Kurzantwort und aktueller Stand
Die TRGS 907 trägt den Titel „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“. Die BAuA führt die Ausgabe November 2011 mit der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2011 weiterhin als geltende Technische Regel. Ihr Zweck ist eng: Sie ergänzt andere Informationsquellen um wissenschaftlich begründete Sensibilisierungshinweise.
Redaktionell geprüft am 18. August 2026: Im amtlichen Register war keine spätere Änderung der TRGS 907 ausgewiesen. Die aktuelle Gefahrstoffverordnung und das CLP-Recht haben sich seit 2011 weiterentwickelt. Alte R-Sätze im Originaltext werden daher nicht als aktuelle Kennzeichnung übernommen, sondern über die heutigen Gefahrenhinweise H317 und H334 gelesen.
Was die TRGS 907 ist und was sie nicht ist
Die Regel enthält zwei verschiedene Suchhilfen:
| Teil | Inhalt | Betriebliche Frage |
|---|---|---|
| Anlage 1 | ausgewählte Stoffe und Stoffgruppen mit wissenschaftlich belegter Sensibilisierungswirkung | Ist ein eingesetzter oder entstehender Stoff zusätzlich als Sa oder Sh zu berücksichtigen? |
| Anlage 2 | ausgewählte Tätigkeiten mit pflanzlichen, tierischen oder sonstigen sensibilisierenden Arbeitsstoffen | Kann die Tätigkeit auch ohne eindeutigen Einzelstoffeintrag eine relevante Exposition erzeugen? |
Beide Listen sind nach dem amtlichen Regeltext nicht abschließend. Die TRGS 907 ersetzt daher weder die CLP-Verordnung noch Sicherheitsdatenblatt, Gefahrstoffverzeichnis oder Gefährdungsbeurteilung. Sie ist auch keine Allergiedatenbank für Einzelpersonen und kein Katalog automatisch verbotener Stoffe.
Ein Eintrag zeigt eine gefährliche Eigenschaft. Ob und wie Beschäftigte gefährdet sind, hängt zusätzlich von Konzentration, Staub- oder Aerosolbildung, Hautkontakt, Dauer, Häufigkeit, Verfahren, Schutzmaßnahmen und individuellen medizinischen Fragen ab. Diese Ebenen dürfen nicht in einer Ja-Nein-Spalte zusammenfallen.
Warum ein fehlender Eintrag keine Entwarnung ist
Anlage 1 wurde als Ergänzung zu Anhang VI der CLP-Verordnung angelegt. Die IFA-Erläuterung zur TRGS 907 beschreibt denselben Zweck: Erfasst werden zusätzliche Stoffe, für die gesicherte Erkenntnisse bestehen, obwohl die entsprechende harmonisierte Einstufung nicht in der CLP-Liste steht. Bereits harmonisiert eingestufte Sensibilisierer müssen deshalb nicht nochmals in Anlage 1 erscheinen.
Für eine vollständige Informationsermittlung werden mindestens diese Quellen zusammengeführt:
- Produktkennzeichnung und aktuelles Sicherheitsdatenblatt,
- harmonisierte Einstufung nach Anhang VI der CLP-Verordnung,
- Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis sowie belastbare Lieferanteninformationen,
- TRGS 907 mit Begründungspapieren des AGS,
- TRGS 900, falls ein Arbeitsplatzgrenzwert mit Sa, Sh oder Sah vorliegt,
- stoffspezifische Regeln wie TRGS 430 für Isocyanate,
- betriebliche Erkenntnisse aus Exposition, Wirksamkeitskontrolle und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
§ 6 Absatz 14 GefStoffV enthält für fehlende aussagekräftige Informationen zur Hautsensibilisierung eine wichtige Vorsichtsregel: Der Stoff oder das Gemisch ist bei der Gefährdungsbeurteilung wie ein hautsensibilisierender Stoff der Kategorie 1 zu behandeln. Eine Datenlücke darf also nicht als sichere Eigenschaft dokumentiert werden.
Sa, Sh und Sah richtig lesen
| Kürzel | Bedeutung | Nächster fachlicher Prüfpfad |
|---|---|---|
| Sa | sensibilisierend für die Atemwege | inhalative Exposition und Maßnahmen nach TRBA/TRGS 406 prüfen |
| Sh | sensibilisierend für die Haut | Hautkontakt, Feuchtarbeit und Maßnahmen nach TRGS 401 prüfen |
| Sah | sensibilisierend für Atemwege und Haut | beide Expositionswege getrennt bewerten und anschließend zusammenführen |
Die Kürzel sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte. Sie legen auch keine Allergiediagnose fest. Ein Sa-Hinweis beantwortet zum Beispiel nicht, wie hoch die Staubkonzentration ist oder ob eine technische Absaugung wirksam arbeitet. Sh sagt nichts über Kontaktfläche, Kontaktzeit oder Handschuhbeständigkeit. Diese Angaben entstehen erst in der tätigkeitsbezogenen Beurteilung.
