Aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten

Die Unterweisung sollte mit der konkreten BioStoffV-Gefährdungsbeurteilung beginnen. Nur so werden die richtigen Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen behandelt.

  • Tätigkeit und Arbeitsbereich nennen
  • mögliche Biostoffexposition erklären
  • Schutzmaßnahmen und Hygiene beschreiben
  • Grenzen, Verbote und Meldewege festlegen

Betriebsanweisung als Grundlage nutzen

Die Betriebsanweisung bündelt die wichtigsten Regeln. Die Unterweisung macht daraus verständliches Verhalten für Beschäftigte.

  • Betriebsanweisung gemeinsam durchgehen
  • PSA, Handschuhe und Desinfektion praktisch erklären
  • Verhalten bei Kontamination, Unfall oder Störung üben
  • Fragen und Verständnis dokumentieren

Vorsorge und besondere Gruppen einordnen

Arbeitsmedizinische Vorsorge und besondere Schutzgruppen gehören nicht als medizinische Details in die Unterweisung. Beschäftigte sollten aber wissen, wann Vorsorge angeboten oder veranlasst wird und an wen sie sich wenden.

  • Vorsorgeanlässe organisatorisch erklären
  • Mutterschutz- oder Immunschutzfragen vertraulich behandeln
  • Meldewege für Ereignisse benennen
  • Datenschutz bei Gesundheitsinformationen beachten

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann BioStoffV-Unterweisungen mit Betriebsanweisung, Teilnehmern, Maßnahmen und Wiedervorlage verbinden.

  • Unterweisungsthema und Tätigkeit erfassen
  • Teilnehmer und Datum dokumentieren
  • offene Maßnahmen direkt anlegen
  • Review bei geänderten Tätigkeiten oder Infektionsgeschehen planen