ASR A2.2 als organisatorischer Rahmen
Die ASR A2.2 beschreibt Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände, darunter Bereitstellung, Erreichbarkeit, Prüfung und Instandhaltung von Feuerlöscheinrichtungen. Daraus entsteht ein wiederkehrender Dokumentationsprozess.
- Feuerlöscheinrichtungen im Bestand führen
- regelmäßige Prüfungen planen
- Ergebnisse und Mängel dokumentieren
- defekte oder fehlende Geräte nachverfolgen
Regelwerke sauber trennen
| Bezug | Bedeutung für Feuerlöscher |
|---|---|
| ASR A2.2 | Bereitstellung, Instandhaltung, Funktionsprüfung, Mängelbeseitigung und Dokumentation in Arbeitsstätten |
| DIN 14406-4 | Sachkunde und Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher |
| BetrSichV | separate wiederkehrende Prüfungen, insbesondere Druckprüfung, durch befähigte Personen |
| Herstellerangaben | konkrete Fristen, Arbeitsschritte und gerätespezifische Hinweise |
Vorschrift, Intervall und Nachweis verbinden
Wer nach einer Vorschrift sucht, braucht meist eine belastbare Entscheidung für den eigenen Betrieb. Die Frist, die fachkundige Prüfung und der Nachweis sollten deshalb gemeinsam dokumentiert werden.
- Zwei-Jahres-Prüfung tragbarer Feuerlöscher als Planungsanker führen
- Fachkundigen oder Sachkundigen mit Leistungsumfang erfassen
- Herstellerangaben, Beanspruchung und Mängel zusätzlich prüfen
- abweichende Intervalle oder Sonderprüfungen begründen
BetrSichV und Herstellerangaben mitdenken
Bei Druckbehälter- und Sicherheitsfragen können Anforderungen außerhalb der einfachen Sichtprüfung relevant sein. Herstellerangaben und fachkundige Bewertung dürfen deshalb nicht durch eine pauschale Checkliste ersetzt werden.
- Herstellerangaben zum Gerät berücksichtigen
- Druckbehälterthemen separat bewerten lassen
- Prüfbericht und Plakette nicht gleichsetzen
- fachkundige Zuständigkeit dokumentieren
Mängel nach Vorschrift behandeln
Wenn die Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, darf der Mangel nicht im Prüfbericht stehen bleiben. Er muss als Instandsetzungs- oder Austauschaufgabe verfolgt werden.
- Mangel, Gerät und Standort eindeutig erfassen
- Ersatzgerät oder Sofortmaßnahme prüfen
- Verantwortliche Person und Frist setzen
- Abschluss mit Nachweis und neuer Frist dokumentieren
Offizielle Quellen und Einordnung
Für Arbeitsstätten ist ASR A2.2 der zentrale organisatorische Bezug. BetrSichV, Herstellerangaben und Normbezüge können zusätzliche Anforderungen an konkrete Geräte oder Druckbehälterthemen auslösen.
- ASR A2.2 für Prüfung und Instandhaltung in Arbeitsstätten nutzen
- BetrSichV- und Herstelleranforderungen gesondert prüfen
- Fachkundige, Sachkundige oder befähigte Personen und Leistungsumfang dokumentieren
- Mängel, Maßnahmen und nächsten Termin nachvollziehbar führen