Vertrag als Arbeitsgrundlage
Der Vertrag sollte nicht nur eine ärztliche Betreuung nennen, sondern die Zusammenarbeit im Alltag beschreiben.
- Ansprechpartner und Vertretung
- Leistungsumfang und Betreuungsform
- Vorsorgeorganisation und Terminprozesse
- Begehungen, Beratung und Berichte
- Kosten, Reisezeiten und Zusatzleistungen
Datenschutz und Vertraulichkeit
Arbeitsmedizinische Betreuung verarbeitet sensible Informationen. Der Vertrag und interne Ablauf sollten klar machen, welche Daten der Arbeitgeber erhält und welche medizinisch vertraulich bleiben.
- keine Diagnosen oder Befunde in Arbeitsschutzakten
- Vorsorgebescheinigung und Terminstatus datensparsam führen
- Zugriff auf Unterlagen begrenzen
- Beschäftigte über Anlass und Vertraulichkeit informieren
Schnittstelle zur Sicherheitstechnik
Wenn sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zusammen beauftragt werden, sollten Aufgaben trotzdem getrennt bleiben.
- Betriebsarzt- und Sifa-Leistungen separat beschreiben
- gemeinsame Begehungen und Abstimmungen regeln
- Maßnahmenübergabe ohne medizinische Details vereinbaren
- Verantwortliche im Betrieb festlegen
Kosten und Laufzeit prüfen
Viele Konflikte entstehen durch unklare Zusatzleistungen. Der Vertrag sollte zeigen, was im Preis enthalten ist und wann weitere Kosten entstehen.
- Stundenkontingent, Pauschale oder Einzelabrechnung
- Reisezeit, Nebenkosten und Zusatztermine
- Kündigungsfrist und Verlängerung
- Berichtspflichten und Reaktionszeiten
- Review nach den ersten Terminen
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Verträge, Ansprechpartner, Termine und daraus folgende Maßnahmen organisatorisch sichtbar machen. Medizinische Inhalte bleiben außerhalb der allgemeinen Arbeitsschutzdokumentation.