Schutzstufe aus der Tätigkeit ableiten
Die Schutzstufe ist kein isolierter Tabellenwert. Entscheidend ist, welche Tätigkeit wo und mit welcher möglichen Exposition stattfindet.
- Biostoff oder mögliche Quelle benennen
- Tätigkeit und Arbeitsbereich beschreiben
- Exposition und Kontaktweg bewerten
- Schutzmaßnahmen fachkundig festlegen
Risikogruppe und Schutzmaßnahme verbinden
Risikogruppen helfen bei der Einordnung. Die betriebliche Schutzstufe muss aber mit den tatsächlichen Abläufen und Maßnahmen zusammengeführt werden.
- Risikogruppe dokumentieren
- Schutzstufe oder Schutzmaßnahmen begründen
- Betriebsanweisung und Unterweisung aktualisieren
- Review bei Änderungen planen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Schutzstufenentscheidungen als Teil der BioStoffV-Gefährdungsbeurteilung führen.
- Entscheidung, Quelle und Datum speichern
- Maßnahmen mit Verantwortlichen anlegen
- Unterweisung und Betriebsanweisung verknüpfen
- Review bei Ereignis oder Tätigkeitsänderung auslösen