H317 und H334 nicht verwechseln
H317 kennzeichnet die Gefahrenklasse Sensibilisierung der Haut. Der Hinweis lautet, dass allergische Hautreaktionen verursacht werden können. H334 gehört zur Sensibilisierung der Atemwege und warnt vor Allergie, asthmaartigen Symptomen oder Atembeschwerden beim Einatmen. Die BG BAU erläutert die Atemwegskennzeichnung und weist darauf hin, dass weitere Sensibilisierer in TRGS 907 sowie im CLP-Verzeichnis stehen.
Ein Gemisch kann außerdem einen sensibilisierenden Bestandteil enthalten, ohne selbst in dieselbe Gefahrenklasse eingestuft zu sein. Hinweise wie EUH208 und Angaben in den Abschnitten 2, 3, 8 und 11 des Sicherheitsdatenblatts gehören deshalb in den Abgleich. Das Etikett allein bildet nicht jede betriebliche Exposition ab.
Anlage 1: die Stoffeinträge als Prüfhilfe
Die folgende Tabelle bildet die Einträge der aktuellen amtlichen TRGS-907-Anlage 1 kompakt ab. Sie dient dem Identitätsabgleich, nicht als Ersatz für das Original oder eine aktuelle CLP-Prüfung.
| Stoff oder Stoffgruppe | CAS-Nummer laut Anlage | AGS-Hinweis |
|---|---|---|
| 2-Aminoethanol | 141-43-5 | Sh |
| 4-Aminophenol | 123-30-8 | Sh |
| N-(4-Aminophenyl)anilin | 101-54-2 | Sh |
| Ammoniummercaptoacetat | 5421-46-5 | Sh |
| 2-Brom-2-(brommethyl)pentandinitril | 35691-65-7 | Sh |
| 1-Chlor-2,4-dinitrobenzol | 97-00-7 | Sh |
| Chlorpromazin und Chlorpromazinhydrochlorid | 50-53-3 und 69-09-0 | Sh |
| N-Cyclohexyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin | 101-87-1 | Sh |
| Glycerylmonothioglykolat | 30518-84-9 | Sh |
| N-Methyl-N,2,4,6-tetranitroanilin | 479-45-8 | Sh |
| wasserlösliche Nickelverbindungen | stoffabhängig | Sa bei einatembarer Form, Fußnoten beachten |
| 2-Nitro-p-phenylendiamin | 5307-14-2 | Sh |
| Phenol-Formaldehydharz, unausgehärtet | 9003-35-4 | Sh |
| organische Quecksilberverbindungen | stoffabhängig | Sh |
| Triisobutylphosphat | 126-71-6 | Sh |
| Zimtaldehyd | 104-55-2 | Sh |
Für den Abgleich zählt die genaue Identität. Handelsname, Summenbezeichnung und CAS-Nummer können auseinanderfallen. Bei Stoffgruppen werden Einzelverbindung, Form und Expositionsweg geprüft. Die Fußnote zu wasserlöslichen Nickelverbindungen trennt beispielsweise die atemwegssensibilisierende Bewertung der einatembaren Form von einer bereits anderweitig geregelten Hautkennzeichnung.
Bei 2-Aminoethanol weist die Anlage darauf hin, dass Sensibilisierungen besonders bei zusätzlicher Einwirkung von Reizstoffen oder bei Feuchtarbeit auftreten. Dieser Hinweis zeigt, warum Stoffeigenschaft und Arbeitsbedingung gemeinsam dokumentiert werden müssen.
Anlage 2: Tätigkeiten statt Produktnamen prüfen
Anlage 2 schließt eine typische Informationslücke: Pflanzen, Tiere, natürliche Produkte, Stäube oder Arzneistoffgruppen lassen sich nicht immer über ein einzelnes Produktetikett erfassen.
