Kompetente Person nicht nur als Titel verstehen
Entscheidend ist, dass die prüfende Person die erforderliche Fachkunde, Erfahrung, Ausrüstung und Herstellerinformationen für das konkrete Gerät hat.
- Qualifikation und Leistungsumfang prüfen
- Gerätetypen und Herstellerangaben berücksichtigen
- Prüfbericht mit Name oder Anbieter ablegen
- unklare Befähigung nicht intern improvisieren
Rollen klar unterscheiden
| Rolle | Typischer Bezug |
|---|---|
| Fachkundiger | Wartung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher nach ASR A2.2 |
| Sachkundiger nach DIN 14406-4 | Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher |
| Befähigte Person | wiederkehrende Druckprüfungen nach BetrSichV, wenn relevant |
| Brandschutzhelfer | Bedienung und Erstmaßnahmen im Brandfall, nicht Prüffachkunde |
Dienstleister und interne Zuständigkeit trennen
Auch wenn die Prüfung extern erfolgt, muss der Betrieb intern steuern, welche Geräte geprüft werden, welche Mängel offen sind und wann die nächste Prüfung fällig wird.
- Dienstleister, Sachkunde und Leistungsumfang dokumentieren
- Geräteliste, Standortzugang und Ansprechpartner vorbereiten
- Mängel, Austausch und Entsorgung intern nachverfolgen
- Brandschutzhelfer nicht als Prüffachkunde einplanen
Interne Organisation trotz externer Prüfung
Auch wenn ein Dienstleister prüft, bleibt der Betrieb organisatorisch verantwortlich: Termine, Zugang, Mängel, Ersatz und Nachweise müssen intern gesteuert werden.
- Geräteliste vor dem Termin bereitstellen
- fehlende oder nicht erreichbare Geräte nachhalten
- Mängel mit Verantwortlichen versehen
- nächsten Prüftermin und Review dokumentieren
Offizielle Quellen und Einordnung
ASR A2.2 verweist bei tragbaren Feuerlöschern auf Fachkundige; bei bestimmten Prüfungen können BetrSichV-Bezüge und befähigte Personen relevant sein. Der Betrieb sollte Qualifikation und Leistungsumfang nachvollziehbar dokumentieren.
- prüfende Person oder Dienstleister mit Leistungsumfang erfassen
- Sachkunde, Herstellerinformationen und Gerätetypen berücksichtigen
- Prüfbericht, Mängel und nächsten Termin intern nachhalten
- Brandschutzhelferrolle nicht mit Prüffachkunde verwechseln