Tätigkeit und Exposition beschreiben
Biostoffe entstehen häufig aus der Tätigkeit selbst. Deshalb muss die Betriebsanweisung mehr leisten als einen allgemeinen Hygienehinweis.
- Arbeitsbereich und Tätigkeit abgrenzen
- mögliche Exposition oder Biostoffe benennen
- Schutzstufe und Schutzmaßnahmen einordnen
- besondere Personengruppen berücksichtigen
Hygiene und Zwischenfälle regeln
Bei Biostoffen sind klare Verhaltensregeln für Routine und Abweichung wichtig. Beschäftigte müssen wissen, was bei Kontakt, Stichverletzung, Spritzereignis oder Kontamination zu tun ist.
- Händehygiene und Hautschutz festlegen
- Arbeitskleidung, Reinigung und Entsorgung regeln
- Essen, Trinken und private Gegenstände abgrenzen
- Meldewege für Zwischenfälle aufnehmen
Unterweisung, Vorsorge und Version
Die Betriebsanweisung sollte mit Unterweisung und arbeitsmedizinischen Bezügen verbunden werden, ohne unnötige Gesundheitsdaten zu dokumentieren.
- Unterweisung zur aktuellen Fassung nachweisen
- Vorsorgehinweise datensparsam führen
- Review bei Tätigkeitsänderung setzen
- Verantwortliche Person und Freigabe dokumentieren
Offizielle Grundlagen zu Biostoffen
Diese Seite ordnet Betriebsanweisungen für Biostoffe ein. Sie ersetzt keine fachkundige Biostoffbewertung und keine betriebsärztliche Beratung.
- BioStoffV § 4 und § 14 beachten
- Tätigkeit und Exposition konkret bewerten
- Hygiene und Zwischenfälle ausdrücklich regeln
- Unterweisung auf die freigegebene Fassung stützen