Pflicht als Organisation verstehen

Die Pflicht endet nicht mit einer Person auf einer Liste. Ersthelfer müssen erreichbar, ausgebildet und in die Notfallorganisation eingebunden sein.

  • Mindestzahl und Betriebsart prüfen
  • geeignete Personen benennen
  • Aus- und Fortbildung dokumentieren
  • Material, Aushang und Meldewege verbinden

Lücken sichtbar machen

Ersthelferpflichten werden oft erst bei Urlaub, Personalwechsel oder Schichtbetrieb kritisch. ArbeitsschutzPilot kann solche Lücken als Aufgaben sichtbar machen.

  • Vertretung bei Abwesenheit planen
  • Fortbildungsfristen überwachen
  • Aushänge nach Standort prüfen
  • Review bei neuen Arbeitsbereichen setzen

Offizielle Quellen und Einordnung

Die Pflicht sollte mit DGUV Vorschrift 1, DGUV-Hinweisen, ASR A4.3 und der konkreten Betriebsorganisation abgeglichen werden. Der zuständige Unfallversicherungsträger bleibt bei Sonderfällen wichtig.

  • DGUV Vorschrift 1 fuer Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
  • DGUV-Informationen für Erste Hilfe im Betrieb
  • ASR A4.3 für Einrichtungen und Mittel zur Ersten Hilfe
  • fachkundige Prüfung bei Sonderorganisation, hohem Risiko, Außenarbeiten oder Abweichung von Mindestzahlen