Tätigkeit und Stoffzulässigkeit dokumentieren

Schädlingsbekämpfung mit gefährlichen Stoffen sollte nicht über allgemeine Reinigungs- oder Gefahrstofflisten laufen. Die Tätigkeit und die eingesetzten Stoffe müssen klar sein.

  • Stoff, Zubereitung und Sicherheitsdatenblatt erfassen
  • Tätigkeit und Arbeitsbereich abgrenzen
  • Schutzmaßnahmen und Qualifikationsbezug dokumentieren
  • Unterweisung und Freigabe nachweisen

Quellen und Grenzen bei trgs 523

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • BAuA TRGS 523 als Quelle für Schädlingsbekämpfung mit gefährlichen Stoffen
  • fachkundige Prüfung bei Stoffzulässigkeit, Qualifikation und Schutzmaßnahmen
  • keine Anleitung zur Anwendung von Bioziden oder Gefahrstoffen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität