VBG-Voraussetzungen prüfen
Die Grenze beträgt nicht für jeden VBG-Betrieb 50 Beschäftigte. Nach § 2 Absatz 4 der aktuellen VBG-Fassung der DGUV Vorschrift 2 gelten bis einschließlich 30 Beschäftigte für:
- keramische und Glas-Industrie;
- Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr;
- Forschung und Entwicklung in Natur-, Ingenieur- und Agrarwissenschaften sowie Medizin;
- befristete Überlassung von Arbeitskräften im gewerblichen Bereich;
- Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen;
- botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks.
Für die übrigen Betriebe nennt die Vorschrift bis einschließlich 50 Beschäftigte. Insbesondere darf „gewerbliche Überlassung“ nicht ungeprüft mit sämtlicher Zeitarbeit gleichgesetzt werden. Bei unklarer Branchenzuordnung, mehreren Tätigkeitsbereichen oder einer Filialstruktur lassen Sie die Einordnung durch die VBG bestätigen. Eine große Organisation wird nicht allein durch die Bezeichnung einzelner Standorte als Kleinbetrieb teilnahmeberechtigt.
Zusätzlich muss die Unternehmerin oder der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein und die vorgeschriebenen Maßnahmen absolvieren. Die VBG hat die Neufassung zum 1. Dezember 2025 in Kraft gesetzt. Prüfen Sie deshalb bei älteren Unterlagen nicht nur den Titel, sondern auch den Stand. Den trägerübergreifenden Vergleich erklärt Unternehmermodell: Grundprinzip und Betreuungsformen.
Beschäftigtenzahl richtig berechnen
Für die Größengrenzen zählt nach § 2 Absatz 5 der VBG-Vorschrift der Jahresdurchschnitt unter Berücksichtigung der Teilzeitfaktoren, nicht einfach die heutige Kopfzahl. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bestimmt die Gewichtung:
| Wochenarbeitszeit | Faktor je Person |
|---|---|
| Bis einschließlich 20 Stunden | 0,5 |
| Mehr als 20 bis einschließlich 30 Stunden | 0,75 |
| Mehr als 30 Stunden | 1,0 |
Eigenes Rechenbeispiel bei ganzjährig unveränderter Besetzung: 15 Personen mit mehr als 30 Wochenstunden, sechs mit 25 Stunden und zwei mit 15 Stunden ergeben 15 + 6 × 0,75 + 2 × 0,5 = 20,5 Beschäftigte. Tatsächlich arbeiten 23 Personen im Betrieb. Das ist kein Kundenfall, sondern eine Illustration der Faktoren.
20,5 liegt über 20; runden Sie diesen Wert nicht auf 20 ab. Das ist für die Abgrenzung zum KPZ-Portal und die DIAdrei-Vor-Ort-Betreuung wichtig. Bei schwankender Besetzung ist der Jahresdurchschnitt nachvollziehbar zu ermitteln. Dokumentieren Sie Zeitraum, Arbeitszeitgruppen und Berechnung; klären Sie Zweifelsfälle mit der VBG.
DIAdrei: Anmeldung und Qualifizierung
DIAdrei ist das digitale Angebot der VBG zum Unternehmermodell. Die bloße Registrierung ist noch keine vollständig umgesetzte Betreuung. Aus der VBG-Beschreibung ergibt sich dieser Ablauf:
- Zugang vorbereiten: Unternehmensnummer mit 15 Stellen (UNR.S), persönliche Angaben und zutreffende Branche bereithalten.
- Lernangebote bearbeiten: Die branchenspezifischen Informationen und vorgesehenen Qualifizierungsbausteine durchlaufen.
- Gefährdungsbeurteilung beginnen: Die VBG führt dabei mit GEDOKU durch die betrieblichen Themen. Für das Pflichtseminar DIADR verlangt sie die vorherige DIAdrei-Registrierung und die Installation von GEDOKU.
- Betriebliche Beurteilung fertigstellen: Nicht nur Lernmaterial lesen, sondern die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, erforderlichen Maßnahmen und deren Umsetzung bearbeiten.
- Selbsterklärung abgeben: Nach Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung wird damit im Portal der Zugang zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungshotline freigeschaltet.