| Tätigkeitsgruppe | Beispiele aus der Anlage | möglicher Pfad |
|---|---|---|
| Getreidemehlstäube | Weizen- und Roggenmehl | Sa |
| Getreide- und Futtermittelstäube | verfahrensabhängige Stäube | Sa |
| Holzstaub | ausgewählte Holzarten mit unterschiedlicher Wirkung | Sh, Sa oder Sah |
| Naturgummilatex | Tätigkeiten mit latexhaltigem Material | Sah |
| weitere Pflanzenbestandteile oder Produkte | Rizinus, Soja, Blumen, Gewürz-, Tee- und Rohkaffeestaub, Pollen | Sa, Sh oder Sah |
| tierische Bestandteile | Haare, Borsten, Schuppen, Federn, Horn, Ausscheidungen und Speichel | Sa |
| Milben und Ausscheidungen | Vorrats-, Hausstaub-, Spinn- und Raubmilben | Sa |
| Fische, Schalen- und Krustentiere | Verarbeitung oder Kontakt mit Bestandteilen | Sa |
| Zuckmückenlarven | beruflicher Kontakt | Sa |
| Antibiotika | Aminoglykoside, Beta-Lactame, Makrolide, Peptidantibiotika und Tetracycline | Sh oder Sah |
Die Beispiele grenzen Gruppen ein, sind aber selbst keine vollständige Arten- oder Stoffliste. Beim Holzstaub hängt die Zuordnung in der Anlage von der Holzart ab. Bei Antibiotika unterscheidet sich der mögliche Wirkweg nach Wirkstoffgruppe. Der Betrieb übernimmt deshalb nicht nur die Gruppenüberschrift, sondern dokumentiert das tatsächliche Material, den Prozess und die mögliche Freisetzung.
TRGS 907 in sieben Schritten anwenden
1. Tätigkeit und Material eindeutig beschreiben
Erfassen Sie Arbeitsbereich, Arbeitsschritt, Produkt, Rohstoff, entstehende Stäube oder Aerosole, Menge, Dauer, Häufigkeit und betroffene Personen. Reinigung, Wartung, Störung und Entsorgung werden getrennt betrachtet. Eine geschlossene Zuführung kann eine andere Exposition erzeugen als manuelles Abwiegen oder Ausschütten.
2. Stoffidentität und aktuelle Einstufung sichern
Ordnen Sie Sicherheitsdatenblatt und Herstellerinformation dem verwendeten Produktstand zu. Gleichen Sie Stoffname, CAS- und EG-Nummer, Konzentration, Synonyme und mögliche Reaktionsprodukte ab. Bei natürlichen Materialien oder biologischen Arbeitsstoffen werden Herkunft, Art, Verunreinigung und stauberzeugender Prozess beschrieben.
3. Beide Anlagen der TRGS 907 durchsuchen
Prüfen Sie Anlage 1 nach Stoff oder Stoffgruppe und Anlage 2 nach Tätigkeit. Ein Fund in nur einer Anlage genügt als Hinweis. Halten Sie Fundstelle, Kürzel, Ausgabestand und verwendete Begründung fest. Bei abweichender Schreibweise wird der Identitätsabgleich dokumentiert, nicht geschätzt.
4. Weitere Quellen gegenprüfen
Suchen Sie zusätzlich in CLP-Quellen, TRGS 900, stoffspezifischen Regeln und aktuellen Lieferanteninformationen. Die BAuA-Begründungen zur TRGS 907 erläutern für zahlreiche Einträge, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Bewertung beruht. Neue Erkenntnisse aus dem Betrieb oder der Vorsorge können ein Review auslösen, selbst wenn die Listen unverändert bleiben.
5. Haut und Atemwege getrennt beurteilen
Bei Sh werden direkter und indirekter Hautkontakt, Kontaktfläche, Kontaktzeit, Feuchtarbeit, vorgeschädigte Haut und geeignete Schutzmaßnahmen nach TRGS 401 geprüft. Bei Sa werden Freisetzung, Staub oder Aerosol, Expositionshöhe, Dauer, Lüftung und Schutzmaßnahmen nach TRBA/TRGS 406 beurteilt. Sah verlangt beide Pfade.
6. Maßnahmen in der Rangfolge festlegen
Prüfen Sie zuerst Substitution und emissionsärmere Verfahren. Danach folgen geschlossene Systeme, Absaugung, Kapselung, Dosierhilfen und andere technische Lösungen. Organisatorische Maßnahmen begrenzen Personen, Dauer und Kontamination. Persönliche Schutzausrüstung wird passend zur verbleibenden Gefährdung ausgewählt. Ein Hautschutzplan setzt festgelegte Hautmaßnahmen um, ersetzt die Bewertung aber nicht.
