Pflicht als Organisation verstehen
Die Pflicht endet nicht mit einer Person auf einer Liste. Ersthelfer müssen erreichbar, ausgebildet und in die Notfallorganisation eingebunden sein.
- Mindestzahl und Betriebsart prüfen
- geeignete Personen benennen
- Aus- und Fortbildung dokumentieren
- Material, Aushang und Meldewege verbinden
Lücken sichtbar machen
Ersthelferpflichten werden oft erst bei Urlaub, Personalwechsel oder Schichtbetrieb kritisch. ArbeitsschutzPilot kann solche Lücken als Aufgaben sichtbar machen.
- Vertretung bei Abwesenheit planen
- Fortbildungsfristen überwachen
- Aushänge nach Standort prüfen
- Review bei neuen Arbeitsbereichen setzen
Offizielle Quellen und Einordnung
Die Pflicht sollte mit DGUV Vorschrift 1, DGUV-Hinweisen, ASR A4.3 und der konkreten Betriebsorganisation abgeglichen werden. Der zuständige Unfallversicherungsträger bleibt bei Sonderfällen wichtig.
- DGUV Vorschrift 1 fuer Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
- DGUV-Informationen für Erste Hilfe im Betrieb
- ASR A4.3 für Einrichtungen und Mittel zur Ersten Hilfe
- fachkundige Prüfung bei Sonderorganisation, hohem Risiko, Außenarbeiten oder Abweichung von Mindestzahlen