Durchgangsarzt nach Arbeitsunfall: die kurze Antwort

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist der Durchgangsarzt die ärztliche Schnittstelle zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorstellung ist erforderlich, sobald eines der vier D-Arzt-Kriterien vorliegt. Bei schweren Verletzungen, starken Beschwerden oder einem medizinischen Notfall geht jedoch die schnellste geeignete Versorgung vor jeder Arztsuche.

Situation Nächster Schritt
Notfall oder schwere Verletzung 112, Rettungsdienst oder geeignete Notaufnahme sofort
Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus D-Arzt ohne vermeidbare Verzögerung aufsuchen
Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche D-Arzt-Vorstellung veranlassen
Heil- oder Hilfsmittel erforderlich D-Arzt einbeziehen
Beschwerden wegen eines früheren Arbeitsunfalls kehren zurück erneut zum D-Arzt
leichte Verletzung ohne D-Arzt-Kriterium ärztlichen Weg klären; D-Arzt kann dennoch sinnvoll sein

Ein D-Arzt ist kein Betriebsarzt und nicht einfach ein anderer Name für den Hausarzt. Er ist am Durchgangsarztverfahren beteiligt, steuert die unfallmedizinische Behandlung und berichtet an Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Wann muss man zum Durchgangsarzt?

Die DGUV nennt vier Kriterien. Liegt mindestens eines davon vor, ist nach einem Arbeits- oder Wegeunfall eine D-Arzt-Vorstellung erforderlich:

  1. Die Verletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit.
  2. Die ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich länger als eine Woche.
  3. Heilmittel oder Hilfsmittel müssen verordnet werden.
  4. Unfallfolgen treten später erneut auf.

Diese Schwelle ist nicht mit der Unfallanzeige zu verwechseln. Die betriebliche Anzeige wird nach § 193 SGB VII insbesondere bei Tod oder mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit geprüft. Der D-Arzt kann also schon erforderlich sein, obwohl noch keine Unfallanzeige fällig ist.

D-Arzt-Kriterium Praktisches Beispiel Was jetzt zählt
AU über den Unfalltag hinaus Unfall am Montag, am Dienstag weiterhin arbeitsunfähig D-Arzt-Vorstellung
Behandlung länger als eine Woche mehrere Kontrollen oder fortlaufende Wundversorgung absehbar Behandlungspfad durch D-Arzt klären
Heil- oder Hilfsmittel Physiotherapie, Orthese oder Gehhilfe wird erforderlich D-Arzt einbeziehen
Wiedererkrankung alte Unfallverletzung verursacht erneut Beschwerden Bezug zum früheren Unfall nennen

Wie schnell muss man nach dem Arbeitsunfall zum D-Arzt?

Es gibt keine pauschale Wartefrist von zwei oder drei Tagen. Sobald ein D-Arzt-Kriterium erkennbar ist, sollte die Vorstellung unverzüglich beziehungsweise ohne vermeidbare Verzögerung erfolgen. Wer zuerst bei einem anderen Arzt ist, wird bei bestehender Vorstellungspflicht zum D-Arzt weitergeleitet.

Bei einem Notfall gilt eine andere Priorität: erst versorgen, dann das D-Arzt-Verfahren ordnen. Auch außerhalb regulärer D-Arzt-Zeiten darf eine notwendige Erstversorgung nicht warten. In der Praxis oder Notaufnahme sollte sofort gesagt werden, dass es sich um einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall handelt.

Arbeitsunfall: in fünf Schritten zum richtigen Arztweg

  1. Akute Gefahr beurteilen: Erste Hilfe leisten und bei schweren Verletzungen 112 rufen.
  2. Unfallart nennen: Praxis oder Klinik mitteilen, dass die Verletzung bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg entstanden ist.
  3. D-Arzt-Kriterien prüfen: Arbeitsunfähigkeit, Behandlungsdauer, Heil- oder Hilfsmittel und frühere Unfallfolgen klären.
  4. Offizielle Suche nutzen: D-Arzt nach Ort, Postleitzahl und Umkreis suchen und Erreichbarkeit prüfen.
  5. Prozesse trennen: D-Arzt-Bericht, interne Unfalldokumentation und betriebliche Unfallanzeige jeweils separat verfolgen.

