Sicherheitsbeauftragter Pflicht
Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird häufig mit Fragen nach Mitarbeiterzahl, Anzahl, Bereich und Zuständigkeit gesucht. Seit 29. Mai 2026 nennt § 22 SGB VII regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigte als zentrale Schwelle; bei 20 bis unter 50 Beschäftigten kann eine besondere Gefährdung relevant werden.
Beispiel aus dem Workflow
Konkrete Zeilen statt leere PDF-Datei.
Aktuelle Schwelle richtig einordnen
Nach der aktuellen DGUV-Darstellung sind Sicherheitsbeauftragte bei regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten zu bestellen. Bei regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten kommt es auf besondere Gefährdungen an; Unfallversicherungsträger können die Bestellung anordnen.
- Beschäftigtenzahl und Versichertengruppen prüfen
- Gefährdungsbeurteilung auf besondere Gefährdungen auswerten
- zuständigen Unfallversicherungsträger einbeziehen
- Bestellentscheidung und Begründung dokumentieren
Anzahl nicht nur an einer Zahl festmachen
Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten hängt nicht allein von der Beschäftigtenzahl ab. DGUV-Kriterien wie Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumliche Nähe, zeitliche Nähe und fachliche Nähe bleiben für die konkrete Anzahl wichtig.
- Bereiche, Gebäude und Schichten abbilden
- Gefährdungsniveau je Bereich berücksichtigen
- fachliche Nähe und Sprache beachten
- Zuständigkeitsbereich schriftlich festlegen
Quellen und Grenzen bei sicherheitsbeauftragter pflicht
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität
FAQ zu sicherheitsbeauftragter pflicht
Ab wann braucht man einen Sicherheitsbeauftragten?
Seit 29. Mai 2026 nennt § 22 SGB VII regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigte. Bei 20 bis unter 50 Beschäftigten kann eine besondere Gefährdung relevant sein; offizielle Quellen und der Unfallversicherungsträger sollten geprüft werden.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte sind nötig?
Das hängt unter anderem von Beschäftigtenzahl, räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe sowie Gefährdungen ab.
Was sollte dokumentiert werden?
Bestellung, Zuständigkeitsbereich, Aufgaben, Schulung, Freiraum, Ansprechpartner und spätere Reviews.