Erst die Tätigkeit, dann die Vorlage
Beginnen Sie mit einem abgegrenzten Arbeitsgang, etwa der Annahme bestimmter Proben oder dem Wechsel kontaminierter Filter. Eine Vorlage mit der Überschrift „Biostoffe“ kann diese unterschiedlichen Situationen nicht ohne Anpassung abdecken. Die benötigten Angaben stammen aus der fachkundigen Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV.
Klären Sie vor dem Ausfüllen, ob die Betriebsanweisung erforderlich ist. § 14 BioStoffV nimmt ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen aus. Die ausführliche Pflichtentscheidung behandelt Betriebsanweisung für Biostoffe. Hier geht es um das anschließende Dokumentmuster und seine betrieblichen Einträge.
Offizielle Word- und PDF-Muster finden
Für eine bearbeitbare Ausgangsdatei können Sie folgende Originalangebote prüfen. Die Links führen zu den Herausgeberseiten, nicht zu einer von uns umbenannten oder fachlich freigegebenen Kopie.
| Originalangebot | Was Sie dort auswählen |
|---|---|
| BGW: Word-Vorlage | Unter „Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung“ die Betriebsanweisung gemäß § 14 Biostoffverordnung im Format DOTX. Nicht die ähnlich benannte Gefahrstoff-Vorlage wählen. |
| BG RCI: Muster Biostoffe | Word-Muster für Biostoffe. Der Herausgeber weist ausdrücklich auf die notwendige betriebliche Anpassung hin. |
| BGHW: Blankovorlage BA 0-2 | Blankovorlage für biologische Einwirkungen und Biostoffe als DOCX. |
| LAGetSi Berlin: Biologische Arbeitsstoffe | Separat gelistetes PDF-Muster nach § 14; die dortige Hygieneplan-Datei ist ein anderes Dokument. |
DOCX ist ein bearbeitbares Word-Dokument; DOTX dient als Dokumentvorlage. Ein PDF-Angebot ist nicht automatisch ein komfortabel bearbeitbares Formular. Die Auflistung beschreibt die öffentlich sichtbaren Angebote, keinen Funktionstest aller Dateien. Prüfen Sie nach dem Öffnen Lesbarkeit, Bearbeitbarkeit und Quellenstand. Für tätigkeitsbezogene Alternativen enthält auch die SVLFG-Sammlung zahlreiche Biostoff-Muster.
Vorlage nach § 14 BioStoffV strukturieren
Die folgende redaktionelle Kopiervorlage ist ein unvollständiger Entwurf, keine verwendungsfertige Anweisung. Übernehmen Sie die Abschnitte in Ihr Dokument und ersetzen Sie die eckigen Klammern. Gefahren und Maßnahmen werden fachkundig festgelegt, nicht anhand freier Formularfelder erraten.
Dokumentkopf und Geltungsbereich
Betriebsanweisung gemäß § 14 BioStoffV
Betrieb: [Name]. Bereich/Arbeitsplatz: [Ort]. Tätigkeit: [genauer Arbeitsgang einschließlich seiner Grenzen]. Dokumentnummer und Fassung: [Kennung, Datum]. Zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung: [Bezeichnung, Stand]. Verantwortliche Stelle: [Funktion/Name].
Biostoffe und Gefahren
Relevante Biostoffe oder fachkundig ermitteltes Spektrum: [Angaben]. Risikogruppen und gesundheitliche Wirkungen: [Ergebnis der Beurteilung]. Möglicher Kontakt entsteht bei: [Arbeitsschritte]. Übertragungs- und Aufnahmewege: [zutreffende Wege]. Schutzstufe, soweit erforderlich: [Einordnung mit Bezug zur Beurteilung].
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Vor Arbeitsbeginn: [erforderliche Einrichtungen und Kontrollen]. Während der Tätigkeit: [sichere Arbeitsfolge und Expositionsvermeidung]. Unzulässige Handlungen: [konkrete Verbote]. Hygiene: [anzuwendende Regeln, erreichbar hinterlegter Plan mit Fassung]. PSA: [genau bezeichnete Ausrüstung, Einsatzfälle sowie Regeln zum Tragen, Verwenden und Ablegen]. Nach Abschluss: [Reinigung, Kleidung und Übergabe].
Verletzungen, Unfälle und Störungen
Zu berücksichtigende Ereignisse: [arbeitsplatztypische Fälle]. Je Ereignis festlegen: [Sofortmaßnahme, Eigenschutz, Unterbrechung oder Sicherung des Bereichs]. Innerbetriebliche Meldung an: [Name/Funktion und erreichbare Nummer, auch außerhalb der üblichen Zeiten]. Wiederaufnahme der Arbeit: [Voraussetzungen und zuständige Stelle].
Erste Hilfe
Für die möglichen Expositionsereignisse gelten: [fachlich abgestimmte konkrete Sofortmaßnahmen]. Erste-Hilfe-Einrichtungen befinden sich: [Ort]. Ersthelfende: [Erreichbarkeit]. Notruf: [Nummer und gegebenenfalls örtliche Telefonbesonderheiten]. Medizinische Anlaufstelle beziehungsweise festgelegter Expositionsablauf: [Adresse, Kontakt, Erreichbarkeit].
Inaktivierung und Entsorgung
Betroffene Materialien und Arbeitsmittel: [Benennung]. Sammelbehälter: [Typ, Standort, Füll- und Verschlussregel]. Inaktivierung oder Desinfektion, soweit erforderlich: [freigegebenes Verfahren]. Innerbetrieblicher Transport und Übergabestelle: [Weg, Zuständigkeit]. Beschädigte oder ungeeignete Behälter: [festgelegtes Vorgehen].
Prüfung und Bereitstellung
Inhaltlich geprüft durch: [zuständige Beteiligte]. Betriebliche Freigabe: [Verantwortung, Datum]. Aktuelle Fassung verfügbar an: [Ort/Zugriff]. Mitgeltende Hygiene- oder Arbeitsanweisungen: [eindeutige Bezeichnungen]. Abgelöste Fassung: [Kennzeichnung und Rücknahme]. Änderungsanlässe: [betriebliche Auslöser].
Damit endet die Kopiervorlage. Angaben zur Dokumentenlenkung sind praktische Ergänzungen; sie sind nicht sämtlich als einzelne Formularfelder gesetzlich vorgeschrieben. Den Aufbau und konkrete Produkt- sowie Kontaktangaben erläutert die DGUV Information 213-016.
Platzhalter mit belastbaren Angaben ersetzen
Ein gefülltes Feld kann weiterhin unbrauchbar sein. Prüfen Sie, ob eine beschäftigte Person daraus eine eindeutige Handlung ableiten kann.
| Noch zu unbestimmt | Welche Angabe fehlt? |
|---|---|
| „Geeignete Handschuhe verwenden“ | Welche bereitgestellte Ausführung gilt bei welchem Arbeitsschritt, und wann wird sie gewechselt? |
| „Flächen desinfizieren“ | Welches freigegebene Verfahren gilt hier, wo stehen Produkt, Anwendung und Einwirkzeit? |
| „Vorgesetzten informieren“ | Wer ist bei dieser Schicht erreichbar, unter welcher Nummer und mit welcher Vertretung? |
| „Abfall korrekt entsorgen“ | Welcher Behälter steht wo, wie wird er geschlossen und wohin wird er gebracht? |
Fiktives Ausfüllbeispiel: Ein Betrieb lässt Filter einer Lüftungsanlage wechseln. Im kopierten Klinikmuster steht eine Station als Meldestelle. Diese Angabe bleibt falsch, auch wenn der Firmenname bereits ersetzt wurde. Vor Freigabe werden der tatsächliche technische Ansprechpartner und der für diesen Arbeitsgang beurteilte Kontaminations- und Entsorgungsablauf eingetragen. Das Beispiel veranschaulicht die Dokumentprüfung; es legt keine Schutzmaßnahmen für einen realen Filterwechsel fest.
Auch ein Feld „Schutzstufe“ wird nicht automatisch ausgefüllt. § 6 BioStoffV sieht Tätigkeiten ohne diese Zuordnung vor. Die fachliche Unterscheidung erklärt Schutzstufen nach BioStoffV. „Nicht zuzuordnen“ und „noch nicht beurteilt“ sind verschiedene Sachverhalte.
Was diese Vorlage von Gefahrstoff-Vorlagen trennt
Bei einer Biostoff-Vorlage geht es um tätigkeitsrelevante biologische Gefährdungen und deren Übertragungswege. Ein chemisches Sicherheitsdatenblatt beantwortet diese Fragen nicht vollständig. Umgekehrt müssen beispielsweise Gefahren eines eingesetzten Desinfektionsmittels weiterhin berücksichtigt werden.
Eine kombinierte Anweisung kann nach der DGUV-Hilfe sinnvoll sein, wenn sie übersichtlich bleibt. Andernfalls werden die Dokumente getrennt und abgestimmt. Prüfen Sie bei übernommenen Texten besonders Rechtsgrundlage, Produktnamen, Schutzregeln und Ereignisabläufe. Die allgemeine Auswahl verschiedener Muster behandelt Betriebsanweisung Vorlage.
Hygiene und Zwischenfälle ausdrücklich regeln
Ein Verweis „siehe Hygieneplan“ hilft nur, wenn Beschäftigte den zutreffenden Ablauf dort unmittelbar finden. Benennen Sie deshalb Plan und Fassung sowie die relevante Tätigkeit. Übernehmen Sie keine Handschuhtypen, Desinfektionsmittel oder Einwirkzeiten aus einem fremden Branchenmuster ohne fachliche Prüfung.
Für Zwischenfälle reicht eine Telefonnummer allein nicht. Der Text muss auch erklären, was unmittelbar zu tun ist und wie die innerbetriebliche Meldung erfolgt. Medizinische Sofortmaßnahmen werden für die möglichen Expositionen fachlich abgestimmt. Persönliche Diagnosen, Impfstände oder Untersuchungsergebnisse gehören nicht in einen allgemein zugänglichen Aushang.
Unterweisung und arbeitsmedizinische Bezüge verbinden
Die Dokumentfreigabe und die Unterweisung sind getrennte Schritte. Nach § 14 BioStoffV wird anhand der aktuellen Fassung mündlich unterwiesen; dazu gehört auch die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung. Die Durchführung und den Nachweis behandelt Unterweisung nach BioStoffV.
Vor Verwendung des ausgefüllten Musters prüfen Sie:
- Sind alle Platzhalter und fremden Betriebsangaben ersetzt?
- Stimmen Maßnahmen, Hygieneplan und Entsorgungsweg überein?
- Sind Kontakte und erforderliche Arbeitsanweisungen verfügbar?
- Ist die aktuelle Fassung verständlich zugänglich und zur Unterweisung vorgesehen?
Bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen wird die Anweisung aktualisiert. Ein neues Datum ohne Prüfung der Inhalte genügt nicht.
Offizielle Grundlagen zu § 14 BioStoffV
Dieser Ratgeber wurde am 15. September 2026 KI-gestützt anhand der verlinkten Originalquellen überarbeitet. Die Kopierstruktur und das fiktive Beispiel sind redaktionelle Hilfen. Sie haben keine fachliche Freigabe durch eine Berufsgenossenschaft, Behörde oder externe sachverständige Person.
Maßgeblich bleiben die aktuelle BioStoffV, die einschlägigen technischen Regeln und die konkrete betriebliche Beurteilung. Ein älteres Muster kann beim Aufbau helfen, darf aber nicht ungeprüft für heutige Arbeitsbedingungen eingesetzt werden. Die bisherigen Quellenverweise bleiben zur weiteren Einordnung erhalten.