Bekanntmachung praktisch organisieren

Die AGG-Information sollte nicht irgendwo im Intranet verschwinden. Beschäftigte müssen erkennen können, wo sie Informationen finden und an wen sie sich wenden können.

  • offizielle AGG-Quelle hinterlegen
  • Beschwerdestelle oder Ansprechpartner dokumentieren
  • Standort, Intranetlink oder Aushangort festhalten
  • Sprache und Zugänglichkeit prüfen

Aushang nicht mit Schulung verwechseln

Ein Aushang kann informieren, ersetzt aber keine sinnvolle Schulung oder Führungskräftekommunikation. ArbeitsschutzPilot kann Aufgaben und Nachweise sichtbar halten, ohne sensible Einzelfälle zu speichern.

  • Schulungen und Bekanntmachung getrennt planen
  • Verantwortliche für Aktualität benennen
  • sensible Beschwerden nicht in allgemeine Dokumentation aufnehmen
  • Review bei organisatorischen Änderungen setzen

In die Arbeitgeberpflichten einordnen

AGG-Informationen stehen im Zusammenhang mit weiteren Arbeitgeberpflichten. Für die Aushangplanung sollten sie aber als eigener Dokumenttyp geführt werden.

  • AGG nicht in einer reinen Arbeitsschutzliste verstecken
  • Zugriff für alle Beschäftigtengruppen prüfen
  • alte oder unklare Ansprechpartner entfernen
  • interne Kommunikation nachvollziehbar dokumentieren

Offizielle Quellen und Einordnung

Die AGG-Bekanntmachung sollte aus dem offiziellen Gesetzestext, der betrieblichen Beschwerdestruktur und dem tatsächlichen Zugriff für Beschäftigte abgeleitet werden. Dabei sollten allgemeine Informationen strikt von vertraulichen Einzelfällen getrennt bleiben.

  • Bekanntmachung, Schulung und Beschwerdeprozess unterscheiden
  • Zugriff und Ansprechpartner regelmäßig prüfen
  • keine sensiblen Falldaten im allgemeinen Aushangprozess speichern
  • fachkundige Prüfung bei unklaren Organisationspflichten einholen