Diese Reihenfolge verbindet die akute Versorgung mit dem Versicherungsverfahren. Sie ersetzt keine medizinische Beurteilung und keine Einzelfallauskunft der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Durchgangsarzt in der Nähe finden

Die verlässlichste Anlaufstelle ist die offizielle D-Arzt-Suche der DGUV. Sie führt beteiligte Praxen und Kliniken und erlaubt eine Suche nach Name, Postleitzahl, Ort, Straße, Umkreis und Verfahrensart.

  1. Ort oder Postleitzahl eingeben.
  2. Einen sinnvollen Suchradius wählen.
  3. „Durchgangsarztverfahren“ als Verfahren auswählen.
  4. Praxis oder Klinik aus der Trefferliste öffnen.
  5. Öffnungszeit, Erreichbarkeit und akuten Behandlungsbedarf telefonisch klären.

Eine allgemeine Google-Suche nach „Durchgangsarzt in der Nähe“ kann veraltete oder unvollständige Ergebnisse liefern. Entscheidend ist, dass der Arzt tatsächlich am DGUV-Verfahren beteiligt ist. Diese Seite ersetzt bewusst kein lokales Ärzteverzeichnis.

Braucht man beim Durchgangsarzt einen Termin?

Eine bundesweit einheitliche Terminregel gibt es nicht. Ob eine Praxis ohne Termin behandelt, hängt von Organisation, Öffnungszeit und Dringlichkeit ab. Ein kurzer Anruf verhindert unnötige Wege. Medizinisch dringende Versorgung darf dadurch nicht verzögert werden.

Lage Vorgehen
Praxis geöffnet, kein Notfall anrufen, Arbeitsunfall nennen und Vorgehen erfragen
Praxis geschlossen nächsten erreichbaren D-Arzt oder geeignete Klinik suchen
Wochenende oder abends Erst- oder Notfallversorgung nach Dringlichkeit nutzen
schwere oder unklare Verletzung keine Terminrecherche abwarten, sondern sofort Hilfe holen

Wenn außerhalb der D-Arzt-Verfügbarkeit nur die Erstversorgung möglich ist, kann anschließend eine Vorstellung beim D-Arzt notwendig bleiben. Entlassungsunterlagen und Befunde sollten dafür mitgenommen werden.

Was sollte man zum D-Arzt mitbringen?

Der D-Arzt braucht vor allem einen klaren Unfallbezug. Medizinische Angaben müssen wahrheitsgemäß von der betroffenen Person oder der behandelnden Stelle kommen; der Arbeitgeber sollte keine Diagnosen vorgeben.

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers, der Schule oder Einrichtung
  • zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, soweit bekannt
  • Unfallzeit, Unfallort, Tätigkeit und sachlicher Hergang
  • Angaben zur Erstversorgung und zu früheren Behandlungen
  • vorhandene Arztberichte, Bilder oder Entlassungsunterlagen
  • elektronische Gesundheitskarte zur Identifikation, falls vorhanden
  • Hinweise auf frühere Beschwerden aus demselben Unfall

Eine Überweisung ist für die direkte Suche nach einem D-Arzt nicht generell Voraussetzung. Wer bereits bei Hausarzt, Notaufnahme oder Facharzt war, nimmt vorhandene Unterlagen und die dort erhaltene Weiterleitung mit.

Was macht ein Durchgangsarzt genau?

Der D-Arzt untersucht die Unfallverletzung und entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung ausreicht oder eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Er kann selbst behandeln, an andere Fachärzte oder eine geeignete Klinik überweisen, Nachschauen anordnen und den Heilverlauf überwachen.

Aufgabe des D-Arztes Ergebnis
Unfallverletzung untersuchen medizinische Einordnung und Befund
Behandlungsart festlegen allgemeine oder besondere Heilbehandlung
weitere Stellen einbinden Überweisung, Klinik oder Nachschau
Arbeitsfähigkeit beurteilen mögliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Unfallversicherung informieren D-Arzt-Bericht und weitere medizinische Berichte

Durchgangsärzte handeln medizinisch weisungsfrei. Der Arbeitgeber entscheidet weder über die Diagnose noch über eine Krankschreibung. Auch die Anerkennung als Versicherungsfall trifft nicht der Betrieb, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger.

Kann der Durchgangsarzt krankschreiben?

Ja. Der D-Arzt kann Arbeitsunfähigkeit feststellen und bescheinigen. Ob und wie lange jemand arbeitsunfähig ist, richtet sich nach der medizinischen Beurteilung, nicht nach einer Vorgabe des Arbeitgebers oder der Berufsgenossenschaft.

