Hygieneplan aus Tätigkeiten entwickeln
Der Plan sollte die tatsächlichen Arbeitsabläufe abbilden. Allgemeine Hygieneregeln ohne Tätigkeitsbezug sind für Unterweisung und Kontrolle zu schwach.
- Tätigkeiten und Arbeitsbereiche beschreiben
- Händehygiene, Reinigung und Desinfektion zuordnen
- Schutzkleidung und Handschuhe festlegen
- Entsorgung und Wäschewege regeln
Ereignisse und Meldewege aufnehmen
Im Gesundheitswesen und in der Pflege müssen Beschäftigte wissen, was bei Kontamination, Stichverletzung oder anderen Ereignissen zu tun ist.
- Sofortmaßnahmen als betriebliche Verfahrensregel führen
- Meldewege und zuständige Stellen benennen
- Verbandbuch oder Unfallmeldung einordnen
- Nachbereitung und Maßnahmen ableiten
Unterweisung und Kontrolle
Ein Hygieneplan wirkt nur, wenn er bekannt, aktuell und erreichbar ist. Deshalb gehört er in die Unterweisung und in regelmäßige Begehungen.
- Planstand und Aushangort dokumentieren
- neue Beschäftigte praktisch unterweisen
- Änderungen an Produkten oder Räumen kommunizieren
- Kontrolle und Review in Aufgaben überführen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Hygieneplan, Desinfektionsplan, Unterweisung, Maßnahmen und Review an einem Ort verbinden.
- Planversion und Verantwortliche speichern
- Unterweisungen mit Planstand verknüpfen
- Mängel aus Begehungen verfolgen
- Review bei Produktwechsel oder Ereignis auslösen