16 Abschnitte als Arbeitsmittel nutzen

Der Aufbau ist standardisiert, aber der betriebliche Nutzen entsteht erst durch Auswertung. Nicht jeder Abschnitt ist für jede Tätigkeit gleich wichtig.

  • Produkt und Lieferant identifizieren
  • Gefahren und Kennzeichnung prüfen
  • Erste-Hilfe- und Brandmaßnahmen übernehmen
  • Exposition, Lagerung und PSA auswerten

16 Abschnitte im Überblick

Die Abschnittsstruktur hilft, Such- und Kontrollfragen schnell an die richtige Stelle zu bringen. Für die Umsetzung zählt aber immer der Bezug zur konkreten Tätigkeit.

Abschnitt Wofür Betriebe ihn nutzen
1 bis 3 Produkt, Lieferant, Verwendung, Einstufung und Inhaltsstoffe zuordnen
4 bis 6 Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Verhalten bei unbeabsichtigter Freisetzung ableiten
7 bis 8 Handhabung, Lagerung, Grenzwerte, technische Maßnahmen und PSA prüfen
9 bis 12 physikalische, chemische, toxikologische und ökologische Angaben einordnen
13 bis 15 Entsorgung, Transport und Rechtsvorschriften für Folgeprozesse berücksichtigen
16 sonstige Angaben, Änderungsvermerke und Abkürzungen prüfen

Von Abschnitt zu Maßnahme

Ein Sicherheitsdatenblatt sollte in konkrete betriebliche Aufgaben übersetzt werden. Sonst bleibt es ein PDF ohne Wirkung.

  • Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren
  • Gefährdungsbeurteilung ergänzen
  • Betriebsanweisung ableiten
  • Unterweisung und PSA prüfen
  • Lager- und Entsorgungsregeln festlegen

Wichtige Abschnitte priorisieren

Für kleine Betriebe ist eine Priorisierung hilfreich. Besonders relevant sind Abschnitte, die direkte Schutzmaßnahmen beeinflussen.

  • Abschnitt 2: Gefahren
  • Abschnitt 4: Erste Hilfe
  • Abschnitt 5: Brandbekämpfung
  • Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
  • Abschnitt 8: Expositionsbegrenzung und PSA
  • Abschnitt 13: Entsorgung

Aktualität und Version

Ein altes Sicherheitsdatenblatt kann falsche Maßnahmen erzeugen. Betriebe sollten Version, Datum und Produktwechsel nachhalten.

  • Erstellungs- oder Überarbeitungsdatum speichern
  • Produktname und Lieferant abgleichen
  • Änderungen als Review auslösen
  • alte Fassungen nicht ungeprüft weiterverwenden

Umsetzung in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Sicherheitsdatenblätter mit Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung verknüpfen. Die fachliche Bewertung der Stoffe bleibt trotzdem erforderlich.

  • SDB-Datei am Gefahrstoff ablegen
  • relevante Abschnitte als Prüfpunkte erfassen
  • Maßnahmen und Verantwortliche anlegen
  • Review bei neuer Version setzen

Quellen und Grenzen

Diese Seite erklärt den betrieblichen Umgang mit dem Aufbau. Sie ersetzt keine Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts und keine Gefahrstoffberatung.

  • BAuA- und Helpdesk-Hinweise zum Sicherheitsdatenblatt nutzen
  • REACH-Anhang II und TRGS 220 als Struktur- und Plausibilitätsrahmen beachten
  • TRGS 220 für SDB-Kontext prüfen
  • Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisung verbinden
  • Stoffdatenbanken nur als ergänzende Quelle verwenden