Ein einzelnes Webinar ist nicht automatisch die gesamte Erstqualifizierung. Anlage 3 Abschnitt II sieht für Betreuungsgruppe II insgesamt 28 Lehreinheiten vor (8 plus 20), für Gruppe III 12 Lehreinheiten (8 plus 4). Eine Lehreinheit dauert 45 Minuten; die Maßnahmen sind innerhalb von höchstens zwei Jahren zu absolvieren. Die VBG kann Präsenz-, Online- oder kombinierte Formate vorsehen.
Prüfen Sie im eigenen Lernpfad, welche Bausteine bereits anerkannt und welche noch offen sind. Gleichwertige Maßnahmen eines anderen Unfallversicherungsträgers können auf Antrag durch die VBG anerkannt werden; eine vorhandene Teilnahmebescheinigung ersetzt diese Entscheidung nicht.
Fortbildung als Pflichttermin führen
Spätestens nach drei Jahren, mindestens vier Lehreinheiten: Das ist die Fortbildungsanforderung in Anlage 3 Abschnitt II der aktuellen VBG-Vorschrift. Sie betrifft das Unternehmermodell nach Anlage 3 insgesamt, nicht nur DIAdrei. Die Themen sollen zu den betrieblichen Erfordernissen passen.
Auf der VBG-Seminarübersicht zum Unternehmermodell steht beim redaktionellen Abgleich noch ein Abstand von fünf Jahren. Diese Angabe entspricht nicht der neueren Vorschrift. Übernehmen Sie sie nicht als aktuellen Planungsmaßstab. Wenn bestehende Teilnahmeunterlagen eine abweichende Frist nennen, klären Sie den konkreten Anschlusszeitpunkt mit der VBG; aus dem Inkrafttreten lässt sich kein beliebiger neuer Fristbeginn für den eigenen Betrieb ableiten.
| Vorgang | Frist oder Auslöser |
|---|---|
| Erstqualifizierung nach Anlage 3 | Maßnahmen innerhalb von höchstens zwei Jahren absolvieren |
| Fortbildung nach Anlage 3 | Spätestens nach drei Jahren; mindestens vier Lehreinheiten |
| DIAdrei: erneute Bearbeitung | Nach spätestens drei Jahren Fortbildung, Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und neue Selbsterklärung |
| DIAdrei bei mehr als 20 Beschäftigten | Vor-Ort-Betreuung innerhalb von drei Jahren nach der Selbsterklärung zur Gefährdungsbeurteilung |
Die DIAdrei-Schritte und die zusätzliche Vor-Ort-Anforderung beschreibt die VBG auf der oben verlinkten Portalseite. Führen Sie diese Termine getrennt: Ein Fortbildungsbeleg ist kein Begehungsbericht. Neue Gefährdungen, veränderte Arbeitsabläufe oder erforderliche Maßnahmen werden sofort bearbeitet und nicht bis zum nächsten Dreijahrestermin aufgeschoben.
Schnittstelle zu Fachleuten klären
Das Unternehmermodell befreit nicht von erforderlicher Beratung. Anlage 3 Abschnitt III nennt besondere Anlässe, bei denen zu prüfen ist, ob Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder beide benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise neue Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, grundlegende Schichtänderungen, Unfälle, arbeitsmedizinische Vorsorge und besondere Schutzbedürfnisse.
Drei eigene Anwendungsbeispiele, keine dokumentierten Kundenfälle:
- Forschungslabor beschafft eine neue Anlage: Vor dem Einsatz klären, welche zusätzlichen Gefährdungen entstehen und welche sicherheitstechnische beziehungsweise arbeitsmedizinische Unterstützung erforderlich ist.
- Sicherheitsdienst stellt auf ein neues Nachtschichtsystem um: Belastungen und erforderliche Beratung bei der Planung berücksichtigen, nicht erst bei Beschwerden.
- Beschäftigte erleben aggressive Übergriffe: Schutzmaßnahmen und Beratungsbedarf prüfen; bei gesundheitlichen Folgen gegebenenfalls auch betriebsärztliche Unterstützung hinzuziehen.
