Kostenlose Word-Vorlage für die Ersthelfer-Benennung

Bestellung Ersthelfer als Word-Datei herunterladen – bearbeitbare DOCX-Datei, zwei Seiten, ohne Registrierung. Seite 1 dokumentiert die Benennung; Seite 2 hilft bei der internen Prüfung und Übergabe. Die Datei ist ein redaktionelles Muster von ArbeitsschutzPilot, kein amtliches DGUV-Formular und keine Bestätigung, dass dein Betrieb alle Anforderungen erfüllt.

Ersetze die markierten Felder in Word durch die betrieblichen Angaben. Prüfe anschließend beide Seiten in der Druckansicht, besonders bei langen Namen und mehreren Einsatzbereichen. Für eine feste Druckfassung kannst du die ausgefüllte Datei zusätzlich als PDF exportieren. Eine unterschriebene Kopie erhält die benannte Person; die betriebliche Fassung bleibt geschützt abgelegt.

Ist eine schriftliche Bestellung Pflicht?

Die Benennung ist erforderlich, ein bestimmtes schriftliches Ersthelferformular dagegen nicht generell vorgeschrieben. KomNet Dialog 1924, Stand 28. April 2026, unterscheidet ausdrücklich zwischen der Benennung und ihrer schriftlichen Dokumentation. Auch die Hinweise des GUV Hannover und der LUK Niedersachsen empfehlen Schriftlichkeit, ohne eine Formvorschrift zu behaupten.

Die praktische Bezeichnung „Bestellung“ ändert daran nichts. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Person tatsächlich für die Aufgabe benennt und die Organisation dazu passt. Eine betriebliche Vorgabe zur Dokumentation solltest du berücksichtigen. Weitere Fragen zur Verpflichtung behandelt Ersthelfer im Betrieb: Pflicht.

Mustertext für die Benennung

Der folgende Text ist ein anpassbarer Formulierungsvorschlag. Die Platzhalter sind vor der Verwendung zu ersetzen; der Ausbildungsstand muss bereits geprüft sein.

Benennung als betriebliche Ersthelferin / betrieblicher Ersthelfer

Unternehmen: [Arbeitgeber]. Benannte Person: [Vorname, Nachname]. Einsatzbereich: [Standort, Bereich, Schicht]. Beginn: [Datum].

Wir benennen die genannte Person für diesen Einsatzbereich zur betrieblichen Ersthelferin / zum betrieblichen Ersthelfer. Der zugehörige Qualifikationsnachweis ist unter [interne Referenz] dokumentiert.

Die Aufgabe umfasst Erste-Hilfe-Leistungen entsprechend Ausbildung und Fähigkeiten unter Beachtung des Eigenschutzes. Die örtlichen Alarmierungswege sowie die Abläufe zur Meldung und vertraulichen Dokumentation werden erläutert. Erforderliche professionelle Hilfe ist unverzüglich zu veranlassen.

Diese Benennung überträgt keine Arbeitgeberpflichten zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung. Zusätzliche Organisationsaufgaben werden gesondert geklärt.

Für den Arbeitgeber: [Name, Funktion, Ort, Datum, Unterschrift]. Kenntnisnahme der benannten Person: Die Rolle wurde mit mir besprochen. [Datum, Unterschrift].

Diese Kenntnisnahme ist eine praktische Dokumentationsentscheidung des Musters, keine Behauptung einer gesetzlich vorgeschriebenen Gegenzeichnung. Sie ersetzt weder ein Gespräch noch die Klärung persönlicher Hinderungsgründe.

Ausfüllhilfe: Welche Angaben gehören wohin?

Das Benennungsblatt beantwortet „Wer ist wofür benannt?“. Die interne Ergänzung zeigt, auf welcher Grundlage die Person eingesetzt wird und wer Änderungen verfolgt. Die Felder sind eine Arbeitshilfe, kein gesetzlicher Pflichtfeldkatalog.

Feld So wird der Eintrag brauchbar
Unternehmen und Person Arbeitgeber eindeutig bezeichnen; Name statt nur Funktionskürzel eintragen. Private Anschrift und Geburtsdatum sind für dieses Muster nicht vorgesehen.
Einsatzbereich Standort, Gebäude oder Abteilung und gegebenenfalls Schicht nennen. „Gesamter Betrieb“ nur verwenden, wenn das tatsächlich zur Einsatzplanung passt.
Beginn Tatsächlichen Beginn der Benennung eintragen, nicht rückwirkend das Kursdatum übernehmen.
Qualifikation Ausbildungsstelle, Kursdatum oder gleichwertigen Nachweis und geschützte Ablagereferenz festhalten. Offene Nachweise zunächst klären.
Fortbildung Den nächsten Planungsschritt und seine Zuständigkeit organisieren; ein bloßes Erinnerungsdatum ersetzt keinen absolvierten Kurs.
Beteiligung Anhörung des vorhandenen Betriebs- oder Personalrats mit Datum oder Referenz dokumentieren; andernfalls „kein Gremium vorhanden“ vermerken.
Übergabe und Überprüfung Benutzte Notfallregelung samt Version, erklärende Person, Termin und zuständige Kontaktstelle für Änderungen eintragen.

