Kategorien in den PSA-Prozess einbauen

Die Kategorie ist ein wichtiger Hinweis für Beschaffung, Unterweisung und Prüfbedarf. Sie beantwortet aber nicht allein, ob die PSA zur konkreten Gefährdung passt.

  • Kategorie aus Hersteller- und Produktunterlagen übernehmen
  • Gefährdung und Tätigkeit separat dokumentieren
  • Unterweisung an Risiko und Fehlanwendung ausrichten
  • Kategorie-III-PSA besonders sichtbar markieren

Kategorie I, II und III kurz erklärt

Kategorie Einordnung Betriebliche Konsequenz
Kategorie I Schutz gegen geringe Risiken trotzdem Tätigkeit, Benutzung und Ersatz regeln
Kategorie II Risiken, die nicht Kategorie I oder III sind Produktangaben und Einsatzgrenzen dokumentieren
Kategorie III Schutz gegen schwerwiegende oder tödliche Risiken praktische Unterweisung, Kontrolle, Prüfung und Sperrung besonders sorgfältig führen

Kategorie I, II und III nicht als Checkliste missbrauchen

Die EU-Kategorien gehören zum Produktrecht. Im Betrieb müssen sie mit Arbeitsschutzpflichten verbunden werden: Auswahl, Bereitstellung, Benutzung, Schulung und Kontrolle.

  • Kategorie I nicht automatisch als unwichtig behandeln
  • Kategorie II als Zwischenbereich mit konkretem Nachweis führen
  • Kategorie III mit Praxisanteil, Prüfung und Austausch verbinden
  • Produktdaten und interne Maßnahmen getrennt versionieren

Beispiele und Abgrenzung

Kategorie-Fragen sollten nicht die Auswahlseite ersetzen. Diese Seite erklärt die Einteilung. Die Kategorie-3-Seite behandelt Hochrisiko-PSA ausführlicher; die PSA-Liste ordnet die Kategorien dem konkreten Betrieb zu.

  • Kategorie I, II und III aus Produktunterlagen übernehmen
  • Kategorie 3 in der PSA-Liste gesondert markieren
  • bei unklarer Einstufung Herstellerangaben prüfen
  • Sondergrößen, Kombinations-PSA und Spezial-PSA fachkundig bewerten

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann die Kategorie als Feld in der PSA-Matrix führen. Dadurch sind Kategorie-III-PSA, praktische Unterweisungen, Prüfanlässe und Austauschtermine schneller erkennbar.