Vertrag als Arbeitsgrundlage

Der Vertrag sollte nicht nur eine ärztliche Betreuung nennen, sondern die Zusammenarbeit im Alltag beschreiben.

  • Ansprechpartner und Vertretung
  • Leistungsumfang und Betreuungsform
  • Vorsorgeorganisation und Terminprozesse
  • Begehungen, Beratung und Berichte
  • Kosten, Reisezeiten und Zusatzleistungen

Datenschutz und Vertraulichkeit

Arbeitsmedizinische Betreuung verarbeitet sensible Informationen. Der Vertrag und interne Ablauf sollten klar machen, welche Daten der Arbeitgeber erhält und welche medizinisch vertraulich bleiben.

  • keine Diagnosen oder Befunde in Arbeitsschutzakten
  • Vorsorgebescheinigung und Terminstatus datensparsam führen
  • Zugriff auf Unterlagen begrenzen
  • Beschäftigte über Anlass und Vertraulichkeit informieren

Schnittstelle zur Sicherheitstechnik

Wenn sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zusammen beauftragt werden, sollten Aufgaben trotzdem getrennt bleiben.

  • Betriebsarzt- und Sifa-Leistungen separat beschreiben
  • gemeinsame Begehungen und Abstimmungen regeln
  • Maßnahmenübergabe ohne medizinische Details vereinbaren
  • Verantwortliche im Betrieb festlegen

Kosten und Laufzeit prüfen

Viele Konflikte entstehen durch unklare Zusatzleistungen. Der Vertrag sollte zeigen, was im Preis enthalten ist und wann weitere Kosten entstehen.

  • Stundenkontingent, Pauschale oder Einzelabrechnung
  • Reisezeit, Nebenkosten und Zusatztermine
  • Kündigungsfrist und Verlängerung
  • Berichtspflichten und Reaktionszeiten
  • Review nach den ersten Terminen

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Verträge, Ansprechpartner, Termine und daraus folgende Maßnahmen organisatorisch sichtbar machen. Medizinische Inhalte bleiben außerhalb der allgemeinen Arbeitsschutzdokumentation.