Anzahl nicht nur aus der Kopfzahl ableiten

Die Mindestzahl ist der Startpunkt. Für den Alltag zählt, ob bei jedem relevanten Arbeitsbereich und jeder Schicht tatsächlich ein erreichbarer Ersthelfer verfügbar ist.

  • anwesende Versicherte je Bereich erfassen
  • Verwaltungs-, Handels- und sonstige Betriebe unterscheiden
  • Schichten, Urlaub und Krankheit berücksichtigen
  • Standorte und Außenarbeiten getrennt betrachten

Nachweis mit Ausbildung und Aushang verbinden

Eine berechnete Zahl hilft nur, wenn die Personen ausgebildet, aktuell und bekannt sind. Deshalb sollte die Anzahl mit Kursnachweisen, Fortbildung und Aushang verknüpft werden.

  • Ersthelferliste pflegen
  • Kurs- und Fortbildungsstatus hinterlegen
  • Aushang und Erreichbarkeit aktuell halten
  • Review bei Personal- oder Standortänderung setzen

Offizielle Quellen und Einordnung

Diese Seite fokussiert die Bedarfsermittlung. Sie ersetzt keine Abstimmung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, hilft aber, die Berechnung und praktische Abdeckung nachvollziehbar zu dokumentieren.

  • DGUV Vorschrift 1 fuer Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
  • DGUV-Informationen für praktische Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb
  • ASR A4.3 für Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen
  • fachkundige Prüfung bei Schichtbetrieb, Bau- und Montagearbeiten, besonderen Gefährdungen oder mehreren Standorten