Die Krankschreibung ist von der Unfallanzeige zu trennen. Eine D-Arzt-Vorstellung kann bereits bei Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus erforderlich sein; die betriebliche Unfallanzeige knüpft dagegen an andere gesetzliche Kriterien an.

Wenn der D-Arzt keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, sollten Betroffene Beschwerden, konkrete Tätigkeit und körperliche Anforderungen vollständig schildern. Die ärztliche Entscheidung lässt sich nicht durch den Arbeitgeber ersetzen. Bei Zweifeln am weiteren Heilverfahren ist der zuständige Unfallversicherungsträger die richtige Anlaufstelle.

Kann man den Durchgangsarzt wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, sollte während eines laufenden Heilverfahrens aber nicht wie ein gewöhnlicher Praxiswechsel behandelt werden. Betroffene sollten die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kontaktieren, den Wechselwunsch begründen und sich einen geeigneten D-Arzt oder eine zugelassene Klinik nennen lassen.

Bei besonderer Heilbehandlung ist die freie Arztwahl eingeschränkt. In einem akuten Notfall bleibt die sofortige Versorgung vorrangig; die Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger folgt danach.

Durchgangsarzt, Hausarzt, Notaufnahme oder Betriebsarzt?

Stelle Rolle nach einem Arbeitsunfall Nicht ihre Aufgabe
Durchgangsarzt Unfallverletzung einordnen, Heilverfahren steuern, berichten Versicherungsfall endgültig anerkennen
Hausarzt allgemeine Heilbehandlung, wenn sie ausreicht oder vom D-Arzt vorgesehen ist D-Arzt-Verfahren bei erfüllten Kriterien ersetzen
Notaufnahme akute und schwere Verletzungen versorgen jede spätere D-Arzt-Vorstellung automatisch erledigen
Betriebsarzt Prävention und arbeitsmedizinische Beratung im Betrieb Unfallverletzung als D-Arzt behandeln
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Zuständigkeit, Anerkennung und Leistungen prüfen ärztliche Diagnose durch den Arbeitgeber ersetzen lassen

Für die breitere Frage „Welcher Arzt nach einem Arbeitsunfall?“ ist Arbeitsunfall: welcher Arzt? die passende Übersicht. Diese Seite bleibt beim D-Arzt-Verfahren, seinen Kriterien und dem konkreten Besuch.

Ausnahmen bei Augen-, HNO-, Hand- und Zahnverletzungen

Nicht jede isolierte Verletzung nimmt denselben Weg. Die BG ETEM nennt für bestimmte Fachgebiete Ausnahmen von der normalen D-Arzt-Vorstellungspflicht:

Isolierte Verletzung Passende Stelle
Auge Augenarzt oder Augenklinik
Hals, Nase oder Ohr HNO-Arzt oder geeignete HNO-Klinik
Hand am Verfahren beteiligter Handchirurg kann direkt zuständig sein
Zähne Zahnarzt für die alleinige Behandlung auf seinem Fachgebiet

„Isoliert“ bedeutet, dass keine weiteren Verletzungen hinzukommen. Bei Mehrfachverletzungen, unklarer Lage oder einem Notfall zählt die geeignete Akutversorgung. Der Unfallversicherungsträger kann die konkrete Zuständigkeit bestätigen.

D-Arzt-Bericht, Kosten und Unfallanzeige auseinanderhalten

Diese drei Themen gehören zum selben Unfall, sind aber verschiedene Prozesse. Wer sie in einer einzigen Checkliste vermischt, übersieht leicht Fristen oder verarbeitet unnötige Gesundheitsdaten.

Vorgang Wer handelt? Worum geht es?
D-Arzt-Bericht D-Arzt medizinischer Befund, Einordnung und Behandlungspfad
Kostenabrechnung Arzt und Unfallversicherungsträger Behandlung im System der gesetzlichen Unfallversicherung
interne Unfallmeldung betroffene Person und Betrieb Hergang, Ersthilfe und betrieblicher Status
Unfallanzeige nach § 193 SGB VII Arbeitgeber gesetzliche Meldung bei den maßgeblichen Voraussetzungen
Anerkennung Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Entscheidung, ob ein Versicherungsfall vorliegt

Der D-Arzt-Bericht ist keine Kopie für die allgemeine Arbeitsschutzakte. Für den Betrieb genügen regelmäßig organisatorische Angaben wie Arztkontakt, Arbeitsunfähigkeit, Aktenzeichen, Anzeige-Status und offene Rückfragen.

