Alter, Status und Tätigkeit zuerst klären
Der Geltungsbereich ist kein Nebenthema. Er entscheidet darüber, welche besonderen Schutzregeln der Betrieb vor Beginn der Beschäftigung anwenden muss.
- Alter und Geburtsdatum datensparsam prüfen
- Vollzeitschulpflicht berücksichtigen
- Ausbildungs-, Arbeits- oder Praktikumsbezug einordnen
- Tätigkeit und Einsatzbereich dokumentieren
Kinder und Jugendliche nicht vermischen
Das JArbSchG unterscheidet Kinder und Jugendliche. Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche können Vorschriften für Kinder relevant sein. Diese Einordnung sollte im Betrieb nachvollziehbar sein, bevor Dienstplan, Unterweisung oder Untersuchung geplant werden.
- Kind unter 15 Jahren gesondert bewerten
- Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren einordnen
- vollzeitschulpflichtige Jugendliche besonders prüfen
- Ausnahmen nicht ohne Quelle und Freigabe nutzen
Offizielle Quellen und betriebliche Prüfung
Die Inhalte orientieren sich an den offiziellen JArbSchG-Normen zum Geltungsbereich und zur Altersabgrenzung. Die konkrete Einordnung sollte vor der Einsatzplanung dokumentiert werden.
- § 1 JArbSchG für den Geltungsbereich
- § 2 JArbSchG für Kind und Jugendlicher
- § 5 JArbSchG für das Beschäftigungsverbot von Kindern und Ausnahmen
- fachkundige Prüfung bei Praktikum, Ferienarbeit, Familienbetrieb, Veranstaltungen oder grenznahen Sonderfällen