7. Wirksamkeit, Unterweisung und Review steuern
Legen Sie Prüfkriterium, Verantwortliche, Termin und Reaktion auf Abweichungen fest. Betriebsanweisung und Unterweisung müssen Stoff, Tätigkeit, Symptome als Meldeanlass, Schutzmaßnahmen, Hygiene und Verhalten bei Störungen verständlich behandeln. Neue Produkte, andere Materialien, Beschwerden, Hautbefunde, Atemwegsereignisse oder unwirksame Maßnahmen führen zur erneuten fachkundigen Prüfung.
Schutzregeln nach dem Treffer auswählen
TRGS 907 benennt die Gefahr, liefert aber nicht das vollständige Schutzkonzept. Die BGW beschreibt bei Hautkontakt die ergänzende Anwendung der TRGS 401. Für Atemwegssensibilisierer gilt die TRBA/TRGS 406, die ausdrücklich auch nicht gekennzeichnete pflanzliche oder tierische Stoffe, enthaltene sensibilisierende Arbeitsstoffe und bei der Tätigkeit entstehende Stoffe erfasst.
| Befund | Vertiefende Seite oder Quelle | Eigener Suchintent |
|---|---|---|
| hautsensibilisierender Stoff oder Feuchtarbeit | TRGS 401 | dermale Gefährdung bewerten und Maßnahmen auswählen |
| atemwegssensibilisierender Stoff | TRBA/TRGS 406 | inhalative Sensibilisierung und Schutzmaßnahmen |
| Isocyanat | TRGS 430 | isocyanatspezifische Bewertung, ELW, Schulung und Schutz |
| Friseurchemikalie oder Feuchtarbeit im Salon | TRGS 530 | branchenspezifischer Arbeitsschutz im Friseurhandwerk |
| Arbeitsplatzgrenzwert mit Sa, Sh oder Sah | TRGS 900 | Grenzwertzeile, Spitzenbegrenzung und Bemerkungen lesen |
| Vorsorgeanlass | Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge organisieren |
Eine medizinische Vorsorgeentscheidung folgt nicht allein aus dem Kürzel in der TRGS 907. Maßgeblich sind Tätigkeit, Exposition und die Anlässe der ArbMedVV. Der Arbeitgeber erhält organisatorische Nachweise, keine Diagnose. Beschwerden und Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Was die zehn sichtbaren Suchergebnisse abdecken
Für die Überarbeitung wurden zehn relevante Ergebnisse zu „TRGS 907“ und nahen Suchvarianten geprüft:
| Ergebnis | Stärke | Verbleibende Lücke |
|---|---|---|
| BAuA-Regelseite | amtlicher Zugang | kaum Erläuterung zur betrieblichen Anwendung |
| BAuA-Regeltext | vollständige Anlagen und Fußnoten | ältere Terminologie, kein aktueller Quellenworkflow |
| BAuA-Begründungen | wissenschaftliche Hintergründe zu Einträgen | keine kompakte betriebliche Prüffolge |
| BGW-Medienseite | freie Regelzusammenfassung und PDF | reproduziert weitgehend Gliederung und Anlagen |
| DIN Media | bibliografischer Status | kostenpflichtiger Dokumentzugang, wenig Praxisnutzen |
| BG BAU Atemwegssensibilisierung | aktuelle CLP-Hinweise für H334 und EUH208 | konzentriert sich auf den Atemwegsweg |
| IFA GESTIS | erklärt Ergänzungsfunktion und Kürzel | keine vollständige Umsetzungsdokumentation |
| Sichere Schule | anschauliche Beispiele aus dem Unterricht | branchenspezifisch und kein Gesamtleitfaden |
| BGW Hautkontakt | verbindet TRGS 907 mit dermaler Bewertung | behandelt Anlage 2 und Atemwege nur am Rand |
| BG BAU zu TRBA/TRGS 406 | vertieft atemwegsbezogene Tätigkeiten | erklärt nicht die vollständige TRGS-907-Leselogik |
Der Wettbewerbsvergleich zeigt den Mehrwert dieser Seite: aktueller Quellenabgleich, beide Anlagen, vollständige Kürzellogik, Umsetzungsablauf, Nachweismatrix und klare Grenzen zu den Fachseiten.