Was der Arbeitgeber nach dem Arztbesuch organisiert

Der Betrieb ermöglicht den Arztweg, dokumentiert aber nicht die Behandlung. Ein belastbarer Workflow führt medizinische, meldebezogene und präventive Aufgaben getrennt.

  1. Unfallhergang, Zeit, Ort, Tätigkeit und Zeugen sachlich erfassen.
  2. Ersthilfe und Transport ohne unnötige Gesundheitsdetails dokumentieren.
  3. D-Arzt-Kontakt und Arbeitsunfähigkeitsstatus als organisatorische Felder führen.
  4. Frist und Voraussetzungen der Unfallanzeige separat prüfen.
  5. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt einbinden, wenn die Unfallanzeige dies erfordert.
  6. Ursache, Schutzmaßnahmen und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nachverfolgen.

ArbeitsschutzPilot kann dafür Verantwortliche, Fristen, Nachweise und Maßnahmen verbinden. Die medizinische Akte bleibt beim Arzt und beim Unfallversicherungsträger.

Welche Seite beantwortet welche Frage?

Diese Seite beansprucht den Suchintent „Durchgangsarzt Arbeitsunfall“: Definition, Pflichtkriterien, Suche, Termin, Unterlagen, Behandlungspfad und D-Arzt-Bericht. Benachbarte Fragen bleiben auf eigenen Seiten:

So bleibt die D-Arzt-Seite die vertiefende Quelle, während die Clusterseiten ihre jeweils eigene Hauptfrage beantworten.

Datenschutz bei Arbeitsunfall und D-Arzt

Diagnosen, Befunde, Röntgenbilder und Behandlungsdetails sind Gesundheitsdaten. Sie gehören nicht pauschal in die allgemeine Arbeitsschutzdokumentation. Der Arbeitgeber sollte nur die Informationen verarbeiten, die für Meldung, Organisation, Entgeltprozess und Prävention erforderlich sind.

Im Betrieb regelmäßig erforderlich Nicht ohne konkreten Grund übernehmen
Unfallzeit, Ort, Tätigkeit und Hergang Diagnose und detaillierter Befund
Ersthilfe und Arztkontakt vollständiger D-Arzt-Bericht
Arbeitsunfähigkeitsstatus Röntgenbilder und Laborwerte
Unfallanzeige und Aktenzeichen private Vorerkrankungen
Maßnahmen, Verantwortliche und Fristen ausführliche Behandlungsgespräche

Aktueller Stand des D-Arzt-Verfahrens

Die DGUV-Landesverbände führen das Durchgangsarztverfahren und aktualisieren Anforderungen und Auslegungsgrundsätze. Auf der DGUV-Seite ist für die Auslegungsgrundsätze derzeit der Stand 1. Mai 2026 ausgewiesen.

Offizielle Bestandszahlen sind nicht vollständig synchron: Die aktuelle DGUV-FAQ nennt mehr als 3.500 beteiligte Ärztinnen und Ärzte und etwa 3 Millionen Fälle pro Jahr. Die am 7. Juni 2026 aktualisierte UKH-Seite nennt mehr als 4.200 Beteiligte und rund 3,2 Millionen versorgte Versicherte. Das kann an unterschiedlichen Datenständen oder Abgrenzungen liegen.

Solche Bestandszahlen können sich ändern. Für die konkrete Arztsuche zählt deshalb nicht eine statische Liste, sondern das aktuelle DGUV-Suchportal. Für rechtliche und medizinische Einzelfragen sind D-Arzt und zuständiger Unfallversicherungsträger maßgeblich.

Offizielle Quellen und fachliche Grenzen

Die Entscheidungshilfe stützt sich auf das DGUV-Durchgangsarztverfahren, die offizielle D-Arzt-Suche, Hinweise von Berufsgenossenschaften, § 8 und § 193 SGB VII sowie die im Juni 2026 aktualisierte UKH-Fachseite.

  • medizinische Notfälle immer zuerst versorgen lassen
  • D-Arzt-Kriterien nicht mit der Unfallanzeige-Schwelle verwechseln
  • nur die offizielle DGUV-Suche als aktuelle Teilnahmeprüfung nutzen
  • Diagnose, Behandlung und Anerkennung bei den zuständigen Fachstellen belassen