Kurzantwort: Vorlage an Fahrzeug und Einsatz anpassen

Ein allgemeines Video mit anschließender Unterschrift genügt nicht für jeden Fuhrpark. Leiten Sie die Inhalte aus der Gefährdungsbeurteilung für Dienstwagen und andere eingesetzte Fahrzeugarten ab. Wählen Sie danach nur die passenden Module, zeigen Sie die Kontrolle am realen Fahrzeug und dokumentieren Sie offene Fragen oder Mängel.

Für einen Außendienst-Pkw gelten andere Schwerpunkte als für einen beladenen Transporter, ein Gespann oder ein Elektrofahrzeug. Gemeinsame Regeln können gebündelt werden; Bedienung, Ladung, Anhänger, Ladeeinrichtung und besondere Aufbauten brauchen einen eindeutigen Fahrzeugbezug.

Rechtsgrundlage und Fristen sauber einordnen

§ 12 ArbSchG verlangt eine arbeitsplatz- und aufgabenbezogene Unterweisung während der Arbeitszeit, insbesondere bei Einstellung, Aufgabenänderung und Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Für Fahrzeuge, die der Arbeitgeber bereitstellt und verwenden lässt, konkretisiert § 12 BetrSichV: vor der erstmaligen Verwendung tätigkeitsbezogen unterweisen, anschließend regelmäßig und mindestens jährlich wiederholen sowie Datum und Namen schriftlich festhalten.

Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ enthält zusätzliche Fahrzeugregeln. Ihre offizielle Produktseite weist jedoch darauf hin, dass die beim zuständigen Unfallversicherungsträger gültige Vorschrift zu beziehen ist. Prüfen Sie deshalb die konkrete Geltung, statt die Vorschrift pauschal für jeden Betrieb zu behaupten. Die jährliche Mindestunterweisung bereitgestellter Arbeitsmittel ergibt sich unabhängig davon aus der BetrSichV.

Anlass Mindestmaßnahme
Fahrer nutzt erstmals ein Firmenfahrzeug vor Nutzung zu Einsatz, Fahrzeuggruppe und örtlichen Regeln unterweisen
Anderes Modell, Transporter, Anhänger oder E-Fahrzeug neue Bedienung und zusätzliche Gefährdungen vor Einsatz erklären und üben
Regulärer Betrieb mindestens jährlich wiederholen und dokumentieren
Unfall, Beinaheunfall oder wiederholter Mangel Gefährdungsbeurteilung und betroffene Inhalte zeitnah prüfen
Neue Ladung, Strecke, Technik oder betriebliche Regel vor Änderung anlassbezogen ergänzen

Kopiervorlage: Kopf des Unterweisungsnachweises

Übernehmen Sie diese Felder in Ihr Formular oder in den digitalen Unterweisungsnachweis:

  1. Betrieb, Standort und Fuhrparkbereich
  2. Fahrergruppe und Tätigkeit: Außendienst, Service, Montage, Pflege, Lieferung oder andere Nutzung
  3. Fahrzeuggruppe: Pkw, Poolfahrzeug, Transporter, Anhänger, Elektro- oder Hybridfahrzeug
  4. Geltende Fahrzeuge: Modell, Kennzeichen oder eindeutig definierte Gruppe
  5. Anlass: Erstunterweisung, Jahreswiederholung, Fahrzeugwechsel, Ereignis oder Änderung
  6. Grundlagen: Stand der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Herstellerinformationen
  7. Durchführung: Datum, Beginn, Ende, Ort, Sprache und unterweisende Person
  8. Ausgewählte Module: Nummern der folgenden Abschnitte

Ein Führerschein wird nicht als Gesundheitsnachweis kopiert. Fahrerlaubniskontrolle, Berechtigung und Datenschutz gehören in einen gesonderten, zugriffsbeschränkten Prozess.

Modul 1: Berechtigung und sichere Fahrtüchtigkeit

Vor der Fahrzeugübergabe muss geklärt sein, wer welche Fahrzeuggruppe nutzen darf und wie Einschränkungen gemeldet werden. Soweit die beim Unfallversicherungsträger geltende DGUV Vorschrift 70 anwendbar ist, verlangt § 35 für selbstständiges Führen unter anderem Eignung, Unterweisung, nachgewiesene Befähigung, Zuverlässigkeit und Bestimmung durch den Unternehmer.

Beschäftigte fahren nicht, wenn Alkohol, Cannabis, andere berauschende Mittel, starke Müdigkeit, Krankheit oder Medikamente die sichere Teilnahme beeinträchtigen können. Dafür braucht es einen vertraulichen Meldeweg und eine sichere Alternative, nicht die Sammlung medizinischer Diagnosen im Unterweisungsformular. Zeit- und Tourenplanung dürfen nicht dazu drängen, Pausen, Wetter oder erkennbar eingeschränkte Fahrtüchtigkeit zu ignorieren.

Bei einem unbekannten Fahrzeug werden Sitz, Lenkrad, Spiegel, Sicherheitsgurt, Feststellbremse, Beleuchtung, Scheibenwischer, Warnblinker, Assistenzsysteme, Rückfahrtechnik, Tank- oder Ladeanschluss und Notfallausrüstung vor der ersten Fahrt gezeigt. Assistenzsysteme unterstützen, übernehmen aber nicht die Beobachtung.

Modul 2: Kontrolle vor Fahrt und Mängelstopp

Der DGUV Grundsatz 314-002 dient als offizielle Grundlage für fahrzeugbezogene Kontrolllisten. Er unterscheidet die Inaugenscheinnahme und einfache Funktionskontrolle durch unterwiesenes Fahrpersonal von der wiederkehrenden fachlichen UVV-Prüfung des Pkw.

Führen Sie die Kontrolle am realen Fahrzeug durch:

  • sichtbare Schäden, Flüssigkeitsverlust und Warnmeldungen,
  • Reifen, Räder und erkennbare Fremdkörper oder Beschädigungen,
  • Beleuchtung, Blinker, Scheiben, Wischer, Spiegel und Kennzeichen,
  • Lenkung, Bremswirkung, Feststellbremse und Sicherheitsgurte im vorgesehenen Prüfumfang,
  • Türen, Klappen, Aufbauten, Anhängerkupplung und Verriegelungen,
  • Ladung, Trennwand, Zurrmittel und lose Gegenstände im Innenraum,
  • Warnwesten in erreichbarer Position, Warndreieck und erforderliches Erste-Hilfe-Material,
  • bei E-Fahrzeugen Ladeleitung, Steckverbindung und sicherer Ablageort.

Der Prüfumfang folgt Fahrzeug, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung. Das Fahrpersonal zerlegt keine Bremsen und repariert keine Hochvolt-Komponenten. Mängel werden mit Fahrzeug, Zeitpunkt, Beschreibung und gegebenenfalls Foto gemeldet. Gefährden sie Betriebs- oder Verkehrssicherheit, bleibt das Fahrzeug stehen und wird gegen weitere Nutzung gesichert. Eine noch gültige Prüfplakette hebt diesen Stopp nicht auf.

Modul 3: Fahrt, Ablenkung und Witterung

Navigation, Route, Fahrzeughöhe und notwendige Pausen werden vor Abfahrt geplant. Während der Fahrt bleiben Blick und Aufmerksamkeit beim Verkehr. Nach § 23 StVO dürfen elektronische Geräte nur unter den dort genannten Bedingungen benutzt werden. Betriebliche Regeln können strenger sein, etwa Eingaben und Nachrichten nur bei sicher abgestelltem Fahrzeug.

  • Geschwindigkeit und Abstand an Sicht, Verkehr, Beladung und Wetter anpassen.
  • Nicht im Fahren nach Unterlagen, Telefon oder heruntergefallenen Gegenständen greifen.
  • Bei Müdigkeit sicher anhalten und Pause machen; Termin- oder Kundendruck rechtfertigt keine Weiterfahrt.
  • Rückwärts nur fahren, wenn der Raum überblickt wird. Kamera und Sensoren ersetzen keine Rundumsicht; bei Bedarf einweisen lassen.
  • Fahrzeug so abstellen, dass es nicht wegrollen kann und Türen, Ladung oder Ladekabel niemanden gefährden.
  • Bei Eis, Schnee, Sturm, Starkregen oder Hitze Einsatzentscheidung und Ausrüstung neu bewerten.

Modul 4: Ladung, Transporter und Anhänger

Auch Werkzeugkoffer, Laptop, Getränkekiste oder Musterteile werden bei Vollbremsung zu gefährlicher Ladung. § 22 StVO verlangt, Ladung und Sicherungsmittel so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen oder herabfallen können.

Unterweisen Sie Nutzlast, Achslasten, Lastverteilung, Trenn- und Zurrpunkte, geeignete Zurrmittel und die Kontrolle nach Zwischenstopps. Türen werden erst geöffnet, wenn nicht mit entgegenfallender Ladung zu rechnen ist. Anhänger erfordern passende Fahrerlaubnis, zulässige Kombination, richtige Kupplung, Abreißseil beziehungsweise Sicherung, Beleuchtung, Stützlast und verändertes Fahrverhalten. Für Berechnung und Methoden bleibt die Unterweisung Ladungssicherung der eigene vertiefende Cluster.

Modul 5: Panne, Unfall und Notfall

Der betriebliche Ablauf muss ohne Suche im Handschuhfach verständlich sein. Bei Panne oder Unfall: anhalten, Eigenschutz beachten, Warnblinker einschalten, Warnweste vor dem Aussteigen anlegen, Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und erforderlichenfalls 112 rufen. Auf Autobahn oder unübersichtlicher Straße begeben sich Insassen nach Möglichkeit hinter eine Schutzplanke oder an einen anderen sicheren Ort.

§ 34 StVO regelt die Pflichten nach einem Verkehrsunfall, darunter Anhalten, Sichern, Feststellen der Folgen, Hilfe und Datenaustausch. Zusätzlich nennt die Unterweisung die betriebliche Notfallnummer, Versicherungs- oder Leasingkontakt, Abschleppprozess und Meldefrist. Fotos und Zeugenangaben werden nur erhoben, wenn dies gefahrlos und datenschutzgerecht möglich ist.

