Ergebnis nicht selbst interpretieren

“Nicht bestanden” ist keine ausreichende Arbeitsschutzdokumentation. Der Betrieb braucht eine zulässige, begrenzte Rückmeldung und muss daraus organisatorische Schritte ableiten.

  • Zweck der Untersuchung prüfen
  • zulässige Rückmeldung klären
  • Tätigkeit und Absturzrisiko bewerten
  • medizinische Details nicht speichern

Maßnahmen nach Ergebnis

Je nach Rückmeldung können Tätigkeitsanpassung, Schutzmaßnahmen, Wiederholung oder fachkundige Beratung nötig sein.

  • Arbeit mit Absturzgefahr vorübergehend prüfen
  • Schutzmaßnahmen und Rettungskonzept bewerten
  • Verantwortliche und Frist festlegen
  • Beschäftigte transparent informieren

Datenschutz im Workflow

ArbeitsschutzPilot sollte keine Diagnose- oder Befundakte werden. Nur organisatorische Informationen gehören in den allgemeinen Workflow.

  • Anlass
  • Terminstatus
  • zulässiger Ergebnisstatus
  • Maßnahmenbezug
  • Reviewtermin

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot hilft, organisatorische Folgen und Maßnahmen nachzuhalten. Die medizinische Bewertung bleibt bei der ärztlichen Stelle.