Brandschutzordnung Teil A in 60 Sekunden
Teil A ist der einseitige Aushang einer Brandschutzordnung für alle Personen im Gebäude. Er vermittelt keine langen Dienstanweisungen. Seine Aufgabe ist, Brandverhütung, Alarmierung, Flucht und einen möglichen Löschversuch in einer festgelegten, sofort lesbaren Form zu zeigen.
| Prüffeld | Freigabekriterium | Stoppsignal |
|---|---|---|
| Erfordernis | Rechts- oder Vertragsgrundlage und zuständiges Objekt sind geklärt | Teil A wird nur aus Gewohnheit oder aufgrund einer fremden Vorlage erstellt |
| Zielgruppe | Beschäftigte, Besucher, Fremdfirmen und weitere Nutzer können den Aushang verstehen | wichtige Personengruppen oder Sprachen fehlen |
| Inhalt | nur zutreffende DIN-Blöcke, Hinweise und Sicherheitszeichen werden verwendet | frei erfundene Texte oder nicht vorhandene Einrichtungen erscheinen |
| Alarmierung | Meldeweg und Telefonnummer funktionieren im bezeichneten Bereich | alte interne Nummer oder falscher Druckknopfmelder |
| Flucht | Zeichen, Aufzugregel und Sammelstelle stimmen mit dem Objekt überein | Widerspruch zum Flucht- und Rettungsplan |
| Format | freigegebenes Layout bleibt beim Druck vollständig und lesbar | automatische Seitenskalierung oder abgeschnittener Rand |
| Aushang | Blatt ist sichtbar, zugeordnet, unbeschädigt und erreichbar | verdeckter, verblasster oder nicht mehr lesbarer Aushang |
| Version | gültige Fassung und Prüftermin sind im Standortregister erkennbar | alte und neue Versionen hängen parallel |
Ein Muster ist erst dann ein einsatzfähiger Teil A, wenn jede dargestellte Handlung am konkreten Aushangort möglich und richtig ist.
Was ist die Brandschutzordnung Teil A?
Die DIN 14096:2014-05 ist weiterhin als aktuelle Ausgabe gekennzeichnet. DIN Media beschreibt Teil A als Aushang mit schlagwortartigen Anweisungen und ergänzenden Sicherheitszeichen zur Brandverhütung sowie zum Verhalten bei Feuer. Der Adressatenkreis umfasst alle Gebäudenutzer, nicht nur eingewiesene Beschäftigte.
Die DGUV Information 205-001 nennt ausdrücklich Beschäftigte, Besucher und Beschäftigte von Fremdfirmen. Teil A muss deshalb ohne betriebsinternes Vorwissen verständlich sein. Ausführliche Regeln, Rollen und Sonderaufgaben gehören in Teil B oder C.
Ist Teil A Pflicht?
Eine Brandschutzordnung Teil A ist nicht allein wegen der Existenz eines Betriebs bundesweit vorgeschrieben. Entscheidend ist, ob für das konkrete Gebäude oder die Nutzung eine Brandschutzordnung verlangt oder als erforderliche Schutzmaßnahme festgelegt wurde.
| Möglicher Auslöser | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | Brandgefährdung, Nutzung, Personenzahl, Ortskenntnis und wirksame organisatorische Maßnahmen |
| Landesbau- oder Sonderbaurecht | Anforderungen für die jeweilige Gebäudeart und das Bundesland |
| Baugenehmigung oder behördliche Auflage | geforderte Teile, Abstimmung, Form und Aushangorte |
| Brandschutzkonzept | objektspezifische Alarmierung, Räumung und organisatorische Vorgaben |
| Versicherung oder Vertrag | vereinbarte Brandschutzordnung und Nachweise |
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Maßnahmen. Sie schreibt außerdem Informationen und Unterweisungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall vor. Ein Teil-A-Blatt kann diese Organisation unterstützen, ersetzt aber weder die Beurteilung noch die Unterweisung nach § 6 ArbStättV.