Mindestnachweis für die Gefährdungsbeurteilung
| Datenblock | Mindestinhalt |
|---|---|
| Stoff oder Material | Produkt, Stoffname, CAS- und EG-Nummer, Zusammensetzung, Herkunft und Synonyme |
| Tätigkeit | Arbeitsschritt, Arbeitsbereich, Menge, Dauer, Häufigkeit, Normalbetrieb und Sonderzustände |
| Quellen | Sicherheitsdatenblatt, CLP-Prüfung, TRGS-907-Anlage, Begründung, weitere TRGS und Abrufdatum |
| Wirkung | Sa, Sh oder Sah mit Fundstelle und fachlicher Einordnung |
| Exposition | Hautkontakt, Staub, Aerosol, Dampf, Konzentration, Freisetzungsweg und betroffene Personen |
| Bewertung | Ergebnis je Expositionsweg, Datenlücken, Annahmen und fachkundige Person |
| Maßnahmen | Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen |
| Wirksamkeit | Kontrollmethode, Sollkriterium, Ergebnis, Verantwortliche und Termin |
| Information | Betriebsanweisung, Unterweisung und festgelegte Meldewege |
| Vorsorge und Review | geprüfter Vorsorgeanlass, Änderungen, Ereignisse und nächste Überprüfung |
Diese Trennung verbessert auch die Verwendbarkeit in Such- und KI-Systemen. Ein System kann erkennen, ob eine Aussage aus der amtlichen Liste, einer betrieblichen Expositionsbewertung oder einer medizinischen Quelle stammt. Es darf daraus aber keine individuelle Diagnose oder automatische Freigabe erzeugen.
Häufige Fehler bei TRGS 907
- Kein Treffer gleich kein Risiko: Die Verzeichnisse sind ausdrücklich nicht abschließend.
- Anlage 1 als vollständige CLP-Liste behandeln: Die Anlage ergänzt die harmonisierte Einstufung und wiederholt sie nicht vollständig.
- Nur nach Produktnamen suchen: CAS-Nummer, Inhaltsstoff, Synonym und entstehender Stoff können entscheidend sein.
- Anlage 2 übergehen: Naturstoffe, Stäube und Tätigkeitsgruppen erscheinen nicht immer auf einem Produktetikett.
- Sa, Sh und Sah als Grenzwert lesen: Die Kürzel bezeichnen Wirkwege, keine zulässige Konzentration.
- Haut- und Atemwegspfad zusammenwerfen: Bewertung und Maßnahmen unterscheiden sich und müssen anschließend zusammengeführt werden.
- Die Ausgabe 2011 ohne aktuellen Rechtsabgleich verwenden: CLP, GefStoffV und Spezialregeln müssen im aktuellen Stand hinzukommen.
- Hautschutzcreme als Substitution einsetzen: Persönliche Maßnahmen stehen nach Stoff- und Verfahrensersatz sowie technischen Lösungen.
- Vorsorge mit Eignung oder Diagnose verwechseln: Arbeitgeber dürfen keine medizinischen Detailbefunde erwarten oder dokumentieren.
- Beschwerden erst beim Jahresreview behandeln: Auffälligkeiten und unwirksame Maßnahmen sind sofortige Aktualisierungsanlässe.
Abgrenzung im Artikelcluster
Diese Seite beantwortet die Suchfrage „Welche Stoffe und Tätigkeiten nennt die TRGS 907, wie werden ihre Einträge gelesen und in die Gefährdungsbeurteilung übernommen?“ Die Nachbarseiten behalten ihre engeren Entscheidungen:
- TRGS 401 bewertet Hautkontakt und Feuchtarbeit.
- TRGS 430 behandelt Isocyanate und deren Schutzkonzept.
- TRGS 530 behandelt die Arbeitsbedingungen im Friseurhandwerk.
- Hautschutzplan setzt bereits festgelegte persönliche Hautmaßnahmen um.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge ordnet Vorsorgearten und Organisation ein.
- Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe führt durch den vollständigen allgemeinen Prozess.
- G23 Untersuchung erklärt den historischen Suchbegriff für obstruktive Atemwegserkrankungen.
- Sicherheitsdatenblatt zeigt, wie Lieferanteninformationen geprüft werden.
Geprüfte Quellen und fachliche Grenze
Die Redaktion hat am 18. August 2026 das BAuA-Register, die amtliche TRGS 907, die wissenschaftlichen Begründungen des AGS, § 6 GefStoffV, die CLP-Verordnung, die aktuelle TRGS 401 und die geltende TRBA/TRGS 406 geprüft. Ergänzende Umsetzungshinweise stammen von IFA, BGW und BG BAU.
ArbeitsschutzPilot kann Quellenstände, Stoffe, Tätigkeiten, Expositionswege, Maßnahmen und Reviews dokumentieren. Die Software stuft keinen Stoff rechtsverbindlich ein, diagnostiziert keine Allergie, legt keine Vorsorgeart fest und wählt keine persönliche Schutzausrüstung. Bei unklarer Identität, widersprüchlichen Einstufungen, Beschwerden, Atemwegssymptomen oder fehlenden Expositionsdaten ist fachkundige beziehungsweise ärztliche Unterstützung erforderlich.