Zuständige Vorschriften bestimmen

Unfallverhütungsvorschriften sind nicht als beliebiges PDF-Paket zu behandeln. Relevant ist, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist und welche Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Branchenrisiken vorliegen.

  • Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüfen
  • allgemeine und branchenspezifische Vorschriften trennen
  • Fassung und Quelle dokumentieren
  • alte Ausdrucke kontrolliert entfernen

Aushang, Unterweisung und Maßnahme verbinden

Der Nutzen entsteht nicht durch Ablage allein. Beschäftigte müssen relevante Regeln kennen, und Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung müssen umgesetzt werden.

  • Unterweisungsbezug festhalten
  • Maßnahmen aus Vorschriften ableiten
  • offene Punkte Verantwortlichen zuweisen
  • Review nach Unfällen, Änderungen oder neuen Arbeitsmitteln setzen

DGUV nicht mit Gesetzestexten vermischen

Für eine saubere betriebliche Dokumentation ist die Trennung wichtig: Gesetzestexte, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Betriebsanweisungen haben unterschiedliche Funktionen.

  • Rechtsquellen und DGUV-Quellen getrennt benennen
  • konkrete betriebliche Anwendung dokumentieren
  • Beschäftigte nicht mit zu vielen Dokumenten überladen
  • unklare Auslegung fachkundig prüfen lassen

Offizielle Quellen und Einordnung

Die Einordnung von Unfallverhütungsvorschriften sollte sich an DGUV-Quellen, zuständigem Unfallversicherungsträger und den konkreten Tätigkeiten im Betrieb orientieren. Vorschrift, Regel, Betriebsanweisung und Unterweisung sollten getrennt gepflegt werden.

  • zuständige DGUV-Vorschriften je Betrieb prüfen
  • Bereitstellung, Unterweisung und Maßnahmen getrennt dokumentieren
  • aktuelle Fassungen aus offiziellen Quellen verwenden
  • branchenspezifische Vorgaben nicht pauschal übernehmen