Wenn die Pflichtfrage für ein Sondergebäude, eine genehmigte Nutzung oder einen Mietbereich unklar ist, werden Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Vermieterpflichten und zuständige Behörde gemeinsam geprüft. Die allgemeine Einordnung gehört auf die Seite Brandschutzordnung: Pflicht, Teile und Aktualisierung.
Welcher Inhalt gehört in Teil A?
Teil A folgt einer kurzen Handlungsfolge. Die genaue Auswahl innerhalb der Blöcke hängt von den vorhandenen Einrichtungen und den genehmigten Abläufen ab.
| Block | Typische Aussage | Objektbezogene Entscheidung |
|---|---|---|
| Brände verhüten | Rauchverbot oder Verbot von offenem Feuer und Zündquellen | welches Verbotszeichen für den Bereich tatsächlich gilt |
| Verhalten im Brandfall | Ruhe bewahren | dieser Leitgedanke bleibt leicht erkennbar |
| Brand melden | Meldeeinrichtung oder Telefonnummer nutzen | interner Alarmweg, Handfeuermelder, Notrufnummer und Erreichbarkeit |
| In Sicherheit bringen | warnen, helfen, Türen schließen, Fluchtweg folgen | Aufzüge, Sammelstelle, vorhandene Rettungszeichen und besondere Nutzer |
| Löschversuch unternehmen | vorhandene Löscheinrichtung nutzen | nur Einrichtungen zeigen, die am Objekt vorhanden und zugänglich sind |
Die Brandschutzdienststelle Vulkaneifel erläutert in ihrem Merkblatt vom Februar 2025, dass nicht zutreffende Texte entfallen und zusätzliche Schlagworte, freie Texte oder weitere Zeichen nicht ergänzt werden sollen. Das Blatt ist kein Platz für Telefonnummern aller Verantwortlichen, lange Notrufgespräche, Löschanleitungen oder betriebliche Sonderprozesse.
Brand melden
Der Aushang zeigt den tatsächlich erreichbaren Meldeweg. Das kann die öffentliche Notrufnummer, eine interne Nummer, ein Handfeuermelder oder eine abgestimmte Kombination sein. Die Nummer wird praktisch getestet: Ist sie von den vorgesehenen Telefonen wählbar? Muss eine Amtsholung berücksichtigt werden? Wird die richtige Stelle erreicht?
Ein langer Gesprächsleitfaden gehört nicht automatisch in den Aushang. Das aktuelle Vulkaneifel-Merkblatt weist für den Rufnummernbereich ausdrücklich darauf hin, das überholte 5-W-Schema nicht aufzunehmen. Lokale Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle sind bei der Freigabe zu berücksichtigen.
In Sicherheit bringen
Hinweise zu Warnung, Unterstützung, Türen, gekennzeichnetem Fluchtweg, Aufzug oder Sammelstelle müssen mit der realen Räumungsorganisation übereinstimmen. Ist kein Aufzug vorhanden, wird keine Aufzugregel aus einer Vorlage übernommen. Ist eine Sammelstelle festgelegt, müssen Name oder Darstellung eindeutig zu Plan und Beschilderung passen.
Löschversuch unternehmen
Teil A zeigt nur vorhandene und vorgesehene Löscheinrichtungen. Die Darstellung ist keine Aufforderung zur Selbstgefährdung. Beschäftigte, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, werden gesondert unterwiesen; die ArbStättV verlangt diese Qualifizierung ausdrücklich.
Welche Gestaltungsregeln sind wichtig?
Die DIN legt ein einheitliches Erscheinungsbild fest, damit Personen die Handlungsfolge ohne Suche erfassen. Eine frei gestaltete Infografik mit ähnlichen Aussagen ist deshalb nicht automatisch eine Brandschutzordnung Teil A.
