G39 aus Verfahren und Exposition ableiten
Eine G39-Suche darf die Gefahrstoffbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst erfassen, welche schweißtechnischen Arbeiten tatsächlich vorkommen.
- Schweiß- oder Trennverfahren beschreiben
- Werkstoffe, Zusatzwerkstoffe und Beschichtungen erfassen
- Lüftung, Absaugung und Arbeitsumgebung dokumentieren
- Exposition fachkundig bewerten oder bewerten lassen
- ärztliche Stelle mit Arbeitsplatzinformationen versorgen
Vorsorge, Gefahrstoffprozess und Maßnahmen trennen
G39 ist kein Ersatz für TRGS-528-Dokumentation. Arbeitsmedizinische Einordnung, Gefahrstoffbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung und PSA müssen zusammenpassen, bleiben aber eigene Nachweisbausteine.
- Vorsorgeanlass fachkundig prüfen
- technische Maßnahmen wie Absaugung vorrangig betrachten
- Atemschutz nur im Maßnahmenkonzept einsetzen
- medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern
Typische Review-Anlässe
Bei Schweißarbeiten ändern sich Risiken schnell, wenn Verfahren, Werkstoffe oder Arbeitsplätze wechseln.
- anderes Schweißverfahren oder neuer Werkstoff
- Beschichtungen, Legierungen oder Verunreinigungen
- geänderte Absaugung oder Lüftung
- Beschwerden, Messhinweise oder neue fachkundige Bewertung
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffprozess, TRGS-528-Bezug, Unterweisung, ärztliche Abstimmung, Terminstatus und Review. Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle.