16 Abschnitte als Arbeitsmittel nutzen
Der Aufbau ist standardisiert, aber der betriebliche Nutzen entsteht erst durch Auswertung. Nicht jeder Abschnitt ist für jede Tätigkeit gleich wichtig.
- Produkt und Lieferant identifizieren
- Gefahren und Kennzeichnung prüfen
- Erste-Hilfe- und Brandmaßnahmen übernehmen
- Exposition, Lagerung und PSA auswerten
16 Abschnitte im Überblick
Die Abschnittsstruktur hilft, Such- und Kontrollfragen schnell an die richtige Stelle zu bringen. Für die Umsetzung zählt aber immer der Bezug zur konkreten Tätigkeit.
| Abschnitt | Wofür Betriebe ihn nutzen |
|---|---|
| 1 bis 3 | Produkt, Lieferant, Verwendung, Einstufung und Inhaltsstoffe zuordnen |
| 4 bis 6 | Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Verhalten bei unbeabsichtigter Freisetzung ableiten |
| 7 bis 8 | Handhabung, Lagerung, Grenzwerte, technische Maßnahmen und PSA prüfen |
| 9 bis 12 | physikalische, chemische, toxikologische und ökologische Angaben einordnen |
| 13 bis 15 | Entsorgung, Transport und Rechtsvorschriften für Folgeprozesse berücksichtigen |
| 16 | sonstige Angaben, Änderungsvermerke und Abkürzungen prüfen |
Von Abschnitt zu Maßnahme
Ein Sicherheitsdatenblatt sollte in konkrete betriebliche Aufgaben übersetzt werden. Sonst bleibt es ein PDF ohne Wirkung.
- Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren
- Gefährdungsbeurteilung ergänzen
- Betriebsanweisung ableiten
- Unterweisung und PSA prüfen
- Lager- und Entsorgungsregeln festlegen
Wichtige Abschnitte priorisieren
Für kleine Betriebe ist eine Priorisierung hilfreich. Besonders relevant sind Abschnitte, die direkte Schutzmaßnahmen beeinflussen.
- Abschnitt 2: Gefahren
- Abschnitt 4: Erste Hilfe
- Abschnitt 5: Brandbekämpfung
- Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
- Abschnitt 8: Expositionsbegrenzung und PSA
- Abschnitt 13: Entsorgung
Aktualität und Version
Ein altes Sicherheitsdatenblatt kann falsche Maßnahmen erzeugen. Betriebe sollten Version, Datum und Produktwechsel nachhalten.
- Erstellungs- oder Überarbeitungsdatum speichern
- Produktname und Lieferant abgleichen
- Änderungen als Review auslösen
- alte Fassungen nicht ungeprüft weiterverwenden
Umsetzung in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Sicherheitsdatenblätter mit Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung verknüpfen. Die fachliche Bewertung der Stoffe bleibt trotzdem erforderlich.
- SDB-Datei am Gefahrstoff ablegen
- relevante Abschnitte als Prüfpunkte erfassen
- Maßnahmen und Verantwortliche anlegen
- Review bei neuer Version setzen
Quellen und Grenzen
Diese Seite erklärt den betrieblichen Umgang mit dem Aufbau. Sie ersetzt keine Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts und keine Gefahrstoffberatung.
- BAuA- und Helpdesk-Hinweise zum Sicherheitsdatenblatt nutzen
- REACH-Anhang II und TRGS 220 als Struktur- und Plausibilitätsrahmen beachten
- TRGS 220 für SDB-Kontext prüfen
- Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisung verbinden
- Stoffdatenbanken nur als ergänzende Quelle verwenden