Kompetente Person nicht nur als Titel verstehen

Entscheidend ist, dass die prüfende Person die erforderliche Sachkunde, Erfahrung, Ausrüstung und Herstellerinformationen für das konkrete Gerät hat.

  • Qualifikation und Leistungsumfang prüfen
  • Gerätetypen und Herstellerangaben berücksichtigen
  • Prüfbericht mit Name oder Anbieter ablegen
  • unklare Befähigung nicht intern improvisieren

Interne Organisation trotz externer Prüfung

Auch wenn ein Dienstleister prüft, bleibt der Betrieb organisatorisch verantwortlich: Termine, Zugang, Mängel, Ersatz und Nachweise müssen intern gesteuert werden.

  • Geräteliste vor dem Termin bereitstellen
  • fehlende oder nicht erreichbare Geräte nachhalten
  • Mängel mit Verantwortlichen versehen
  • nächsten Prüftermin und Review dokumentieren

Quellen und Grenzen bei wer darf feuerlöscher prüfen

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität