Ergebnis nicht selbst interpretieren
“Nicht bestanden” ist keine ausreichende Arbeitsschutzdokumentation. Der Betrieb braucht eine zulässige, begrenzte Rückmeldung und muss daraus organisatorische Schritte ableiten.
- Zweck der Untersuchung prüfen
- zulässige Rückmeldung klären
- Tätigkeit und Absturzrisiko bewerten
- medizinische Details nicht speichern
Maßnahmen nach Ergebnis
Je nach Rückmeldung können Tätigkeitsanpassung, Schutzmaßnahmen, Wiederholung oder fachkundige Beratung nötig sein.
- Arbeit mit Absturzgefahr vorübergehend prüfen
- Schutzmaßnahmen und Rettungskonzept bewerten
- Verantwortliche und Frist festlegen
- Beschäftigte transparent informieren
Datenschutz im Workflow
ArbeitsschutzPilot sollte keine Diagnose- oder Befundakte werden. Nur organisatorische Informationen gehören in den allgemeinen Workflow.
- Anlass
- Terminstatus
- zulässiger Ergebnisstatus
- Maßnahmenbezug
- Reviewtermin
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot hilft, organisatorische Folgen und Maßnahmen nachzuhalten. Die medizinische Bewertung bleibt bei der ärztlichen Stelle.