Nicht nur auf Meter schauen

Eine reine Höhenangabe kann trügerisch sein. Absturzgefahr hängt auch von Arbeitsumgebung, Zugang, Schutzmaßnahmen und Rettungsmöglichkeiten ab.

  • Arbeitsort und Tätigkeit beschreiben
  • Absturzkanten und Öffnungen prüfen
  • kollektive Schutzmaßnahmen bewerten
  • PSA gegen Absturz und Rettungskonzept einordnen

Medizinische Eignung ist nur ein Teil

Selbst wenn eine G41-bezogene Einordnung diskutiert wird, bleibt die Gefährdungsbeurteilung der Ausgangspunkt. Die Untersuchung ersetzt keine Schutzmaßnahmen.

  • technische Maßnahmen bevorzugen
  • organisatorische Regeln festlegen
  • Beschäftigte unterweisen
  • ärztliche Einordnung nur bei klarem Anlass nutzen

Nachweise im Betrieb

Der Betrieb sollte nachvollziehbar zeigen können, warum ein Anlass besteht und welche Maßnahmen umgesetzt wurden.

  • Tätigkeit und Absturzrisiko
  • Schutzmaßnahmen und PSA
  • Unterweisung und Rettung
  • Terminstatus bei ärztlicher Einbindung
  • Review bei geänderter Tätigkeit

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Absturzrisiken, PSA-Maßnahmen, Unterweisungen und Reviews verbinden. Die Frage nach einer G41-bezogenen Untersuchung muss fachkundig aus dem konkreten Risiko abgeleitet werden.