Standortregeln vor Arbeitsbeginn klären

Fremdfirmen-Unterweisungen sollten nicht erst nach Arbeitsaufnahme stattfinden. Entscheidend ist, dass die Personen vor Ort wissen, welche betrieblichen Regeln und Gefahrenbereiche für ihren Auftrag gelten.

  • Auftrag, Einsatzort und Zeitraum beschreiben
  • Ansprechpartner und Meldewege benennen
  • Zutritt, Verkehrswege und gesperrte Bereiche erklären
  • Notfall, Erste Hilfe, Brandschutz und Sammelstelle klären
  • besondere Freigaben, Erlaubnisse oder Sperrungen dokumentieren

Koordination an Schnittstellen

Bei Fremdfirmen entstehen Risiken häufig dort, wo mehrere Arbeitgeber, Tätigkeiten oder Arbeitsbereiche zusammentreffen. Die Unterweisung sollte diese Schnittstellen sichtbar machen.

  • parallele Arbeiten und gegenseitige Gefährdungen prüfen
  • Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner festlegen
  • gefährliche Arbeiten gesondert freigeben
  • Änderungen am Auftrag als neuen Prüfanlass behandeln

Nachweis und Vorlage

Eine Vorlage hilft, die wiederkehrenden Angaben vollständig zu erfassen. Der Nachweis sollte aber immer den konkreten Auftrag und die tatsächlich unterwiesenen Personen abbilden.

  • Firma, Auftrag und Einsatzbereich dokumentieren
  • unterwiesene Personen und Bestätigung erfassen
  • Version und Datum sichern
  • PDF-Nachweis vor Arbeitsbeginn ablegen

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Fremdfirmen-Unterweisungen als eigenes Thema mit Auftrag, Zielgruppe, Status und Export führen. So bleibt nachvollziehbar, welche externe Person zu welchem Stand unterwiesen wurde.

  • Fremdfirma oder Auftrag als Zielgruppe führen
  • Standortregeln und Unterweisungsinhalt versionieren
  • offene Bestätigungen verfolgen
  • Nachweis mit Maßnahmen und Dokumenten archivieren

Quellen und Grenzen bei Sicherheitsunterweisung Fremdfirmen

Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, keine Koordination vor Ort und keine fachkundige Prüfung besonderer Tätigkeiten.

  • § 8 ArbSchG für Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  • § 12 ArbSchG für Unterweisung im Beschäftigtenkontext
  • DGUV Vorschrift 1 als Präventionsrahmen
  • Fremdfirmenunterweisung immer auf Auftrag und Einsatzort beziehen