Kurzantwort und aktueller Stand

Die TRGS 907 trägt den Titel „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“. Die BAuA führt die Ausgabe November 2011 mit der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2011 weiterhin als geltende Technische Regel. Ihr Zweck ist eng: Sie ergänzt andere Informationsquellen um wissenschaftlich begründete Sensibilisierungshinweise.

Redaktionell geprüft am 18. August 2026: Im amtlichen Register war keine spätere Änderung der TRGS 907 ausgewiesen. Die aktuelle Gefahrstoffverordnung und das CLP-Recht haben sich seit 2011 weiterentwickelt. Alte R-Sätze im Originaltext werden daher nicht als aktuelle Kennzeichnung übernommen, sondern über die heutigen Gefahrenhinweise H317 und H334 gelesen.

Was die TRGS 907 ist und was sie nicht ist

Die Regel enthält zwei verschiedene Suchhilfen:

Teil Inhalt Betriebliche Frage
Anlage 1 ausgewählte Stoffe und Stoffgruppen mit wissenschaftlich belegter Sensibilisierungswirkung Ist ein eingesetzter oder entstehender Stoff zusätzlich als Sa oder Sh zu berücksichtigen?
Anlage 2 ausgewählte Tätigkeiten mit pflanzlichen, tierischen oder sonstigen sensibilisierenden Arbeitsstoffen Kann die Tätigkeit auch ohne eindeutigen Einzelstoffeintrag eine relevante Exposition erzeugen?

Beide Listen sind nach dem amtlichen Regeltext nicht abschließend. Die TRGS 907 ersetzt daher weder die CLP-Verordnung noch Sicherheitsdatenblatt, Gefahrstoffverzeichnis oder Gefährdungsbeurteilung. Sie ist auch keine Allergiedatenbank für Einzelpersonen und kein Katalog automatisch verbotener Stoffe.

Ein Eintrag zeigt eine gefährliche Eigenschaft. Ob und wie Beschäftigte gefährdet sind, hängt zusätzlich von Konzentration, Staub- oder Aerosolbildung, Hautkontakt, Dauer, Häufigkeit, Verfahren, Schutzmaßnahmen und individuellen medizinischen Fragen ab. Diese Ebenen dürfen nicht in einer Ja-Nein-Spalte zusammenfallen.

Warum ein fehlender Eintrag keine Entwarnung ist

Anlage 1 wurde als Ergänzung zu Anhang VI der CLP-Verordnung angelegt. Die IFA-Erläuterung zur TRGS 907 beschreibt denselben Zweck: Erfasst werden zusätzliche Stoffe, für die gesicherte Erkenntnisse bestehen, obwohl die entsprechende harmonisierte Einstufung nicht in der CLP-Liste steht. Bereits harmonisiert eingestufte Sensibilisierer müssen deshalb nicht nochmals in Anlage 1 erscheinen.

Für eine vollständige Informationsermittlung werden mindestens diese Quellen zusammengeführt:

  1. Produktkennzeichnung und aktuelles Sicherheitsdatenblatt,
  2. harmonisierte Einstufung nach Anhang VI der CLP-Verordnung,
  3. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis sowie belastbare Lieferanteninformationen,
  4. TRGS 907 mit Begründungspapieren des AGS,
  5. TRGS 900, falls ein Arbeitsplatzgrenzwert mit Sa, Sh oder Sah vorliegt,
  6. stoffspezifische Regeln wie TRGS 430 für Isocyanate,
  7. betriebliche Erkenntnisse aus Exposition, Wirksamkeitskontrolle und arbeitsmedizinischer Vorsorge.

§ 6 Absatz 14 GefStoffV enthält für fehlende aussagekräftige Informationen zur Hautsensibilisierung eine wichtige Vorsichtsregel: Der Stoff oder das Gemisch ist bei der Gefährdungsbeurteilung wie ein hautsensibilisierender Stoff der Kategorie 1 zu behandeln. Eine Datenlücke darf also nicht als sichere Eigenschaft dokumentiert werden.