Eine öffentlich zugängliche Auslegungshilfe einer Brandschutzdienststelle nennt folgende formale Eckwerte für einen DIN-orientierten Aushang:
- mindestens Format DIN A4
- roter Rahmen mit 10 Millimeter Breite
- Sicherheitszeichen mit mindestens 10 Millimeter Symbolhöhe
- festgelegte Reihenfolge von Überschriften, Schlagworten, Zeichen und Hinweisen
- Kennzeichnung mit „Brandschutzordnung nach DIN 14096“ und Erstelldatum
- eindeutiger Objektname als Zuordnung
Diese Werte werden nicht aus einer verkleinerten Bildschirmvorschau beurteilt. Prüfen Sie die fertige Druckdatei bei 100 Prozent Maßstab. Druckertreiber dürfen Rand, Zeichen und Lesbarkeit nicht verändern. Für behördlich geforderte Brandschutzordnungen gelten zusätzlich die Vorgaben aus Genehmigung oder Abstimmung.
Sicherheitszeichen mit dem Gebäude abgleichen
Die Zeichen im Aushang müssen dieselbe Aussage und Gestaltung wie die Zeichen im betroffenen Objekt vermitteln. Die ASR A1.3 enthält den aktuellen Stand für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten.
Der DIN-Normenausschuss hat für ältere und neuere Zeichengenerationen klargestellt: Eine neue Brandschutzordnung zwingt nicht allein zum Austausch sämtlicher älterer Brandschutzzeichen. Der Teil-A-Aushang bildet die im Objekt verwendeten Zeichen ab; alte und neue Zeichen derselben Aussage dürfen im Gebäude nicht beliebig gemischt werden. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung und konsistente Kennzeichnung.
Die laufende Kontrolle der Wege selbst behandelt Fluchtwege im Brandschutz. Teil A bildet daraus nur die freigegebene, unmittelbar verständliche Handlungsinformation ab.
Prüfen Sie vor der Freigabe direkt vor Ort:
- Welche Verbots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen sind tatsächlich vorhanden?
- Passen Pfeilrichtung und dargestellter Rettungsweg zum Aushangbereich?
- Sind Feuerlöscher, Wandhydrant, Melder oder andere Einrichtungen vorhanden und zugänglich?
- Ist die Sammelstelle richtig bezeichnet und dauerhaft nutzbar?
- Stimmen Aushang, Flucht- und Rettungsplan sowie Unterweisung überein?
Brandschutzordnung Teil A in acht Schritten erstellen
1. Auslöser und Geltungsbereich dokumentieren
Halten Sie fest, wodurch die Brandschutzordnung erforderlich wird und für welche Gebäude, Gebäudeteile oder Nutzungen sie gilt. Prüfen Sie zugleich, ob eine Abstimmung oder Freigabe durch Behörde, Feuerwehr, Vermieter oder Versicherer vorgesehen ist.
2. Objektinformationen aufnehmen
Erfassen Sie Alarmierungswege, erreichbare Nummern, Melder, Fluchtwege, Aufzüge, Sammelstellen und Löscheinrichtungen. Grundlage sind Begehung, Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzkonzept und freigegebene Pläne. Ein altes Teil-A-Blatt gilt nicht als verlässliche Bestandsaufnahme.
3. Zulässige Inhalte auswählen
Übernehmen Sie die festgelegten Blöcke und nur die zutreffenden Hinweise. Entfernen Sie Einrichtungen, die es am Standort nicht gibt. Ergänzen Sie keine freien Merksätze, Logos, Werbetexte oder langen Sonderanweisungen, wenn diese das vorgegebene Format verändern.
4. Zeichen und reale Kennzeichnung vergleichen
Gehen Sie den betroffenen Bereich ab. Jedes verwendete Sicherheitszeichen wird gegen die Beschilderung vor Ort geprüft. Abweichungen werden nicht durch eine spontane Grafikentscheidung gelöst, sondern in Kennzeichnung und Gefährdungsbeurteilung geklärt.
5. Sprache und Verständlichkeit festlegen
Ermitteln Sie, welche Personen den Bereich nutzen. Bei Sprachbedarf sind getrennte, gleich aufgebaute Fassungen meist besser lesbar als ein dicht gefülltes mehrsprachiges Blatt. Alarmweg und Handlungsfolge dürfen sich zwischen den Fassungen nicht unterscheiden.
