Zuständige Vorschriften bestimmen
Unfallverhütungsvorschriften sind nicht als beliebiges PDF-Paket zu behandeln. Relevant ist, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist und welche Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Branchenrisiken vorliegen.
- Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüfen
- allgemeine und branchenspezifische Vorschriften trennen
- Fassung und Quelle dokumentieren
- alte Ausdrucke kontrolliert entfernen
Aushang, Unterweisung und Maßnahme verbinden
Der Nutzen entsteht nicht durch Ablage allein. Beschäftigte müssen relevante Regeln kennen, und Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung müssen umgesetzt werden.
- Unterweisungsbezug festhalten
- Maßnahmen aus Vorschriften ableiten
- offene Punkte Verantwortlichen zuweisen
- Review nach Unfällen, Änderungen oder neuen Arbeitsmitteln setzen
DGUV nicht mit Gesetzestexten vermischen
Für eine saubere betriebliche Dokumentation ist die Trennung wichtig: Gesetzestexte, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Betriebsanweisungen haben unterschiedliche Funktionen.
- Rechtsquellen und DGUV-Quellen getrennt benennen
- konkrete betriebliche Anwendung dokumentieren
- Beschäftigte nicht mit zu vielen Dokumenten überladen
- unklare Auslegung fachkundig prüfen lassen
Offizielle Quellen und Einordnung
Die Einordnung von Unfallverhütungsvorschriften sollte sich an DGUV-Quellen, zuständigem Unfallversicherungsträger und den konkreten Tätigkeiten im Betrieb orientieren. Vorschrift, Regel, Betriebsanweisung und Unterweisung sollten getrennt gepflegt werden.
- zuständige DGUV-Vorschriften je Betrieb prüfen
- Bereitstellung, Unterweisung und Maßnahmen getrennt dokumentieren
- aktuelle Fassungen aus offiziellen Quellen verwenden
- branchenspezifische Vorgaben nicht pauschal übernehmen