Für mehrsprachige Teams ist ein Detail wichtig: myBETRAN weist darauf hin, dass Standardtexte übersetzt werden, Freitexte jedoch nicht. Prüfe deshalb gerade die selbst eingetragenen Dosierungen, Verbote und Notfallwege in jeder Sprachfassung. Unveränderte Produktnamen sowie übereinstimmende Zahlen und Einheiten erleichtern den Abgleich; verständliche Unterweisung bleibt erforderlich.

Mit Reinigungsvorlagen und Unterweisung verbinden

Nutze diesen redaktionellen Freigabecheck zusätzlich zur fachlichen Prüfung:

  1. Produkt auf dem Wagen, Unterlagen und Anweisung stimmen überein.
  2. Alle erfassten Schritte haben ausführbare Regeln; sicherheitsrelevante Platzhalter sind geschlossen.
  3. Dosiergerät, Schutzmittel und Notfalleinrichtungen sind vor Ort verfügbar.
  4. Eine Reinigungskraft kann anhand des Entwurfs erklären, welches Mittel wo und wie verwendet wird.
  5. Version, betriebliche Freigabe und Bereitstellungsort sind eindeutig; überholte Arbeitsplatzfassungen werden ersetzt.
  6. Unterweisung anhand der aktuellen Fassung und ein separater Nachweis sind organisiert.

§ 14 GefStoffV verlangt verständliche, zugängliche Anweisungen und mündliche Unterweisung vor Beschäftigungsaufnahme sowie mindestens jährlich. Maßgebliche Änderungen der Arbeitsbedingungen erfordern eine Aktualisierung, nicht erst der nächste Jahrestermin. Für den Schulungsablauf nutze die Unterweisung Reinigungskraft Vorlage. Hygieneanforderungen ergänzt die Unterweisung Hygiene Vorlage.

Offizielle Grundlagen zur Reinigungsmittel-Vorlage

Redaktionell geprüft für Deutschland am 8. September 2026. Grundlage sind § 6 GefStoffV für die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung, § 14 GefStoffV, TRGS 555 sowie TRGS 401 in der Fassung vom 19. September 2024. Das Kopierraster, die Fehlerprüfung und der fiktive Prüffall wurden als redaktionelle Arbeitshilfen erstellt.

Die Vorlage ersetzt keine fachkundige Gefährdungsbeurteilung, keine geprüften Produktangaben und keine betriebliche Schutzfestlegung. Ihre Vollständigkeit als Formular ist nicht mit der Eignung für eine konkrete Reinigungstätigkeit gleichzusetzen.