Beispiel für die Bereichsangabe: „Standort Nord, Halle 2, Frühschicht“ ist ein fiktiver Formulareintrag. Er behauptet keine Abdeckung der Spätschicht. Die tatsächliche erforderliche Ersthelferzahl und Verfügbarkeit werden separat geprüft.

Vor der Unterzeichnung: Qualifikation und Beteiligung prüfen

Nach § 10 Absatz 2 ArbSchG benennt der Arbeitgeber die Beschäftigten für die Erste Hilfe. Ein vorhandener Betriebs- oder Personalrat ist vorher anzuhören; weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Ein nachträglich ausgefülltes Feld ersetzt diese Beteiligung nicht.

Lass dir außerdem den Qualifikationsnachweis zeigen. § 26 DGUV Vorschrift 1, erläutert durch die BGHM, regelt die Voraussetzungen für den Einsatz sowie die Fortbildung. Eine Anmeldung zu einem künftigen Lehrgang ist noch kein Ausbildungsnachweis. Die Seite zur Ersthelfer-Ausbildung erklärt die Prüfung von Lehrgang und Ausbildungsstelle genauer.

Wenn persönliche Gründe gegen die Übernahme sprechen, ist das vertraulich zu klären. § 28 DGUV Vorschrift 1 berücksichtigt solche Gründe. Das Unterschriftsfeld sollte deshalb nicht um einen pauschalen Verzicht oder eine Erklärung ergänzt werden, es bestünden keinerlei gesundheitliche Einschränkungen.

Keine Übertragung der Arbeitgeberverantwortung

Eine Benennung als Ersthelfer ist nicht gleichbedeutend mit einer Pflichtenübertragung nach § 13 Absatz 2 ArbSchG. Vermeide im Muster eine Klausel wie „verantwortlich für die gesamte Erste-Hilfe-Organisation“. Die Verantwortung des Arbeitgebers für Personalplanung, geeignete Ausrüstung und notwendige Fortbildung geht durch die Unterschrift nicht automatisch auf den Ersthelfer über.

Auch regelmäßige Materialkontrollen, Aushangpflege oder Kursbuchungen sind nicht stillschweigend eingeschlossen. Wenn die Person solche organisatorischen Aufgaben zusätzlich übernimmt, müssen Umfang, Zeit und Ansprechpartner gesondert klar sein. Eine Ersthelfer-Benennung macht sie ebenso wenig automatisch zum Brandschutzhelfer oder Betriebssanitäter. Die allgemeine Rolle des Ersthelfers im Betrieb bleibt davon getrennt.

Nach der Benennung: Übergabe und Bekanntmachung

Führe mit der benannten Person eine örtliche Übergabe durch: Wie wird sie gerufen, wo liegt das Material, welche Notfallregelung gilt und wohin geht die vertrauliche Dokumentation? Erfasse auf Seite 2, welche Fassung der Notfallorganisation besprochen wurde. Eine Dokumentenbezeichnung allein ersetzt das Zeigen der Einrichtungen vor Ort nicht.

Für Beschäftigte ist anschließend die Erreichbarkeit wichtig, nicht die vollständige unterschriebene Benennung. Nutze dafür die separate Ersthelfer-Aushang-Vorlage für Word. Kursbescheinigungen, Unterschriften und vertrauliche persönliche Angaben gehören nicht in diese öffentliche Kontaktübersicht. Die gesamte Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb braucht zusätzlich passende Meldewege und Einrichtungen.

Wann muss die Bestellung aktualisiert werden?

Eine neue Fortbildung erfordert nicht automatisch eine neue Benennungsurkunde. Aktualisiere den Nachweis und prüfe, ob Person, Bereich und Aufgaben weiterhin passen. Die organisatorische Wiedervorlage im Muster ist keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer.

Bei Versetzung, verändertem Schichtplan, längerer Abwesenheit oder Ausscheiden aus der Rolle müssen Einsatzplanung und Bekanntmachung nachgezogen werden. Halte Änderungen mit Datum und verantwortlicher Person nachvollziehbar fest; kennzeichne abgelöste Fassungen, damit sie nicht weiter als aktuelle Benennung genutzt werden. Für Aufbewahrung und Zugriff ist eine zweckbezogene betriebliche Regelung nötig – die Benennung ist kein Verbandbucheintrag.

Redaktioneller Stand: 2. September 2026. Die verlinkten amtlichen Vorschriften und Hinweise sind die Grundlage der Einordnung; Mustertext und Übergabefelder sind redaktionelle Arbeitshilfen. Besondere Einsatzbedingungen oder strittige Beteiligungsfragen erfordern eine betriebsbezogene fachkundige Prüfung.