Bei Rauch, Brand, auslaufenden Stoffen oder beschädigter Hochvoltbatterie Abstand halten, den Gefahrenbereich verlassen und Einsatzkräfte auf Fahrzeugart und Ladung hinweisen. Beschäftigte greifen nicht in beschädigte Systeme ein.

Modul 6: Poolfahrzeuge und Elektrofahrzeuge

Poolfahrzeuge brauchen einen Übergabeprozess. Fahrer prüfen offene Mängel, Kilometer- oder Ladestand, Zubehör und erforderliche Ausrüstung. Rückgabe dokumentiert neue Schäden oder Warnmeldungen sofort; ein Eintrag im Fahrtenbuch allein löst keine Reparatur aus.

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen werden zulässige Ladepunkte und Kabel, Anschluss- und Absteckreihenfolge, Schutz vor Überfahren und Stolpern sowie Abbruch bei Wärme, Beschädigung oder Fehlermeldung gezeigt. Improvisierte Adapter, beschädigte Stecker und nicht freigegebene Verlängerungen werden nicht benutzt. Hochvolt-Leitungen und Batteriegehäuse dürfen nur entsprechend qualifizierte Personen bearbeiten.

Für Transporter mit digitalen Fahrtenschreibern bleibt die Unterweisung digitaler Tachograph separat. Gefahrgut, Personenbeförderung, Einsatzfahrten, Krane, Hubarbeitsbühnen und andere Aufbauten benötigen zusätzliche fachliche Module.

Praktische Übungen und Verständnisprüfung

Eine Fahrzeugunterweisung wird belastbarer, wenn Beschäftigte sichere Handlungen zeigen. Wählen Sie mindestens die Übungen, die zum Einsatz passen:

  1. Kontrolle vor Fahrt am bereitgestellten Fahrzeug durchführen.
  2. Einen erkennbaren Mangel bewerten und über den richtigen Kanal melden.
  3. Warnweste, Warndreieck, Verbandmaterial und Notfallnummer finden.
  4. Werkzeugkoffer oder vergleichbare Ladung sicher verstauen.
  5. Fahrzeug sicher abstellen und gegen Wegrollen beziehungsweise unbefugte Nutzung sichern.
  6. Bei E-Fahrzeugen den freigegebenen Ladevorgang erklären und ein Abbruchkriterium benennen.

Stellen Sie anschließend offene Fragen: Wann bleibt das Fahrzeug stehen? Was tun Sie bei Müdigkeit? Wer erhält eine Mängelmeldung? Welche Schritte gelten nach einem Unfall? Wo liegt die Grenze des Fahrerchecks zur technischen Prüfung? Unsichere Antworten werden direkt geklärt und erneut praktisch geprüft.

Kopiervorlage: Abschluss und Nachweis

Ergänzen Sie unter den gewählten Modulen:

  • Behandelte Fahrzeuggruppen und betriebliche Regeln
  • Praktisch gezeigt und selbst ausgeführt
  • Verständnis geprüft durch Fragen oder Fallsituation
  • Offene Mängel oder Maßnahmen mit Verantwortlichem und Termin
  • Unterweisende Person mit Funktion
  • Teilnehmende mit Name und zugeordneter Fahrergruppe
  • Datum, Dauer, Versionsstand und nächste Wiederholung

§ 12 BetrSichV fordert Datum und Namen schriftlich. Ein pauschaler Satz wie „UVV Fahrzeuge erhalten“ ist als Lern- und Tätigkeitsnachweis schwach. Halten Sie Module, Fahrzeuggruppe, Praxisübung und offene Maßnahmen so fest, dass die Durchführung später nachvollziehbar bleibt.

Prozesse trennen und Kannibalisierung vermeiden

Diese Seite besitzt den Intent editierbare Unterweisung Firmenfahrzeuge Vorlage. Das Firmenfahrzeuge Muster PDF behandelt den druck- und exportorientierten Nachweis; die Fahrerunterweisung nach UVV als PDF die entsprechende UVV-Suchform. Die Führerscheinkontrolle prüft Berechtigung, nicht Lernerfolg. Fahrzeugprüfung, HU, Wartung und Mängelfreigabe bleiben technische Fuhrparkprozesse.

Quellen und redaktionelle Grenzen

Die Inhalte wurden anhand von ArbSchG, BetrSichV, StVO, DGUV Vorschrift 70 und DGUV Grundsatz 314-002 geprüft. Aktuelle DGUV-Hinweise zu Verkehrssicherheit, Warnkleidung, Müdigkeit und Fahrtüchtigkeit wurden für die Praxismodule herangezogen.

Die Vorlage muss an Fahrzeuge, Aufbauten, Ladung, Strecken, Fahrergruppen, Herstellerangaben, Unfallversicherungsträger und betriebliche Organisation angepasst werden. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, Fahrerlaubniskontrolle, technische Fahrzeugprüfung, Fahrausbildung oder Spezialqualifikation für Gefahrgut und andere besondere Einsätze.