Zwei Jahre als Planungsanker
Die ASR A2.2 nennt für tragbare Feuerlöscher eine Wartung alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen. Diese Frist sollte nicht nur als Kalendertermin, sondern mit Gerätebestand, Standort und Nachweis geführt werden.
- letzten Prüftermin und nächsten Termin je Gerät erfassen
- Herstellerangaben und Servicebericht ablegen
- Prüfplakette mit digitalem Nachweis abgleichen
- Mängel oder Austauschbedarf als Aufgabe verfolgen
Intervall schnell einordnen
| Fall | Praktische Fristlogik |
|---|---|
| normal genutzter tragbarer Feuerlöscher | alle zwei Jahre als Planungsanker |
| kürzere Herstellerfrist | kürzere Frist einhalten |
| Hersteller lässt längere Frist zu | nur nach betrieblicher Bewertung übernehmen |
| starke Beanspruchung, Außenbereich, mobiler Einsatz | kürzere Zeitabstände prüfen |
| Mangel, Beschädigung oder abgelaufene Plakette | fachkundige Prüfung und Maßnahme auslösen |
Intervall je Gerät nachvollziehen
Die Zwei-Jahres-Frist ist ein wichtiger Standard, aber nicht jeder Fall bleibt gleich. Gerätetyp, Standort, Beanspruchung und Mängel können zusätzliche Kontrollen oder frühere Termine auslösen.
- tragbare Feuerlöscher je Standort in einer Fristenliste führen
- abgelaufene Plaketten gegen Prüfbericht und Gerätedaten prüfen
- Gastronomie, Werkstatt, Lager oder Außenbereiche gesondert bewerten
- frühere Nachkontrolle nach Mangel oder Austausch terminieren
Wann kürzere Intervalle sinnvoll werden
Starke Beanspruchung, beschädigte Geräte, veränderte Standorte oder besondere Betriebsbedingungen können eine frühere Kontrolle erforderlich machen. ArbeitsschutzPilot behandelt solche Anlässe als Review-Aufgaben.
- nach Umbauten und Nutzungsänderungen prüfen
- verstellte oder beschädigte Löscher sofort bewerten
- Brandschutzhelfer und Begehungen einbeziehen
- nächsten Review nach Mangelbeseitigung setzen
Offizielle Quellen und Einordnung
ASR A2.2 nennt für tragbare Feuerlöscher die regelmäßige Wartung alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen. Das Intervall muss trotzdem mit Gerät, Herstellerangaben, Beanspruchung und Mängeln zusammen betrachtet werden.
- Zwei-Jahres-Termin je Gerät und Standort führen
- Herstellerangaben und besondere Betriebsbedingungen prüfen
- Mängel, Ersatzgeräte und Nachkontrollen dokumentieren
- Prüfbericht und Prüfplakette miteinander abgleichen