Arbeitsschutznah statt beliebig sammeln
Eine arbeitsschutzbezogene Aushangliste sollte nicht wahllos alle Arbeitsgesetze aufnehmen. Sinnvoll ist die Prüfung nach Risiko, Beschäftigtengruppe und tatsächlicher Informationsfunktion.
- Arbeitsschutzgesetz und Dokumentationspflichten einordnen
- Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Gefahrbereiche prüfen
- DGUV-Vorschriften und Regeln nicht mit Gesetzestexten verwechseln
- spezielle Gruppen wie Jugendliche oder Schwangere berücksichtigen
Von der Rechtsquelle zur Umsetzung
Für den Betrieb zählt, ob aus der Quelle eine konkrete Handlung entsteht: Aushang, Unterweisung, Betriebsanweisung, Kennzeichnung, Maßnahme oder Review.
- Quelle und Zweck je Text festhalten
- Maßnahme oder Informationsweg ableiten
- Verantwortliche und Standort zuweisen
- Review bei Änderungen auslösen
Abgrenzung zu Unterweisung und Betriebsanweisung
Ein ausgehängter Text ersetzt keine Unterweisung und keine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung. Diese Formate sollten miteinander verknüpft, aber getrennt gepflegt werden.
- Unterweisungsnachweise separat dokumentieren
- Betriebsanweisungen für konkrete Tätigkeiten verwenden
- Aushänge knapp und auffindbar halten
- Aktualität aus offiziellen Quellen prüfen
Offizielle Quellen und Einordnung
Die Auswahl arbeitsschutznaher Aushänge sollte auf offiziellen Arbeitsschutzquellen, DGUV-Veröffentlichungen und den konkreten Gefährdungen im Betrieb beruhen. Gesetz, Vorschrift, Regel, Betriebsanweisung und Unterweisung haben unterschiedliche Funktionen.
- arbeitsschutznahe Texte gezielt auswählen
- Gesetz, Vorschrift, Regel und Betriebsanweisung unterscheiden
- Zugriff, Aktualität und Verantwortlichkeit dokumentieren
- fachkundige Prüfung bei besonderen Gefährdungen einholen