Hygieneplan aus Tätigkeiten entwickeln

Der Plan sollte die tatsächlichen Arbeitsabläufe abbilden. Allgemeine Hygieneregeln ohne Tätigkeitsbezug sind für Unterweisung und Kontrolle zu schwach.

  • Tätigkeiten und Arbeitsbereiche beschreiben
  • Händehygiene, Reinigung und Desinfektion zuordnen
  • Schutzkleidung und Handschuhe festlegen
  • Entsorgung und Wäschewege regeln

Ereignisse und Meldewege aufnehmen

Im Gesundheitswesen und in der Pflege müssen Beschäftigte wissen, was bei Kontamination, Stichverletzung oder anderen Ereignissen zu tun ist.

  • Sofortmaßnahmen als betriebliche Verfahrensregel führen
  • Meldewege und zuständige Stellen benennen
  • Verbandbuch oder Unfallmeldung einordnen
  • Nachbereitung und Maßnahmen ableiten

Unterweisung und Kontrolle

Ein Hygieneplan wirkt nur, wenn er bekannt, aktuell und erreichbar ist. Deshalb gehört er in die Unterweisung und in regelmäßige Begehungen.

  • Planstand und Aushangort dokumentieren
  • neue Beschäftigte praktisch unterweisen
  • Änderungen an Produkten oder Räumen kommunizieren
  • Kontrolle und Review in Aufgaben überführen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Hygieneplan, Desinfektionsplan, Unterweisung, Maßnahmen und Review an einem Ort verbinden.

  • Planversion und Verantwortliche speichern
  • Unterweisungen mit Planstand verknüpfen
  • Mängel aus Begehungen verfolgen
  • Review bei Produktwechsel oder Ereignis auslösen