G39 aus Verfahren und Exposition ableiten

Eine G39-Suche darf die Gefahrstoffbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst erfassen, welche schweißtechnischen Arbeiten tatsächlich vorkommen.

  • Schweiß- oder Trennverfahren beschreiben
  • Werkstoffe, Zusatzwerkstoffe und Beschichtungen erfassen
  • Lüftung, Absaugung und Arbeitsumgebung dokumentieren
  • Exposition fachkundig bewerten oder bewerten lassen
  • ärztliche Stelle mit Arbeitsplatzinformationen versorgen

Vorsorge, Gefahrstoffprozess und Maßnahmen trennen

G39 ist kein Ersatz für TRGS-528-Dokumentation. Arbeitsmedizinische Einordnung, Gefahrstoffbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung und PSA müssen zusammenpassen, bleiben aber eigene Nachweisbausteine.

  • Vorsorgeanlass fachkundig prüfen
  • technische Maßnahmen wie Absaugung vorrangig betrachten
  • Atemschutz nur im Maßnahmenkonzept einsetzen
  • medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern

Typische Review-Anlässe

Bei Schweißarbeiten ändern sich Risiken schnell, wenn Verfahren, Werkstoffe oder Arbeitsplätze wechseln.

  • anderes Schweißverfahren oder neuer Werkstoff
  • Beschichtungen, Legierungen oder Verunreinigungen
  • geänderte Absaugung oder Lüftung
  • Beschwerden, Messhinweise oder neue fachkundige Bewertung

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffprozess, TRGS-528-Bezug, Unterweisung, ärztliche Abstimmung, Terminstatus und Review. Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle.