Kompetente Person nicht nur als Titel verstehen

Entscheidend ist, dass die prüfende Person die erforderliche Fachkunde, Erfahrung, Ausrüstung und Herstellerinformationen für das konkrete Gerät hat.

  • Qualifikation und Leistungsumfang prüfen
  • Gerätetypen und Herstellerangaben berücksichtigen
  • Prüfbericht mit Name oder Anbieter ablegen
  • unklare Befähigung nicht intern improvisieren

Rollen klar unterscheiden

Rolle Typischer Bezug
Fachkundiger Wartung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher nach ASR A2.2
Sachkundiger nach DIN 14406-4 Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Befähigte Person wiederkehrende Druckprüfungen nach BetrSichV, wenn relevant
Brandschutzhelfer Bedienung und Erstmaßnahmen im Brandfall, nicht Prüffachkunde

Dienstleister und interne Zuständigkeit trennen

Auch wenn die Prüfung extern erfolgt, muss der Betrieb intern steuern, welche Geräte geprüft werden, welche Mängel offen sind und wann die nächste Prüfung fällig wird.

  • Dienstleister, Sachkunde und Leistungsumfang dokumentieren
  • Geräteliste, Standortzugang und Ansprechpartner vorbereiten
  • Mängel, Austausch und Entsorgung intern nachverfolgen
  • Brandschutzhelfer nicht als Prüffachkunde einplanen

Interne Organisation trotz externer Prüfung

Auch wenn ein Dienstleister prüft, bleibt der Betrieb organisatorisch verantwortlich: Termine, Zugang, Mängel, Ersatz und Nachweise müssen intern gesteuert werden.

  • Geräteliste vor dem Termin bereitstellen
  • fehlende oder nicht erreichbare Geräte nachhalten
  • Mängel mit Verantwortlichen versehen
  • nächsten Prüftermin und Review dokumentieren

Offizielle Quellen und Einordnung

ASR A2.2 verweist bei tragbaren Feuerlöschern auf Fachkundige; bei bestimmten Prüfungen können BetrSichV-Bezüge und befähigte Personen relevant sein. Der Betrieb sollte Qualifikation und Leistungsumfang nachvollziehbar dokumentieren.

  • prüfende Person oder Dienstleister mit Leistungsumfang erfassen
  • Sachkunde, Herstellerinformationen und Gerätetypen berücksichtigen
  • Prüfbericht, Mängel und nächsten Termin intern nachhalten
  • Brandschutzhelferrolle nicht mit Prüffachkunde verwechseln