Bekanntmachung praktisch organisieren
Die AGG-Information sollte nicht irgendwo im Intranet verschwinden. Beschäftigte müssen erkennen können, wo sie Informationen finden und an wen sie sich wenden können.
- offizielle AGG-Quelle hinterlegen
- Beschwerdestelle oder Ansprechpartner dokumentieren
- Standort, Intranetlink oder Aushangort festhalten
- Sprache und Zugänglichkeit prüfen
Aushang nicht mit Schulung verwechseln
Ein Aushang kann informieren, ersetzt aber keine sinnvolle Schulung oder Führungskräftekommunikation. ArbeitsschutzPilot kann Aufgaben und Nachweise sichtbar halten, ohne sensible Einzelfälle zu speichern.
- Schulungen und Bekanntmachung getrennt planen
- Verantwortliche für Aktualität benennen
- sensible Beschwerden nicht in allgemeine Dokumentation aufnehmen
- Review bei organisatorischen Änderungen setzen
In die Arbeitgeberpflichten einordnen
AGG-Informationen stehen im Zusammenhang mit weiteren Arbeitgeberpflichten. Für die Aushangplanung sollten sie aber als eigener Dokumenttyp geführt werden.
- AGG nicht in einer reinen Arbeitsschutzliste verstecken
- Zugriff für alle Beschäftigtengruppen prüfen
- alte oder unklare Ansprechpartner entfernen
- interne Kommunikation nachvollziehbar dokumentieren
Offizielle Quellen und Einordnung
Die AGG-Bekanntmachung sollte aus dem offiziellen Gesetzestext, der betrieblichen Beschwerdestruktur und dem tatsächlichen Zugriff für Beschäftigte abgeleitet werden. Dabei sollten allgemeine Informationen strikt von vertraulichen Einzelfällen getrennt bleiben.
- Bekanntmachung, Schulung und Beschwerdeprozess unterscheiden
- Zugriff und Ansprechpartner regelmäßig prüfen
- keine sensiblen Falldaten im allgemeinen Aushangprozess speichern
- fachkundige Prüfung bei unklaren Organisationspflichten einholen