6. Fachlich prüfen und abstimmen
Eine fachkundige Person kontrolliert Normstand, Inhalt, Objektbezug und Schnittstellen. Soweit Genehmigung, Brandschutzkonzept oder örtliches Verfahren dies verlangen, wird die zuständige Stelle vor Veröffentlichung beteiligt.
7. Druckfassung freigeben
Die bearbeitbare Word-Datei bleibt Arbeitsstand. Die freigegebene PDF-Datei erhält einen eindeutigen Dateinamen und wird unverändert gedruckt. Objekt, Erstelldatum und erforderliche sichtbare Kennzeichnungen müssen stimmen; eine interne Versionsnummer kann im Standortregister geführt werden.
8. Aushängen und Bestand erfassen
Dokumentieren Sie Gebäude, Bereich, genaue Position, Sprache, gültige Fassung, Aushangdatum, verantwortliche Person und nächsten Prüftermin. Entfernen Sie ersetzte Blätter vollständig, damit im Brandfall keine konkurrierenden Anweisungen sichtbar sind.
Wo und wie oft muss Teil A aushängen?
Teil A wird an auffälligen Stellen angebracht, die von den angesprochenen Personen regelmäßig wahrgenommen werden. Eingänge, zentrale Flure, Treppenräume und Aufenthaltsbereiche können geeignet sein. Eine pauschale Zahl oder die Aussage „ein Blatt je Etage“ ersetzt jedoch keine Objektprüfung.
Für jeden Standort sind diese Fragen zu beantworten:
- Ist das Blatt im normalen Laufweg sichtbar, ohne den Fluchtweg einzuengen?
- Reicht Beleuchtung und Betrachtungsabstand für eine schnelle Erfassung?
- Ist der Aushang dem richtigen Gebäude oder Bereich eindeutig zugeordnet?
- Erreichen Besucher und Fremdfirmen mindestens einen geeigneten Aushang?
- Bleibt das Blatt bei geöffneten Türen, Möblierung und Veranstaltungen sichtbar?
- Ist Schutz vor Feuchte, Schmutz, UV-Licht oder Beschädigung nötig?
Bei mehreren Gebäuden oder abweichenden Alarmwegen können unterschiedliche Fassungen erforderlich sein. Die detaillierte Standort- und Bestandsführung behandelt die Seite Brandschutzordnung Aushang.
Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit planen
Die Zielgruppe bestimmt, welche Sprach- und Wahrnehmungsbarrieren berücksichtigt werden. Das gilt besonders für öffentlich zugängliche Gebäude, Beherbergung, Bildung, Pflege sowie Betriebe mit internationalen Teams oder häufigen Fremdfirmen.
Eine Übersetzung wird nicht nur sprachlich, sondern fachlich geprüft. Telefonnummern, Bezeichnungen der Meldeeinrichtung, Handlungen und Sicherheitszeichen bleiben über alle Fassungen identisch. Ein QR-Code oder eine digitale Zusatzseite kann ergänzen, ersetzt aber den sichtbar geforderten Aushang nicht.
Bei Beschäftigten mit Behinderungen verlangt § 3a ArbStättV, ihre besonderen Belange unter anderem bei Fluchtwegen, Notausgängen und Orientierungssystemen zu berücksichtigen. Teil A ist nur ein Baustein. Alarmierungsart, Räumungshilfe, Unterweisung und Übungen müssen ebenfalls zugänglich sein.
