Nicht nur auf Meter schauen
Eine reine Höhenangabe kann trügerisch sein. Absturzgefahr hängt auch von Arbeitsumgebung, Zugang, Schutzmaßnahmen und Rettungsmöglichkeiten ab.
- Arbeitsort und Tätigkeit beschreiben
- Absturzkanten und Öffnungen prüfen
- kollektive Schutzmaßnahmen bewerten
- PSA gegen Absturz und Rettungskonzept einordnen
Medizinische Eignung ist nur ein Teil
Selbst wenn eine G41-bezogene Einordnung diskutiert wird, bleibt die Gefährdungsbeurteilung der Ausgangspunkt. Die Untersuchung ersetzt keine Schutzmaßnahmen.
- technische Maßnahmen bevorzugen
- organisatorische Regeln festlegen
- Beschäftigte unterweisen
- ärztliche Einordnung nur bei klarem Anlass nutzen
Nachweise im Betrieb
Der Betrieb sollte nachvollziehbar zeigen können, warum ein Anlass besteht und welche Maßnahmen umgesetzt wurden.
- Tätigkeit und Absturzrisiko
- Schutzmaßnahmen und PSA
- Unterweisung und Rettung
- Terminstatus bei ärztlicher Einbindung
- Review bei geänderter Tätigkeit
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Absturzrisiken, PSA-Maßnahmen, Unterweisungen und Reviews verbinden. Die Frage nach einer G41-bezogenen Untersuchung muss fachkundig aus dem konkreten Risiko abgeleitet werden.