Aktuelle Pflichtlogik zuerst klären
Wer nach DGUV Sicherheitsbeauftragte sucht, braucht meist nicht nur einen Link zur DGUV, sondern eine aktuelle betriebliche Entscheidung. Seit der 2026-Fassung von § 22 SGB VII ist die Schwelle von regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten zentral. Bei 21 bis 49 Beschäftigten muss geprüft werden, ob die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit zeigt. Zusätzlich kann der Unfallversicherungsträger eine Bestellung anordnen.
| Situation | Einordnung | Was dokumentiert werden sollte |
|---|---|---|
| Bis 20 Beschäftigte | Keine allgemeine Pflicht allein aus der Zahl. | Freiwillige Bestellung, Anordnung oder besondere Gründe getrennt festhalten. |
| 21 bis 49 Beschäftigte | Pflicht bei besonderer Gefährdung. | Bezug zur Gefährdungsbeurteilung und Entscheidung dokumentieren. |
| 50 bis unter 250 Beschäftigte ohne besondere Gefährdung | Sicherheitsbeauftragte bestellen; ein bestellter Sicherheitsbeauftragter kann die Voraussetzung erfüllen. | Prüfen, ob Bereich, Schicht und Nähe tatsächlich passen. |
| 250 oder mehr Beschäftigte oder komplexe Organisation | Anzahl gesondert bestimmen. | DGUV-Kriterien, Bereiche, Schichten und Gefährdungen nachvollziehbar bewerten. |
DGUV-Hinweise in Aufgaben übersetzen
Sicherheitsbeauftragte sind in der Praxis wirksam, wenn ihre Mitwirkung konkret organisiert ist. DGUV-Hinweise sollten deshalb nicht nur als Link in einer Ablage liegen, sondern in Rollenbeschreibung, Bestellung, Schulung, Meldewege und Maßnahmenverfolgung übersetzt werden.
- Aufgaben und Grenzen festhalten
- Bereiche und Schichten zuordnen
- Bestellung und Schulung verbinden
- Kommunikation mit Führungskräften regeln
DGUV-Unterlagen richtig zuordnen
Für die Praxis sind unterschiedliche DGUV-Bezüge relevant. Die Übersichtsseiten erklären Rolle und Abgrenzung, DGUV Information 211-042 beschreibt Sicherheitsbeauftragte als betriebliche Unterstützer, und DGUV Information 211-039 hilft bei der Ermittlung der Anzahl. Diese Quellen sollten nicht als austauschbare Pflichttexte behandelt werden.
- § 22 SGB VII für Pflicht, Aufgaben und Benachteiligungsverbot prüfen
- DGUV Information 211-042 für Rolle, Auswahl, Aufgaben und Zusammenarbeit nutzen
- DGUV Information 211-039 für die Zahl und Nähekriterien einbeziehen
- zuständige BG oder Unfallkasse bei branchenspezifischen Fragen ergänzen
Rolle und Verantwortung trennen
Die DGUV trennt Sicherheitsbeauftragte klar von Führung, Aufsicht und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sicherheitsbeauftragte unterstützen aus dem Arbeitsbereich heraus. Sie sollen Gefahren erkennen, auf Schutzmaßnahmen achten und Hinweise geben, aber nicht Arbeitgeberpflichten übernehmen oder allein über technische Schutzmaßnahmen entscheiden.
- keine Weisungsbefugnis aus der SiBe-Rolle ableiten
- keine zusätzliche Haftung oder Aufsicht formulieren
- Arbeitgeber- und Führungsverantwortung getrennt halten
- Benachteiligungsverbot aus § 22 SGB VII berücksichtigen
Anzahl und Nähe aus DGUV-Sicht prüfen
Für die Anzahl reicht es nicht, nur Beschäftigte zu zählen. DGUV-Kriterien wie Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie räumliche, zeitliche und fachliche Nähe entscheiden, ob Sicherheitsbeauftragte die Beschäftigten im Alltag wirklich erreichen. Diese Kriterien sollten bei Wachstum, Standortwechseln, Schichtänderungen und neuen Arbeitsbereichen erneut geprüft werden.
- Gefährdungen je Bereich erfassen
- räumliche Entfernung und Standortstruktur prüfen
- Schicht- und Arbeitszeiten berücksichtigen
- fachliche Nähe zu Tätigkeiten, Maschinen oder Pflegebereichen bewerten
Dokumentation regelmäßig prüfen
Die DGUV-Einordnung bleibt nur nutzbar, wenn Änderungen im Betrieb nachgeführt werden. ArbeitsschutzPilot kann DGUV-Bezüge mit Rollen, Nachweisen, Aufgaben und Maßnahmen verbinden, ohne die offiziellen Quellen oder die Einzelfallprüfung zu ersetzen.
- Anzahl bei Wachstum oder Umstrukturierung prüfen
- neue Bereiche als Review auslösen
- Schulungsstand dokumentieren
- Bestellung aktuell halten
- Hinweise der Sicherheitsbeauftragten in Maßnahmen überführen
- alte Bestellungen bei Rollenwechsel historisch erhalten
Offizielle Quellen und Einordnung
Diese Seite ordnet DGUV- und SGB-VII-Bezüge für die betriebliche Organisation ein. Für Anzahl, Bestellung und Aufgaben sollten die aktuellen DGUV-Originalquellen, die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und die konkrete Unternehmensstruktur geprüft werden.
- Aufgaben, Grenzen und Benachteiligungsverbot getrennt dokumentieren
- Anzahl mit Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und Nähekriterien begründen
- Bestellung, Schulung und Bereichszuordnung aktuell halten
- fachkundige Klärung bei mehreren Standorten, Schichten oder stark unterschiedlichen Tätigkeiten einholen