Teil A und Teil B nicht vermischen
Teil A soll schnell verstanden werden. Teil B enthält ausführlichere Regeln für Personen, die regelmäßig in der Arbeitsstätte sind. Beide Formate brauchen unterschiedliche Pflege.
- Teil A kurz, sichtbar und standortbezogen halten
- Teil B als Regelwerk und Unterweisungsgrundlage führen
- Teil C nur für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben zugänglich machen
- Version und Freigabe je Dokument trennen
Aushangorte bewusst festlegen
Ein Brandschutzordnung-Aushang wirkt nur, wenn er gesehen wird und zum Gebäude passt. Allgemeine Muster müssen an Alarmierung, Fluchtwege und Sammelstelle angepasst werden.
- Eingänge, Pausenbereiche und relevante Flure prüfen
- mehrere Gebäude oder Etagen getrennt bewerten
- Aushang bei Umbau oder geänderten Fluchtwegen ersetzen
- alte Fassungen kontrolliert entfernen
Unterweisung und Dokumentation verbinden
Der Aushang ist ein sichtbarer Teil der Brandschutzorganisation. Beschäftigte müssen die Regeln kennen, und Änderungen sollten in Unterweisung oder Teamkommunikation ankommen.
- Brandschutzunterweisung mit Version verknüpfen
- Review bei Brandschutzbegehung einplanen
- Verantwortliche für Pflege benennen
- Aushangstandorte in ArbeitsschutzPilot dokumentieren
Offizielle Einordnung
DIN 14096 ordnet Teil A als Aushang ein. Für den Betrieb müssen Aushangort, Sicherheitskennzeichnung, Fluchtwege, Sammelstelle und Unterweisung zur konkreten Arbeitsstätte passen.
- Teil A, B und C nach Zielgruppe unterscheiden
- Standort, Fluchtwege und Sammelstelle konkret prüfen
- Unterweisung und Aushangpflege miteinander verbinden
- fachkundige Prüfung bei Sonderbauten, mehreren Nutzern oder hohem Brandrisiko einholen