Besondere Aufgaben klar benennen

Brandschutzordnung Teil C regelt zusätzliche Aufgaben, nicht das allgemeine Verhalten aller Beschäftigten. Sie richtet sich nach der öffentlichen Beschreibung von DIN 14096 an Personen, denen über die allgemeinen Pflichten hinaus besondere Brandschutzaufgaben übertragen sind. Dazu können auch Pfortenpersonal oder Haustechnik gehören, wenn der Betrieb ihnen solche Funktionen zuweist.

Eine Funktionsbezeichnung beantwortet noch nicht, wer nachts die Feuerwehr empfängt oder bei Abwesenheit eine Meldung übernimmt. Teil C muss solche Aufgaben so beschreiben, dass Zuständigkeit und Übergabe erkennbar werden. Die allgemeinen Beschäftigtenregeln stehen in Teil B; das Zusammenspiel aller Teile erläutert die Brandschutzordnung im Überblick.

Wann wird Teil C benötigt?

Die ASR A2.2, Abschnitt 7.1 Absatz 4, verlangt die nachweisbare Bekanntgabe der Maßnahmen an Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben, soweit solche vorhanden sind. Teil C wird als mögliche Form genannt. Das ist von einer objektbezogenen Forderung nach einer Brandschutzordnung gemäß DIN zu unterscheiden.

Klären Sie deshalb die konkrete Grundlage: Gefährdungsbeurteilung, Genehmigung, Brandschutzkonzept sowie einschlägige behördliche oder versicherungsbezogene Auflagen. KomNet erläutert diese Pflichtprüfung. Weder „kleiner Betrieb“ noch „Brandschutzhelfer vorhanden“ beantwortet allein, welche vollständige Dokumentform gefordert ist.

Welche Inhalte müssen konkret werden?

Die folgende Übersicht ist eine redaktionelle Ausfüllhilfe, keine Ersatzgliederung für die Norm. Sie führt von den Themen des Teils C zu Fragen, die im eigenen Objekt beantwortet werden müssen.

Themenfeld Vor Ort zu klärende Frage
Geltung und Inkraftsetzung Welche Gebäude, Betriebszeiten und beauftragten Personen sind erfasst?
Vorbeugung Wer kontrolliert festgelegte Maßnahmen und verfolgt die Beseitigung von Mängeln?
Alarmablauf Wer meldet was an wen; wie wird bei Ausfall eines vorgesehenen Meldewegs gehandelt?
Schutzmaßnahmen Wer unterstützt die Räumung und hilfebedürftige Personen; welche Befugnisse bestehen?
Betriebliche Löschaufgaben Welche befähigten Kräfte und Mittel sind vorgesehen, und wo liegen ihre Einsatzgrenzen?
Schnittstelle zur Feuerwehr Wer stellt Zugang, Objektinformationen und Meldungen zu vermissten Personen bereit?
Nach dem Ereignis Wer organisiert Absicherung, fachliche Prüfung und Wiederherstellung der Schutzmaßnahmen?
Zugehörige Anlagen Welche gültigen Pläne, Kontaktlisten und ergänzenden Unterlagen werden benötigt?

Für eine normgerechte Ausarbeitung sind die genaue Abschnittsfolge und Detailanforderungen der DIN gesondert zu beachten. Zusätzliche Aufgabenübersichten müssen in die vorgesehene Struktur eingebunden werden.

Dokumentation für Verantwortliche

Eine freigegebene Datei und die Bekanntgabe an die zuständige Person sind zwei verschiedene Nachweise. Halten Sie fest, für welches Objekt und welche Fassung eine Aufgabe übertragen und erläutert wurde. Eine alte Kenntnisnahme deckt eine später geänderte Zuständigkeit nicht automatisch ab.

ASR A2.2 lässt die Bekanntgabe besonderer Maßnahmen gegebenenfalls elektronisch zu. Bei einer ausdrücklich nach DIN geforderten Brandschutzordnung kommen deren Ausgabevorgaben und etwaige Objektauflagen hinzu. Das behördliche Muster des Landkreises Oder-Spree sieht beispielsweise auf Seite 23 eine Papierübergabe mit Empfangsbestätigung vor. Es hat den Stand November 2020 und ist Anschauungsmaterial, keine ungeprüfte Handlungsanweisung für Ihren Betrieb.