Die Hotline hilft bei Fragen, ersetzt aber keinen erforderlichen Ortstermin. Auch digitale Beratung muss zu den bekannten betrieblichen Verhältnissen und zum konkreten Anlass passen. Ein pauschales „alles online“ folgt aus DIAdrei nicht. Die Rollenabgrenzung vertieft Unternehmermodell und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Kosten und Betreuungsform abwägen
Nach der VBG-Beschreibung sind die digitalen DIAdrei-Angebote und die freigeschaltete Hotline kostenfrei. Erforderliche Betreuung vor Ort organisiert und finanziert der Betrieb selbst. Bei mehr als 20 gewichteten Beschäftigten ist zusätzlich der oben genannte Ortstermin innerhalb von drei Jahren vorgesehen. Kleinere Betriebe können trotzdem anlassbezogene Vor-Ort-Beratung benötigen.
Planen Sie außerdem eigene Zeit für Lernangebote, Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen ein. Klären Sie bei externen Angeboten Leistungsumfang, betroffene Bereiche und Bericht, bevor Sie Preise vergleichen. Ein kostenfreies Portal bedeutet nicht, dass jede erforderliche Arbeitsschutzleistung enthalten ist.
Für Betriebe mit höchstens 20 gewichteten Beschäftigten bietet die VBG alternativ das KPZ-Portal nach Anlage 4 an. Es ist nicht mit DIAdrei nach Anlage 3 gleichzusetzen. Die VBG-Übersicht der Betreuungsformen hilft bei der Auswahl. Allgemeine Berechnungsregeln und Regelbetreuung werden auf DGUV Vorschrift 2 vertieft.
Dokumentation für die Umsetzung
Anlage 3 Abschnitt IV verlangt, dass folgende Unterlagen elektronisch oder schriftlich vorliegen und auf Verlangen den Aufsichtsorganen zugänglich sind:
- Nachweise über die Teilnahme an Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen;
- die aktuelle Gefährdungsbeurteilung;
- Berichte nach § 5 der Vorschrift.
Organisatorisch empfehlen sich zusätzlich ein Fristenplan, die nachvollziehbare Beschäftigtenberechnung sowie erreichbare Beratungsansprechpartner. Diese Ergänzungen sind eine redaktionelle Arbeitshilfe, keine zusätzliche gesetzliche Formularliste. Informieren Sie die Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 7 über die Betreuungsform und die zuständigen Ansprechpersonen.
Ordnen Sie Beratungsergebnisse konkreten Maßnahmen zu: Was wurde empfohlen, wer entscheidet, bis wann wird umgesetzt und wie wird die Wirksamkeit geprüft? ArbeitsschutzPilot unterstützt die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Fristen und Unterweisungen. Eine VBG-Anerkennung, eine DIAdrei-Schnittstelle oder der Ersatz vorgeschriebener Portalnachweise wird damit nicht behauptet.
Bei Wachstum oder versäumter Fortbildung handeln
Prüfen Sie bei Wachstum, Branchenwechsel oder Änderungen in der Unternehmensleitung erneut, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine alte Bescheinigung hält das Modell nicht unabhängig von den aktuellen Verhältnissen aufrecht.
Erfüllt der Betrieb seine Verpflichtungen nach Anlage 3 nicht, unterliegt er nach deren Abschnitt IV der Regelbetreuung gemäß § 2 Absatz 2 oder 3. Bei einer versäumten Fortbildung deshalb umgehend mit der VBG die nächsten Schritte und eine ausreichende Betreuung klären. Weder eine nachträgliche Kalendernotiz noch allein die Buchung eines zukünftigen Seminars belegt, dass alle Anforderungen bereits erfüllt sind. Fehlende Nachweise nicht rückdatieren; tatsächlichen Stand und vereinbarte Abhilfe dokumentieren.
Quellen und Grenzen bei unternehmermodell vbg
Redaktionell überarbeitet am 12. September 2026 anhand der seit 1. Dezember 2025 geltenden VBG-Fassung der DGUV Vorschrift 2, insbesondere § 2 und Anlage 3, sowie der verlinkten DIAdrei-Informationen. Die frühere Fünfjahresangabe wurde mit dem aktuellen Normtext abgeglichen und korrigiert.
Berechnungsbeispiel, Ablaufhilfe und organisatorische Empfehlungen sind eigene redaktionelle Beiträge. Sie ersetzen keine VBG-Entscheidung zur Zulassung, keine individuelle Rechtsberatung und keine fachkundige Beurteilung des Betriebs. Diese Seite bleibt auf die VBG-Umsetzung begrenzt; das allgemeine Konzept der alternativen bedarfsorientierten Betreuung wird gesondert erläutert.