Sa, Sh und Sah richtig lesen

Kürzel Bedeutung Nächster fachlicher Prüfpfad
Sa sensibilisierend für die Atemwege inhalative Exposition und Maßnahmen nach TRBA/TRGS 406 prüfen
Sh sensibilisierend für die Haut Hautkontakt, Feuchtarbeit und Maßnahmen nach TRGS 401 prüfen
Sah sensibilisierend für Atemwege und Haut beide Expositionswege getrennt bewerten und anschließend zusammenführen

Die Kürzel sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte. Sie legen auch keine Allergiediagnose fest. Ein Sa-Hinweis beantwortet zum Beispiel nicht, wie hoch die Staubkonzentration ist oder ob eine technische Absaugung wirksam arbeitet. Sh sagt nichts über Kontaktfläche, Kontaktzeit oder Handschuhbeständigkeit. Diese Angaben entstehen erst in der tätigkeitsbezogenen Beurteilung.

H317 und H334 nicht verwechseln

H317 kennzeichnet die Gefahrenklasse Sensibilisierung der Haut. Der Hinweis lautet, dass allergische Hautreaktionen verursacht werden können. H334 gehört zur Sensibilisierung der Atemwege und warnt vor Allergie, asthmaartigen Symptomen oder Atembeschwerden beim Einatmen. Die BG BAU erläutert die Atemwegskennzeichnung und weist darauf hin, dass weitere Sensibilisierer in TRGS 907 sowie im CLP-Verzeichnis stehen.

Ein Gemisch kann außerdem einen sensibilisierenden Bestandteil enthalten, ohne selbst in dieselbe Gefahrenklasse eingestuft zu sein. Hinweise wie EUH208 und Angaben in den Abschnitten 2, 3, 8 und 11 des Sicherheitsdatenblatts gehören deshalb in den Abgleich. Das Etikett allein bildet nicht jede betriebliche Exposition ab.

Anlage 1: die Stoffeinträge als Prüfhilfe

Die folgende Tabelle bildet die Einträge der aktuellen amtlichen TRGS-907-Anlage 1 kompakt ab. Sie dient dem Identitätsabgleich, nicht als Ersatz für das Original oder eine aktuelle CLP-Prüfung.

Stoff oder Stoffgruppe CAS-Nummer laut Anlage AGS-Hinweis
2-Aminoethanol 141-43-5 Sh
4-Aminophenol 123-30-8 Sh
N-(4-Aminophenyl)anilin 101-54-2 Sh
Ammoniummercaptoacetat 5421-46-5 Sh
2-Brom-2-(brommethyl)pentandinitril 35691-65-7 Sh
1-Chlor-2,4-dinitrobenzol 97-00-7 Sh
Chlorpromazin und Chlorpromazinhydrochlorid 50-53-3 und 69-09-0 Sh
N-Cyclohexyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin 101-87-1 Sh
Glycerylmonothioglykolat 30518-84-9 Sh
N-Methyl-N,2,4,6-tetranitroanilin 479-45-8 Sh
wasserlösliche Nickelverbindungen stoffabhängig Sa bei einatembarer Form, Fußnoten beachten
2-Nitro-p-phenylendiamin 5307-14-2 Sh
Phenol-Formaldehydharz, unausgehärtet 9003-35-4 Sh
organische Quecksilberverbindungen stoffabhängig Sh
Triisobutylphosphat 126-71-6 Sh
Zimtaldehyd 104-55-2 Sh

Für den Abgleich zählt die genaue Identität. Handelsname, Summenbezeichnung und CAS-Nummer können auseinanderfallen. Bei Stoffgruppen werden Einzelverbindung, Form und Expositionsweg geprüft. Die Fußnote zu wasserlöslichen Nickelverbindungen trennt beispielsweise die atemwegssensibilisierende Bewertung der einatembaren Form von einer bereits anderweitig geregelten Hautkennzeichnung.

Bei 2-Aminoethanol weist die Anlage darauf hin, dass Sensibilisierungen besonders bei zusätzlicher Einwirkung von Reizstoffen oder bei Feuchtarbeit auftreten. Dieser Hinweis zeigt, warum Stoffeigenschaft und Arbeitsbedingung gemeinsam dokumentiert werden müssen.

Anlage 2: Tätigkeiten statt Produktnamen prüfen

Anlage 2 schließt eine typische Informationslücke: Pflanzen, Tiere, natürliche Produkte, Stäube oder Arzneistoffgruppen lassen sich nicht immer über ein einzelnes Produktetikett erfassen.