Für die eigene Ausgabe empfiehlt sich eine Empfängerliste mit:

  • Name beziehungsweise eindeutiger betrieblicher Zuordnung und Funktion,
  • Geltungsbereich und genauer Dokumentversion,
  • Datum und Form der Übergabe oder Bekanntgabe,
  • Datum, Inhalt und verantwortlicher Person der örtlichen Einweisung,
  • offenen Fragen sowie deren nachgewiesener Klärung.

Prüfen Sie auch den Zugriff bei Strom- oder IT-Ausfall. Ein Link in einem nicht erreichbaren Intranet hilft einer Vertretung im Ereignis nicht. Die erforderlichen Kontakt- und Objektinformationen müssen auf dem festgelegten sicheren Weg verfügbar sein.

Typische Rollen in Teil C

Aufgaben folgen der betrieblichen Beauftragung, nicht automatisch einem Titel. Die DGUV Information 205-001, Abschnitt 9.3, beschreibt insbesondere Zuständigkeit, Ablauf, Unterstützung anderer Personen und die Organisation der Anwesenheitskontrolle bei einer Evakuierung.

Prüfen Sie je nach Organisation diese Schnittstellen:

  • Leitung: Entscheidungen, Ressourcen und Befugnisse festlegen; eine beratende Funktion übernimmt nicht automatisch alle Betreiberentscheidungen.
  • Brandschutzbeauftragte: Fachliche Unterstützung und Fortschreibung mit der Leitung abstimmen. Den vollständigen Tätigkeitsrahmen behandelt Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer: Tatsächlich übertragene Aufgaben, Bereich und Grenzen zuordnen. Eine Ausbildungsbescheinigung ersetzt die Einweisung in den Standort nicht.
  • Pforte, Sicherheitsdienst und Haustechnik: Alarmweitergabe, Zugänge, Schlüssel und technische Zuständigkeiten eindeutig voneinander abgrenzen.
  • Sammelstellenfunktion: Rückmeldungen sammeln, Unklarheiten weitergeben und mit der vorgesehenen Ansprechperson der Feuerwehr verbinden.

Auch Fremdfirmen und gemeinsam genutzte Gebäude brauchen abgestimmte Übergaben. „Dafür ist der Vermieter zuständig“ reicht nicht, wenn dessen Kontaktstelle außerhalb der Bürozeit unbesetzt ist.

Grenzen müssen ausdrücklich erkennbar sein

Ein Eintrag in Teil C macht Beschäftigte nicht zu Feuerwehreinsatzkräften. Nach DGUV Information 205-001 kommt ein Löschversuch nur ohne Eigengefährdung in Betracht. Aufgaben dürfen keine Suche in verrauchten Bereichen oder riskante Rückkehr ins Gebäude verlangen. Nicht kontrollierte Bereiche und vermisste Personen werden als solche gemeldet, nicht als „geräumt“ bestätigt.

Technische Anlagen werden nur nach dem dafür festgelegten objektspezifischen Verfahren und durch entsprechend beauftragte, geeignete Personen bedient. Die pauschale Anweisung „alles abschalten“ ist keine belastbare Regel für Gebäude mit sicherheitsrelevanten Anlagen.

Nachsorge konkret zuordnen

Benennen Sie, wer nach dem Ereignis die weitere Nutzung klärt und die Wiederherstellung von Brandschutzeinrichtungen veranlasst. Wiederbetreten und Wiederinbetriebnahme sind getrennte Entscheidungen: Ein beendeter Feuerwehreinsatz bestätigt nicht automatisch, dass Arbeitsbereiche und technische Anlagen wieder sicher nutzbar sind. Erforderliche fachliche Prüfungen und behördliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Teil C sollte deshalb Verantwortliche, einzubeziehende Fachstellen und die Dokumentation dieser Entscheidungen nennen.

Muster und Beispiele nicht zu allgemein halten

Eine Aufgabe sollte Auslöser, Handlung und Rückmeldung verbinden. Nutzen Sie diese kopierbare Aufgabenkarte als ergänzende redaktionelle Arbeitshilfe; sie ist weder eine vollständige Brandschutzordnung noch ein amtliches Formular.

