Kurzantwort: Anzahl nach DGUV Vorschrift 1 § 26

Die DGUV-Mindestzahl wird aus der Zahl der anwesenden Versicherten abgeleitet. Ein Betrieb sollte daraus keine reine Kopfzahl machen, sondern eine erreichbare Abdeckung je Schicht, Standort und Arbeitsbereich planen.

Direkt gerechnet: Bei 2 bis 20 gleichzeitig anwesenden Personen ist mindestens 1 Ersthelfer nötig. Ab mehr als 20 Anwesenden wird nach Betriebsart gerechnet: 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 Prozent in sonstigen Betrieben.

Ausgangslage Ergebnis
2 bis 20 anwesende Versicherte mindestens 1 Ersthelfer
mehr als 20 anwesende Versicherte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 Prozent der Anwesenden
mehr als 20 anwesende Versicherte in sonstigen Betrieben mindestens 10 Prozent der Anwesenden
Kindertageseinrichtungen mindestens 1 Ersthelfer je Kindergruppe
Hochschulen 10 Prozent der versicherten Beschäftigten nach SGB VII

Bei einer anwesenden versicherten Person beginnt die DGUV-Ersthelferstaffel noch nicht. Die allgemeine Erste-Hilfe-Organisation bleibt trotzdem zu prüfen, etwa Notruf, Meldeeinrichtung, Material und besondere Gefährdungen.

Mitarbeiter oder anwesende Versicherte?

Viele Suchanfragen sprechen von Mitarbeitern. Die DGUV-Quote arbeitet jedoch mit anwesenden Versicherten. Das ist für Betriebe wichtig, weil Gesamtpersonal, Teilzeit, Schichtplan, Außendienst, Urlaub und Krankheit die tatsächliche Abdeckung verändern können.

Umgangssprache Für die Berechnung prüfen
10 Mitarbeiter sind gleichzeitig 10 Versicherte vor Ort, mindestens 1 Ersthelfer
mehr als 20 Mitarbeiter erst prüfen, wie viele gleichzeitig anwesend sind
100 Beschäftigte Quote auf die gleichzeitig anwesenden Versicherten je Betriebsteil oder Schicht anwenden
mehrere Standorte nicht nur Gesamtzahl rechnen, sondern Erreichbarkeit vor Ort prüfen

Rechenweg für Betriebe

Für die Berechnung zählt nicht nur, wie viele Personen angestellt sind. Maßgeblich ist, wie viele Versicherte gleichzeitig anwesend und für Erste Hilfe erreichbar abgedeckt werden müssen.

  1. anwesende Versicherte je Standort, Bereich und Schicht bestimmen
  2. Betrieb als Verwaltung, Handel, sonstigen Betrieb, Kita oder Hochschule einordnen
  3. passende Mindestzahl anwenden
  4. rechnerische Bruchteile auf volle Personen aufrunden
  5. Reserve für Urlaub, Krankheit, Teilzeit, Außendienst und Schichtwechsel ergänzen
  6. Berechnung, Annahmen und zuständige Personen dokumentieren

Der letzte Schritt ist wichtig: Die Mindestzahl muss im laufenden Betrieb verfügbar sein. Eine rechnerisch passende Liste hilft nicht, wenn im Frühdienst, an einem Nebenstandort oder bei Außenarbeiten niemand erreichbar ist.

Wie viele Ersthelfer muss der Unternehmer zur Verfügung stellen?

Der Unternehmer muss mindestens die DGUV-Zahl bereitstellen und praktisch verfügbar halten. Das bedeutet: Die Mindestquote ist der Startpunkt, nicht automatisch die fertige Einsatzplanung.

  • Mindestzahl nach anwesenden Versicherten und Betriebsart berechnen
  • Personen nur zählen, wenn Ausbildung und Fortbildung aktuell sind
  • Schichten, Urlaub, Krankheit, Teilzeit und Standortwechsel abdecken
  • Aushang, Material und Meldeweg passend zur Ersthelferliste aktualisieren
  • Sonderfälle mit zuständigem Unfallversicherungsträger oder fachkundiger Beratung klären

Beispiele mit Aufrundung

Rechenbeispiele sollten im Nachweis zeigen, von welcher Anwesenheit ausgegangen wurde. Bei Dezimalwerten wird praktisch auf die nächste volle Person aufgerundet.

Beispiel Mindestzahl
10 anwesende Versicherte 1 Ersthelfer
20 anwesende Versicherte 1 Ersthelfer
21 anwesende Versicherte in Verwaltung oder Handel 5 Prozent = 1,05, praktisch mindestens 2 Ersthelfer
25 anwesende Versicherte in Verwaltung oder Handel 5 Prozent = 1,25, praktisch mindestens 2 Ersthelfer
50 anwesende Versicherte in Verwaltung oder Handel 5 Prozent = 2,5, praktisch mindestens 3 Ersthelfer
30 anwesende Versicherte in einem sonstigen Betrieb 10 Prozent = 3 Ersthelfer
80 anwesende Versicherte in einem sonstigen Betrieb 10 Prozent = 8 Ersthelfer
100 anwesende Versicherte in einem sonstigen Betrieb 10 Prozent = 10 Ersthelfer
Kita mit 4 Kindergruppen mindestens 4 Ersthelfer, damit jede Gruppe abgedeckt ist

Diese Beispiele ersetzen keine Betriebsbewertung. In Schichtbetrieben, auf Baustellen, in Außenbereichen oder bei besonderen Gefährdungen kann eine höhere praktische Zahl nötig sein.

Schichten, Urlaub und Krankheit mitplanen

Die erforderliche Anzahl muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Deshalb sollten Abwesenheiten nicht erst im Notfall auffallen, sondern schon in der Anzahlplanung sichtbar werden.

Situation Was der Betrieb zusätzlich prüfen sollte
Schichtbetrieb jede Schicht separat mit erreichbaren Ersthelfern abdecken
Urlaub oder Krankheit Reservepersonen einplanen, nicht erst bei Ausfall reagieren
mehrere Etagen oder Standorte Erreichbarkeit pro Bereich prüfen, nicht nur Gesamtquote
Außendienst oder Baustelle Anwesenheit, Entfernung und Fremdbetriebsabsprachen dokumentieren
besondere Gefährdungen zusätzliche Aus- oder Fortbildung nach Gefährdung prüfen

Bei Schichtdienst kann eine deutlich höhere Planungszahl sinnvoll sein, damit die Mindestabdeckung trotz Dienstplan, Urlaub und Krankheit funktioniert. Bei Unsicherheit sollte der zuständige Unfallversicherungsträger eingebunden werden.

Standorte, Filialen und Außenarbeit

Mehrere Standorte werden nicht automatisch durch eine Gesamtquote für das Unternehmen abgedeckt. Entscheidend ist, ob Beschäftigte am jeweiligen Ort schnell Hilfe erhalten können.

  • Filialen, Werkstätten, Lager und Büros getrennt betrachten
  • Etagen oder abgelegene Bereiche bei der Erreichbarkeit berücksichtigen
  • Außenarbeit und Baustellen mit Auftraggeber- oder Fremdfirmenregeln abstimmen
  • Homeoffice und Außendienst nicht schematisch zählen, sondern nach tatsächlicher Anwesenheit bewerten
  • bei Umzug, Wachstum oder neuer Schichtplanung neu rechnen

Anzahl mit Ausbildung, Gültigkeit und Aushang verbinden

Die berechnete Zahl hilft nur, wenn die Personen ausgebildet, aktuell fortgebildet und im Betrieb bekannt sind. Deshalb gehört die Anzahlplanung in denselben Prozess wie Kursnachweise, Aushang und Fristen.

  • Ersthelferliste mit Standort und Schicht pflegen
  • Kursdatum und nächste Fortbildung je Person hinterlegen
  • abgelaufene Nachweise nicht als verlässliche Abdeckung zählen
  • Aushang nach Kurs, Austritt oder Standortwechsel aktualisieren
  • Verantwortliche für Ersatz bei Ausfall festlegen

Die Pflichtfrage, also ab wann ein Betrieb überhaupt eine Ersthelferorganisation braucht, ist unter Ersthelfer im Betrieb Pflicht getrennt eingeordnet. Kursdauer, Fortbildung und Nachweise stehen auf Ersthelfer-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kurs Gültigkeit.

Offizielle Quellen und Einordnung

Diese Seite fokussiert die Bedarfsermittlung. Bei Sonderfällen sollte der zuständige Unfallversicherungsträger einbezogen werden. Die Berechnung und praktische Abdeckung sollten nachvollziehbar dokumentiert bleiben.

  • ArbSchG Paragraph 10 für Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  • DGUV Vorschrift 1 Paragraph 26 für Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
  • DGUV-Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • BGHM-Hinweise zur jederzeit gewährleisteten Anzahl, zu Urlaub, Krankheit und Schichtdienst
  • BGW- und BGN-Praxishinweise für branchenspezifische Einordnung und Reserve
  • ASR A4.3 für Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen
  • fachkundige Prüfung bei Schichtbetrieb, Bau- und Montagearbeiten, besonderen Gefährdungen oder mehreren Standorten