Tätigkeitsgruppe Beispiele aus der Anlage möglicher Pfad
Getreidemehlstäube Weizen- und Roggenmehl Sa
Getreide- und Futtermittelstäube verfahrensabhängige Stäube Sa
Holzstaub ausgewählte Holzarten mit unterschiedlicher Wirkung Sh, Sa oder Sah
Naturgummilatex Tätigkeiten mit latexhaltigem Material Sah
weitere Pflanzenbestandteile oder Produkte Rizinus, Soja, Blumen, Gewürz-, Tee- und Rohkaffeestaub, Pollen Sa, Sh oder Sah
tierische Bestandteile Haare, Borsten, Schuppen, Federn, Horn, Ausscheidungen und Speichel Sa
Milben und Ausscheidungen Vorrats-, Hausstaub-, Spinn- und Raubmilben Sa
Fische, Schalen- und Krustentiere Verarbeitung oder Kontakt mit Bestandteilen Sa
Zuckmückenlarven beruflicher Kontakt Sa
Antibiotika Aminoglykoside, Beta-Lactame, Makrolide, Peptidantibiotika und Tetracycline Sh oder Sah

Die Beispiele grenzen Gruppen ein, sind aber selbst keine vollständige Arten- oder Stoffliste. Beim Holzstaub hängt die Zuordnung in der Anlage von der Holzart ab. Bei Antibiotika unterscheidet sich der mögliche Wirkweg nach Wirkstoffgruppe. Der Betrieb übernimmt deshalb nicht nur die Gruppenüberschrift, sondern dokumentiert das tatsächliche Material, den Prozess und die mögliche Freisetzung.

TRGS 907 in sieben Schritten anwenden

1. Tätigkeit und Material eindeutig beschreiben

Erfassen Sie Arbeitsbereich, Arbeitsschritt, Produkt, Rohstoff, entstehende Stäube oder Aerosole, Menge, Dauer, Häufigkeit und betroffene Personen. Reinigung, Wartung, Störung und Entsorgung werden getrennt betrachtet. Eine geschlossene Zuführung kann eine andere Exposition erzeugen als manuelles Abwiegen oder Ausschütten.

2. Stoffidentität und aktuelle Einstufung sichern

Ordnen Sie Sicherheitsdatenblatt und Herstellerinformation dem verwendeten Produktstand zu. Gleichen Sie Stoffname, CAS- und EG-Nummer, Konzentration, Synonyme und mögliche Reaktionsprodukte ab. Bei natürlichen Materialien oder biologischen Arbeitsstoffen werden Herkunft, Art, Verunreinigung und stauberzeugender Prozess beschrieben.

3. Beide Anlagen der TRGS 907 durchsuchen

Prüfen Sie Anlage 1 nach Stoff oder Stoffgruppe und Anlage 2 nach Tätigkeit. Ein Fund in nur einer Anlage genügt als Hinweis. Halten Sie Fundstelle, Kürzel, Ausgabestand und verwendete Begründung fest. Bei abweichender Schreibweise wird der Identitätsabgleich dokumentiert, nicht geschätzt.

4. Weitere Quellen gegenprüfen

Suchen Sie zusätzlich in CLP-Quellen, TRGS 900, stoffspezifischen Regeln und aktuellen Lieferanteninformationen. Die BAuA-Begründungen zur TRGS 907 erläutern für zahlreiche Einträge, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Bewertung beruht. Neue Erkenntnisse aus dem Betrieb oder der Vorsorge können ein Review auslösen, selbst wenn die Listen unverändert bleiben.

5. Haut und Atemwege getrennt beurteilen

Bei Sh werden direkter und indirekter Hautkontakt, Kontaktfläche, Kontaktzeit, Feuchtarbeit, vorgeschädigte Haut und geeignete Schutzmaßnahmen nach TRGS 401 geprüft. Bei Sa werden Freisetzung, Staub oder Aerosol, Expositionshöhe, Dauer, Lüftung und Schutzmaßnahmen nach TRBA/TRGS 406 beurteilt. Sah verlangt beide Pfade.

6. Maßnahmen in der Rangfolge festlegen

Prüfen Sie zuerst Substitution und emissionsärmere Verfahren. Danach folgen geschlossene Systeme, Absaugung, Kapselung, Dosierhilfen und andere technische Lösungen. Organisatorische Maßnahmen begrenzen Personen, Dauer und Kontamination. Persönliche Schutzausrüstung wird passend zur verbleibenden Gefährdung ausgewählt. Ein Hautschutzplan setzt festgelegte Hautmaßnahmen um, ersetzt die Bewertung aber nicht.

