Wofür AMR genutzt werden

AMR geben den Stand der Arbeitsmedizin und gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie helfen, Anforderungen der ArbMedVV praktisch einzuordnen.

  • passende AMR-Nummer anhand Tätigkeit und Vorsorgeanlass prüfen
  • BAuA-Regelwerksseite als aktuelle Quelle nutzen
  • Betriebsarzt oder Betriebsärztin einbinden
  • Entscheidungen als organisatorischen Nachweis dokumentieren

Übersicht, PDF und einzelne Nummern trennen

Eine AMR-Übersicht beantwortet andere Fragen als ein einzelnes PDF oder eine konkrete Nummer. Deshalb sollte intern klar sein, welche Quelle für welchen Zweck genutzt wurde.

  • AMR-Hub: Regelwerk, Aktualität, Nummern und Quellen
  • PDF-Seite: offizieller Download, Version und Ablage
  • AMR 2.1: Fristen für Veranlassung und Angebot
  • AMR 5.1: Anforderungen an das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • AMR 6.3: Vorsorgebescheinigung und Kartei
  • AMR 3.4 und 6.7: Spezialthemen mit eigener fachlicher Prüfung

Abgrenzung zur Vorsorge-Seite

Diese Seite beantwortet Regelwerk- und Praxisfragen. Die bestehende Vorsorge-Seite behandelt den betrieblichen Prozess für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

  • AMR-Hub: Regelwerk, Nummern, Aktualität und Quellen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Anlass, Status, Betriebsarzt und Datenschutz
  • Vorsorgekartei: organisatorische Nachweise ohne Befunde
  • ArbeitsschutzPilot: Aufgaben, Review und Dokumentenstruktur

Offizielle Quellen und AMR-Grenzen

Die Inhalte orientieren sich an ArbMedVV, BAuA-AMR-Übersicht und AfAMed-Kontext. ArbeitsschutzPilot kann Quelle, Datum, Zuständigkeit und Review dokumentieren, ersetzt aber keine arbeitsmedizinische Einordnung konkreter Tätigkeiten.

  • BAuA-AMR-Übersicht als Startpunkt für aktuelle Regeltexte
  • ArbMedVV als rechtlicher Rahmen für arbeitsmedizinische Vorsorge
  • AfAMed-Kontext für Erarbeitung und Bekanntmachung der Regeln
  • Betriebsarzt bei konkreter Tätigkeit, Exposition oder Vorsorgefrage einbeziehen