Word- und PDF-Vorlagen richtig verwenden
Eine Vorlage spart Layoutarbeit, übernimmt aber keine Verantwortung für das Objekt. Prüfen Sie vor der Nutzung eines kostenlosen Downloads:
| Prüfung | Gute Vorlage | Warnsignal |
|---|---|---|
| Herkunft | Anbieter und Normbezug sind erkennbar | Datei ohne Quelle oder Stand |
| Bearbeitung | nur vorgesehene Auswahl- und Objektfelder werden angepasst | freie Gestaltung ohne feste Struktur |
| Einrichtungen | Melder, Aufzug und Löschmittel lassen sich passend auswählen | alle Symbole sind immer eingeblendet |
| Alarmweg | interne oder öffentliche Nummer wird objektspezifisch gesetzt | fremde Rufnummer bleibt im Muster |
| Druck | A4, Rahmen und Zeichen bleiben im vorgesehenen Maßstab | Vorschau wird auf Seitenrand verkleinert |
| Lenkung | Arbeitsdatei und gültige PDF-Fassung sind getrennt | mehrere bearbeitbare Endfassungen im Umlauf |
Die kostenlose bearbeitbare Datei und PDF-Ansicht von ArbeitsschutzPilot finden Sie beim Verhalten-im-Brandfall-Aushang. Nutzen Sie dort den Freigabecheck und übertragen Sie nur bestätigte Objektdaten. Eine allgemeine Brandschutzordnung-Vorlage erklärt zusätzlich die Ableitung der Teile A, B und C.
Freigabecheck für den fertigen Aushang
Geben Sie Teil A erst frei, wenn alle Fragen mit Ja beantwortet sind:
- Ist der betroffene Objekt- und Nutzungsbereich eindeutig festgelegt?
- Ist der Auslöser der Brandschutzordnung dokumentiert?
- Entspricht die Struktur der aktuell angewendeten DIN-Ausgabe?
- Sind nur zutreffende Texte und Sicherheitszeichen enthalten?
- Funktioniert der dargestellte Alarmweg praktisch?
- Stimmen Zeichen und Einrichtungen mit dem Gebäude überein?
- Passen Fluchtweg, Aufzugregel und Sammelstelle zu den übrigen Unterlagen?
- Ist das Blatt mindestens A4 und ohne unbeabsichtigte Skalierung gedruckt?
- Können alle relevanten Personengruppen die Fassung verstehen?
- Ist jeder Aushangort geeignet und in einer Standortliste erfasst?
- Sind alte Fassungen an sämtlichen Standorten entfernt?
- Sind fachkundige Prüfung, Freigabe und nächster Termin dokumentiert?
Ein Nein sperrt nicht zwangsläufig das ganze Gebäude, aber die betroffene Fassung darf noch nicht als gültige Brandschutzordnung Teil A veröffentlicht werden.
Wann muss Teil A aktualisiert werden?
Die Brandschutzordnung wird mindestens alle zwei Jahre fachkundig auf Aktualität geprüft. KomNet NRW bestätigt diesen DIN-Prüfrhythmus und nennt Gefährdungsbeurteilung, Behördenauflagen und Versicherungsanforderungen als mögliche Auslöser.
Warten Sie bei Änderungen nicht auf den Zweijahrestermin. Sofortige Prüfanlässe sind insbesondere:
- neuer oder geänderter Alarmierungsweg
- neue Telefonnummer oder geänderte interne Erreichbarkeit
- Umbau, Nutzungsänderung oder veränderte Personenzahl
- geänderter Fluchtweg, Aufzugbetrieb oder Sammelplatz
- neue oder entfernte Melde- und Löscheinrichtungen
- Austausch von Sicherheitszeichen im Objekt
- neue Sprach- oder Barrierefreiheitsanforderung
- Änderung von Genehmigung, Brandschutzkonzept oder behördlicher Vorgabe
Die fachliche Prüfung und die Sichtkontrolle sind zwei verschiedene Kontrollen. Dazwischen prüft der Betrieb bei Begehungen, ob Aushänge vorhanden, lesbar, sauber, unbeschädigt und aktuell sind.
Teil A, Teil B, Teil C und Fluchtplan unterscheiden
| Dokument | Zielgruppe und Zweck | Gehört nicht hinein |
|---|---|---|
| Teil A | kurzer Aushang für alle Personen, unmittelbare Brandfall-Handlungen | ausführliche Zuständigkeiten oder Dienstanweisungen |
| Teil B | Regeln für Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt aufhalten | besondere Führungs- und Koordinationsaufgaben |
| Teil C | Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzfunktionen | allgemeiner Besucher-Aushang |
| Flucht- und Rettungsplan | räumliche Orientierung mit Standort, Wegen und Einrichtungen | vollständige Brandschutzordnung oder Rollenbeschreibung |
Diese Dokumente teilen Daten, erfüllen aber verschiedene Aufgaben. Alarmnummer, Sammelstelle, Zeichen und Fluchtlogik müssen über alle Fassungen hinweg widerspruchsfrei sein.
