Produkt und Anwendung konkret machen
Reinigungsmittel werden oft routiniert verwendet. Gerade deshalb muss die Betriebsanweisung klar zwischen Produkt, Verdünnung, Auftrag, Kontaktzeit, Sprühnebel, Hautkontakt und Mischverboten unterscheiden.
- Produktname, Hersteller und Sicherheitsdatenblatt erfassen
- Anwendung, Dosierung und Einwirkzeit beschreiben
- unverträgliche Produkte und Mischverbote nennen
- Haut-, Augen- und Atemschutz arbeitsbereichsbezogen festlegen
Hautschutz und Erste Hilfe nicht vergessen
Viele Reinigungsarbeiten belasten Haut und Augen, auch wenn das Produkt im Alltag harmlos wirkt. Die Vorlage sollte deshalb konkrete Schutz- und Notfallregeln enthalten.
- geeignete Handschuhe und Wechselregeln prüfen
- Hautschutz, Hautreinigung und Pflege einbinden
- Verhalten bei Spritzern, Verschütten und Einatmen festlegen
- Lagerung und Entsorgung verständlich regeln
Mit Reinigungsvorlagen und Unterweisung verbinden
Die Betriebsanweisung ist ein Baustein im Reinigungsprozess. Sie sollte mit Gefährdungsbeurteilung Reinigung, Sicherheitsdatenblatt, Hautschutzplan und Unterweisung verknüpft werden.
- neue Produkte als Review-Anlass markieren
- Unterweisung aus aktueller Version ableiten
- Objektwechsel und Kundenbereiche berücksichtigen
- offene Maßnahmen mit Verantwortlichen nachverfolgen
Offizielle Grundlagen zur Reinigungsmittel-Vorlage
Die Inhalte orientieren sich an GefStoffV, TRGS 555 und TRGS 401. Die Seite ersetzt keine Gefahrstoffbewertung, kein aktuelles Sicherheitsdatenblatt und keine fachkundige Prüfung bei besonderen Reinigungschemikalien.
- GefStoffV § 14 für Betriebsanweisung und Unterweisung
- GefStoffV § 6 für Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
- TRGS 555 für Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
- TRGS 401 für Hautkontakt und Hautschutz bei Gefahrstoffen