Aufgabenkarte zum Kopieren

  • Aufgaben-ID und Bezug: [Teil-C-Fassung, Standort, Bereich, betroffene Betriebszeit]
  • Auslöser: [Ereignis oder festgelegter Kontrollanlass]
  • Zuständig und vertreten durch: [Funktion, Person, tatsächlich verfügbare Vertretung]
  • Handlung und Grenze: [konkreter Auftrag; was ausdrücklich nicht übernommen wird]
  • Benötigte Voraussetzungen: [Einweisung, Befähigung, Kommunikationsmittel, Zugang und Unterlagen]
  • Übergabe: [Empfänger, Meldeweg, Rückmeldung und Vorgehen bei Nichterreichbarkeit]
  • Nachweis und Pflege: [Bekanntgabe, Übungsbefund, verantwortliche Pflegeperson, Änderungsanlass]

Lassen Sie ungeklärte Aufgaben in der Bearbeitung sichtbar. Eine notwendige Aufgabe ohne zuständige Person darf nicht aus der fertigen Übersicht verschwinden, nur weil ein Eingabefeld leer geblieben ist. Vor Inkraftsetzung ist die Lücke betrieblich zu lösen.

Praxisfall: Zufahrt und Sammelstelle gleichzeitig?

Fiktiver Planungsfall: In einem Büro- und Lagerbetrieb soll dieselbe Person im Alarmfall die Feuerwehr am Tor empfangen und gleichzeitig die Rückmeldungen an einer entfernten Sammelstelle aufnehmen. Tagsüber hilft eine Kollegin; in der Spätschicht ist sie nicht anwesend.

Die Namensliste sieht vollständig aus, der Ablauf funktioniert trotzdem nicht. Trennen Sie die gleichzeitig erforderlichen Funktionen und prüfen Sie die tatsächliche Besetzung je Betriebszeit. Legen Sie fest, wie Informationen der Sammelstelle die Ansprechperson am Tor erreichen und wer bei Ausfall übernimmt. Eine telefonische Rufbereitschaft außerhalb des Geländes ersetzt keine unmittelbar vor Ort erforderliche Funktion.

Üben Sie anschließend die vereinbarte Übergabe. Das Ergebnis muss zeigen, ob die Rollen erreichbar waren und Informationen ankamen. Den allgemeinen Bedarf an Helfern behandelt Evakuierungshelfer: Anzahl je Schicht; hier geht es um die widerspruchsfreie Aufgabenverteilung.

Schnittstelle zu Übungen und Rollen

Die fachkundige Prüfung der Brandschutzordnung erfolgt mindestens alle zwei Jahre; relevante Änderungen werden früher berücksichtigt. Der öffentliche DIN-Änderungsvermerk nennt diese Prüffrist. Eine neue Schicht, ausgefallene Pforte, geänderte Telefonnummer oder andere Zufahrt darf nicht bis zum nächsten Regeltermin ungeklärt bleiben. Details zum Prüfvermerk stehen unter DIN 14096: Normstand und Prüfung.

Die mindestens jährliche Brandschutz-Unterweisung folgt einem eigenen Zeitplan. Der Zweijahresabstand der Dokumentprüfung verlängert sie nicht.

Gehen Sie Änderungen in fünf Schritten nach:

  1. Betroffene Aufgaben, Personen und Anlagen eindeutig markieren.
  2. Ablauf und Vertretung mit den Verantwortlichen neu festlegen.
  3. Geänderte Fassung fachlich prüfen und betrieblich freigeben.
  4. Betroffene Personen informieren und erforderliche Einweisung durchführen.
  5. Umsetzung kontrollieren, alte Gebrauchsfassungen ersetzen und den Änderungsnachweis aufbewahren.

Eine Übung sollte auch Übergaben und Ausfälle prüfen, nicht nur die Zeit bis zum Verlassen des Gebäudes. Notieren Sie zum Beispiel, welche Meldung nicht ankam und welche Aufgabe gleichzeitig an zwei Orten vorgesehen war. Ein Befund ist erst erledigt, wenn die Korrektur umgesetzt und ihre Wirkung geprüft wurde.

Offizielle Einordnung

Redaktionell überarbeitet am 10. September 2026. Abgeglichen wurden die öffentlich zugänglichen Angaben zu DIN 14096:2014-05, die aktuelle ASR A2.2 mit Änderungsstand Mai 2025, KomNet sowie die genannten Abschnitte der DGUV Information 205-001. Den vollständigen kostenpflichtigen DIN-Text haben wir für diesen Beitrag nicht eingesehen.

Die Themenübersicht, Aufgabenkarte und der fiktive Fall helfen bei der Vorbereitung. Sie bescheinigen keine Normkonformität und ersetzen weder die objektspezifische fachkundige Prüfung noch Ausbildung, Einweisung oder eine sichere Notfallorganisation. Hinweise zur Auswahl einer Arbeitsdatei finden Sie unter Brandschutzordnung-Vorlage.