PSA aus Verfahren und Exposition ableiten

Schweißen ist kein einheitlicher PSA-Fall. Verfahren, Werkstoff, Zusatzwerkstoff, Arbeitsumgebung und Lüftung bestimmen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

  • Verfahren und Arbeitsbereich erfassen
  • Augen-, Gesichts-, Atem-, Haut- und Gehörschutz getrennt prüfen
  • technische Maßnahmen wie Absaugung nicht durch PSA ersetzen
  • Unterweisung mit Anlegen, Sitz, Pflege und Mängelmeldung verbinden

PSA beim Schweißen nach Schutzbereich

Schutzbereich Typische Einordnung
Augen und Gesicht Schutz gegen optische Strahlung, Funken, Spritzer und Partikel
Atemwege nur nach Expositionsbewertung, Absaugung, Lüftung und Filterauswahl
Hände und Haut Hitze, Funken, UV-Strahlung, Stoffkontakt und Ablegen beachten
Gehör Lärm durch Verfahren, Schleifen, Lüftung oder Umgebung bewerten
Kleidung Flamm-, Hitze- und Funkenbeständigkeit mit Beweglichkeit verbinden

Dokumentation mit TRGS 528 verknüpfen

Bei schweißtechnischen Arbeiten sollte PSA nicht isoliert in einer Einkaufsliste stehen. Sie gehört zur Gefährdungsbeurteilung, Expositionsbetrachtung, Betriebsanweisung und Unterweisung.

  • TRGS-528-Bezug im Gefahrstoffprozess sichtbar machen
  • PSA-Art und Einsatzgrenzen dokumentieren
  • Austausch, Reinigung und Aufbewahrung regeln
  • Review bei Verfahren-, Material- oder Lüftungsänderung setzen

Typische PSA-Bereiche getrennt prüfen

Schweißen kann mehrere Schutzbereiche gleichzeitig betreffen. Für den Nachweis sollte jede PSA-Art mit der konkreten Gefährdung und Tätigkeit verbunden werden.

  • Augen- und Gesichtsschutz gegen Strahlung und Partikel
  • Handschuhe und Schutzkleidung gegen Hitze, Funken und mechanische Risiken
  • Atemschutz nur nach Expositionsbewertung und Maßnahmenprüfung
  • Gehörschutz bei relevanter Lärmbelastung

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Schweißverfahren, PSA-Auswahl, Betriebsanweisung, Unterweisung und Review-Anlässe zusammenführen. Fachkundige Auswahl, Expositionsbewertung und Herstellerangaben bleiben maßgeblich.