Sieben häufige Fehler
Eine fremde PDF unverändert ausdrucken
Der Aushang kann eine falsche Nummer, eine nicht vorhandene Meldeeinrichtung oder einen fremden Sammelplatz zeigen.
Teil A mit Zusatztext überladen
Lange Notrufregeln, Telefonnummernlisten und Sonderprozesse zerstören die schnelle Erfassbarkeit und können der vorgegebenen Struktur widersprechen.
Jedes verfügbare Symbol verwenden
Teil A zeigt nur zutreffende Einrichtungen. Ein Löschschlauch oder Handfeuermelder darf nicht erscheinen, wenn er am Objekt nicht vorhanden ist.
Zeichen im Aushang und Gebäude mischen
Unterschiedliche Zeichengenerationen oder Pfeile können im Ernstfall irritieren. Die sichtbare Kennzeichnung wird vor Ort abgeglichen.
Nur Beschäftigte als Zielgruppe betrachten
Besucher, Lieferanten und Fremdfirmen müssen den Aushang ebenfalls erkennen und verstehen können.
Einen Aushang als Unterweisung behandeln
§ 6 ArbStättV verlangt verständliche Informationen und wiederkehrende Unterweisung. Das bloße Vorhandensein von Teil A erfüllt diese Pflicht nicht.
Den Zweijahrestermin abwarten
Geänderte Alarmierung oder Fluchtwege erfordern sofortige Korrektur. Ein formal noch laufender Prüftermin macht einen sachlich falschen Aushang nicht gültig.
Abgrenzung im Brandschutzordnung-Cluster
Diese Seite beantwortet ausschließlich, wie Teil A ausgewählt, gestaltet, freigegeben und geprüft wird. Andere Suchintentionen besitzen eigene Seiten:
| Frage | Zuständige Seite |
|---|---|
| Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich und wie hängen A, B und C zusammen? | Brandschutzordnung |
| Was regelt die Norm insgesamt? | Brandschutzordnung nach DIN 14096 |
| Wie werden mehrere Aushangorte und Versionen verwaltet? | Brandschutzordnung Aushang |
| Wo gibt es eine bearbeitbare Word- und PDF-Datei? | Verhalten im Brandfall Aushang |
| Welche Regeln erhalten regelmäßige Gebäudenutzer? | Brandschutzordnung Teil B |
| Welche Aufgaben gelten für beauftragte Personen? | Brandschutzordnung Teil C |
| Wie werden Brandschutzregeln unterwiesen? | Brandschutz-Unterweisung |
Quellenstand und redaktionelle Prüfung
Die redaktionelle Prüfung erfolgte am 15. August 2026. Grundlage waren die bei DIN Media als aktuell ausgewiesene DIN 14096:2014-05, die Arbeitsstättenverordnung, die aktuellen BAuA-Fassungen von ASR A1.3 und ASR A2.2, DGUV Information 205-001, KomNet NRW sowie ein öffentliches Behördenmerkblatt mit Stand Februar 2025.
Zusätzlich wurden zwölf aktuelle Suchergebnisse verglichen: Generatoren, Anbieter von Word- und PDF-Vorlagen, Fachverlage, Brandschutzdienstleister und behördliche Muster. Der Vergleich zeigte vor allem Lücken bei Pflichtabgrenzung, Zeichengleichheit im Objekt, Druckfreigabe, Sprachfassungen, Standortregister und Änderungskontrolle. Diese Punkte bilden deshalb den Schwerpunkt dieses Leitfadens.
Die Seite gibt keine objektbezogene Brandschutzfreigabe und ersetzt weder die vollständige DIN noch Vorgaben aus Landesrecht, Genehmigung oder Brandschutzkonzept. Bei Sonderbauten und behördlich geforderten Ordnungen sind die zuständigen Fachpersonen und Stellen einzubeziehen.