Schutzstufe aus der Tätigkeit ableiten

Die Schutzstufe ist kein isolierter Tabellenwert. Entscheidend ist, welche Tätigkeit wo und mit welcher möglichen Exposition stattfindet.

  • Biostoff oder mögliche Quelle benennen
  • Tätigkeit und Arbeitsbereich beschreiben
  • Exposition und Kontaktweg bewerten
  • Schutzmaßnahmen fachkundig festlegen

Risikogruppe und Schutzmaßnahme verbinden

Risikogruppen helfen bei der Einordnung. Die betriebliche Schutzstufe muss aber mit den tatsächlichen Abläufen und Maßnahmen zusammengeführt werden.

  • Risikogruppe dokumentieren
  • Schutzstufe oder Schutzmaßnahmen begründen
  • Betriebsanweisung und Unterweisung aktualisieren
  • Review bei Änderungen planen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Schutzstufenentscheidungen als Teil der BioStoffV-Gefährdungsbeurteilung führen.

  • Entscheidung, Quelle und Datum speichern
  • Maßnahmen mit Verantwortlichen anlegen
  • Unterweisung und Betriebsanweisung verknüpfen
  • Review bei Ereignis oder Tätigkeitsänderung auslösen