7. Wirksamkeit, Unterweisung und Review steuern

Legen Sie Prüfkriterium, Verantwortliche, Termin und Reaktion auf Abweichungen fest. Betriebsanweisung und Unterweisung müssen Stoff, Tätigkeit, Symptome als Meldeanlass, Schutzmaßnahmen, Hygiene und Verhalten bei Störungen verständlich behandeln. Neue Produkte, andere Materialien, Beschwerden, Hautbefunde, Atemwegsereignisse oder unwirksame Maßnahmen führen zur erneuten fachkundigen Prüfung.

Schutzregeln nach dem Treffer auswählen

TRGS 907 benennt die Gefahr, liefert aber nicht das vollständige Schutzkonzept. Die BGW beschreibt bei Hautkontakt die ergänzende Anwendung der TRGS 401. Für Atemwegssensibilisierer gilt die TRBA/TRGS 406, die ausdrücklich auch nicht gekennzeichnete pflanzliche oder tierische Stoffe, enthaltene sensibilisierende Arbeitsstoffe und bei der Tätigkeit entstehende Stoffe erfasst.

Befund Vertiefende Seite oder Quelle Eigener Suchintent
hautsensibilisierender Stoff oder Feuchtarbeit TRGS 401 dermale Gefährdung bewerten und Maßnahmen auswählen
atemwegssensibilisierender Stoff TRBA/TRGS 406 inhalative Sensibilisierung und Schutzmaßnahmen
Isocyanat TRGS 430 isocyanatspezifische Bewertung, ELW, Schulung und Schutz
Friseurchemikalie oder Feuchtarbeit im Salon TRGS 530 branchenspezifischer Arbeitsschutz im Friseurhandwerk
Arbeitsplatzgrenzwert mit Sa, Sh oder Sah TRGS 900 Grenzwertzeile, Spitzenbegrenzung und Bemerkungen lesen
Vorsorgeanlass Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge organisieren

Eine medizinische Vorsorgeentscheidung folgt nicht allein aus dem Kürzel in der TRGS 907. Maßgeblich sind Tätigkeit, Exposition und die Anlässe der ArbMedVV. Der Arbeitgeber erhält organisatorische Nachweise, keine Diagnose. Beschwerden und Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Was die zehn sichtbaren Suchergebnisse abdecken

Für die Überarbeitung wurden zehn relevante Ergebnisse zu „TRGS 907“ und nahen Suchvarianten geprüft:

Ergebnis Stärke Verbleibende Lücke
BAuA-Regelseite amtlicher Zugang kaum Erläuterung zur betrieblichen Anwendung
BAuA-Regeltext vollständige Anlagen und Fußnoten ältere Terminologie, kein aktueller Quellenworkflow
BAuA-Begründungen wissenschaftliche Hintergründe zu Einträgen keine kompakte betriebliche Prüffolge
BGW-Medienseite freie Regelzusammenfassung und PDF reproduziert weitgehend Gliederung und Anlagen
DIN Media bibliografischer Status kostenpflichtiger Dokumentzugang, wenig Praxisnutzen
BG BAU Atemwegssensibilisierung aktuelle CLP-Hinweise für H334 und EUH208 konzentriert sich auf den Atemwegsweg
IFA GESTIS erklärt Ergänzungsfunktion und Kürzel keine vollständige Umsetzungsdokumentation
Sichere Schule anschauliche Beispiele aus dem Unterricht branchenspezifisch und kein Gesamtleitfaden
BGW Hautkontakt verbindet TRGS 907 mit dermaler Bewertung behandelt Anlage 2 und Atemwege nur am Rand
BG BAU zu TRBA/TRGS 406 vertieft atemwegsbezogene Tätigkeiten erklärt nicht die vollständige TRGS-907-Leselogik

Der Wettbewerbsvergleich zeigt den Mehrwert dieser Seite: aktueller Quellenabgleich, beide Anlagen, vollständige Kürzellogik, Umsetzungsablauf, Nachweismatrix und klare Grenzen zu den Fachseiten.

Mindestnachweis für die Gefährdungsbeurteilung

Datenblock Mindestinhalt
Stoff oder Material Produkt, Stoffname, CAS- und EG-Nummer, Zusammensetzung, Herkunft und Synonyme
Tätigkeit Arbeitsschritt, Arbeitsbereich, Menge, Dauer, Häufigkeit, Normalbetrieb und Sonderzustände
Quellen Sicherheitsdatenblatt, CLP-Prüfung, TRGS-907-Anlage, Begründung, weitere TRGS und Abrufdatum
Wirkung Sa, Sh oder Sah mit Fundstelle und fachlicher Einordnung
Exposition Hautkontakt, Staub, Aerosol, Dampf, Konzentration, Freisetzungsweg und betroffene Personen
Bewertung Ergebnis je Expositionsweg, Datenlücken, Annahmen und fachkundige Person
Maßnahmen Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen
Wirksamkeit Kontrollmethode, Sollkriterium, Ergebnis, Verantwortliche und Termin
Information Betriebsanweisung, Unterweisung und festgelegte Meldewege
Vorsorge und Review geprüfter Vorsorgeanlass, Änderungen, Ereignisse und nächste Überprüfung

Diese Trennung verbessert auch die Verwendbarkeit in Such- und KI-Systemen. Ein System kann erkennen, ob eine Aussage aus der amtlichen Liste, einer betrieblichen Expositionsbewertung oder einer medizinischen Quelle stammt. Es darf daraus aber keine individuelle Diagnose oder automatische Freigabe erzeugen.

Häufige Fehler bei TRGS 907

  • Kein Treffer gleich kein Risiko: Die Verzeichnisse sind ausdrücklich nicht abschließend.
  • Anlage 1 als vollständige CLP-Liste behandeln: Die Anlage ergänzt die harmonisierte Einstufung und wiederholt sie nicht vollständig.
  • Nur nach Produktnamen suchen: CAS-Nummer, Inhaltsstoff, Synonym und entstehender Stoff können entscheidend sein.
  • Anlage 2 übergehen: Naturstoffe, Stäube und Tätigkeitsgruppen erscheinen nicht immer auf einem Produktetikett.
  • Sa, Sh und Sah als Grenzwert lesen: Die Kürzel bezeichnen Wirkwege, keine zulässige Konzentration.
  • Haut- und Atemwegspfad zusammenwerfen: Bewertung und Maßnahmen unterscheiden sich und müssen anschließend zusammengeführt werden.
  • Die Ausgabe 2011 ohne aktuellen Rechtsabgleich verwenden: CLP, GefStoffV und Spezialregeln müssen im aktuellen Stand hinzukommen.
  • Hautschutzcreme als Substitution einsetzen: Persönliche Maßnahmen stehen nach Stoff- und Verfahrensersatz sowie technischen Lösungen.
  • Vorsorge mit Eignung oder Diagnose verwechseln: Arbeitgeber dürfen keine medizinischen Detailbefunde erwarten oder dokumentieren.
  • Beschwerden erst beim Jahresreview behandeln: Auffälligkeiten und unwirksame Maßnahmen sind sofortige Aktualisierungsanlässe.

Abgrenzung im Artikelcluster

Diese Seite beantwortet die Suchfrage „Welche Stoffe und Tätigkeiten nennt die TRGS 907, wie werden ihre Einträge gelesen und in die Gefährdungsbeurteilung übernommen?“ Die Nachbarseiten behalten ihre engeren Entscheidungen:

Geprüfte Quellen und fachliche Grenze

Die Redaktion hat am 18. August 2026 das BAuA-Register, die amtliche TRGS 907, die wissenschaftlichen Begründungen des AGS, § 6 GefStoffV, die CLP-Verordnung, die aktuelle TRGS 401 und die geltende TRBA/TRGS 406 geprüft. Ergänzende Umsetzungshinweise stammen von IFA, BGW und BG BAU.

ArbeitsschutzPilot kann Quellenstände, Stoffe, Tätigkeiten, Expositionswege, Maßnahmen und Reviews dokumentieren. Die Software stuft keinen Stoff rechtsverbindlich ein, diagnostiziert keine Allergie, legt keine Vorsorgeart fest und wählt keine persönliche Schutzausrüstung. Bei unklarer Identität, widersprüchlichen Einstufungen, Beschwerden, Atemwegssymptomen oder fehlenden Expositionsdaten ist fachkundige beziehungsweise ärztliche Unterstützung erforderlich.