Vorlagenfelder in 30 Sekunden
Diese Vorlage ist ein ausfüllbarer Textentwurf für die Bestellung einer internen Sifa, kein Nachweis ihrer Fachkunde. Nach § 5 ASiG sind die schriftliche Bestellung und die Übertragung der erforderlichen Aufgaben entscheidend. Ein behördlich vorgegebenes Einheitsformular schreibt die Norm nicht vor.
| Feld | Was Sie eintragen |
|---|---|
| Arbeitgeber und Fachkraft | Rechtseinheit, Anschrift und Name der beschäftigten Sifa |
| Einsatzbereich | Betriebsstätte und tatsächlich erfasste Bereiche |
| Beginn | Datum des Aufgabenbeginns, gegebenenfalls Befristung |
| Fachkunde | Fundstelle der geprüften Qualifikationsnachweise |
| Betreuung | Träger, gültige Vorschriftenfassung und konkrete Aufgabenanlage |
| Zusammenarbeit | Leitung, Ansprechpartner und vereinbarter Berichtsweg |
| Beteiligung | dokumentierter Betriebsratsbeschluss, soweit ein Betriebsrat besteht |
Die Tabelle ist eine redaktionelle Ausfüllhilfe, keine abschließende gesetzliche Pflichtfeldliste. Wenn noch unklar ist, ob diese Bestellungsform zum Betrieb passt, lesen Sie zuerst Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen.
Kostenlose Musterbestellung zum Kopieren
Kopieren Sie den folgenden Block in Ihre Textverarbeitung. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und fügen Sie die genannten Anlagen bei. Das Muster ist für eine interne, fachkundige Sifa in einem Betrieb in Deutschland gedacht. Eine leitende Sifa-Struktur, öffentliche Dienststellen, alternative Betreuung oder besondere Vertragsgestaltungen müssen gesondert berücksichtigt werden.
Muster: Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitgeber: [vollständiger Name der Rechtseinheit und Anschrift]
Bestellte Person: [Vorname, Nachname und betriebliche Funktion]
Betroffener Betrieb: [Betriebsstätte, Anschrift und Bereichsabgrenzung]
Der Arbeitgeber bestellt die oben genannte Person mit Wirkung zum [Datum] zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Grundlage sind § 5 ASiG und die für den Betrieb geltende DGUV Vorschrift 2 des Unfallversicherungsträgers [Name], Fassung [Datum], im Betreuungsmodell [Bezeichnung].
Auftrag: Die Fachkraft übernimmt für den bezeichneten Betrieb die nach § 6 ASiG erforderlichen sicherheitstechnischen Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Die Aufgabenanlage [Bezeichnung, Version, Datum] konkretisiert Tätigkeitsschwerpunkte, betreute Bereiche, Umfang und Abstimmung mit der betriebsärztlichen Betreuung. Sie ist Bestandteil dieser Bestellung.
Fachkundenachweis: Die Eignung für den vorgesehenen Einsatz wurde anhand von [Abschluss, Qualifizierungsnachweis, branchenspezifischen Nachweisen und gegebenenfalls behördlicher Entscheidung] geprüft. Die Nachweise befinden sich unter [Ablageverweis].
Fachliche Stellung: Bei Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Fachkraft weisungsfrei. Sie untersteht unmittelbar der Leitung des Betriebs [Name/Funktion]. Die Rechte nach § 8 ASiG bleiben unberührt. Organisatorische Ansprechpartnerin oder organisatorischer Ansprechpartner ist [Name/Kontakt].
Arbeitsgrundlage: Der Arbeitgeber ermöglicht die Aufgabenerfüllung durch die erforderliche Zeit, Informationen, Unterstützung, Arbeitsmittel und Betriebszugänge. Die konkrete Bereitstellung und erforderliche Fortbildung werden in [Anlage/Arbeitsplanung] festgehalten.
Zusammenarbeit und Bericht: Die Fachkraft arbeitet mit der betriebsärztlichen Betreuung sowie den weiteren zuständigen Personen und, soweit vorhanden, dem Betriebsrat zusammen. Schriftliche Tätigkeitsberichte gehen nach der geltenden Regelung und der Vereinbarung [Rhythmus/Termin] an [Empfänger]. Dringliche Feststellungen werden ohne Abwarten dieses Termins an [verantwortliche Stelle/Kontakt] übermittelt.
Betriebliche Umsetzung: Empfehlungen werden zur Entscheidung an [zuständige Funktion] übergeben. Die Bestellung allein überträgt keine Unternehmerpflichten und begründet keine disziplinarische Weisungsbefugnis.
Beteiligung: Die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats wurde mit Beschluss vom [Datum], Nachweis [Fundstelle], erteilt. / Im Betrieb besteht kein Betriebsrat. [Nur die zutreffende, geprüfte Angabe übernehmen.]
Anlagen: [Aufgaben- und Betreuungsanlage]; [Ressourcen-/Arbeitsplanung]; [weitere Anlagen jeweils mit Version und Datum].
Ort und Datum: [Angaben]
Für den Arbeitgeber: [Name, Funktion, Vertretungsbefugnis, Unterschrift]
Erhalt und Kenntnisnahme durch die Fachkraft: [Name, Datum, Unterschrift]
Die Kenntnisnahme der Fachkraft ersetzt weder die Arbeitgebererklärung noch die Beteiligung des Betriebsrats. Das Muster ist eine eigene redaktionelle Arbeitshilfe, keine amtliche Urkunde und keine individuell geprüfte Rechtsgestaltung.
Vor der Unterschrift: Ausfüllhilfe
Lassen Sie keine entscheidenden Angaben als Platzhalter stehen. Besonders diese vier Stellen verdienen einen Abgleich mit den tatsächlichen Unterlagen:
- Bereich präzisieren: „Gesamtes Unternehmen“ kann mehrere Rechtseinheiten oder unterschiedlich organisierte Betriebe verdecken. Nennen Sie die verantwortliche Arbeitgeberseite und grenzen Sie den Einsatz ab.
- Qualifikation belegen: Ein Häkchen „Sifa vorhanden“ genügt nicht als Prüfung. Vergleichen Sie die Nachweise mit § 7 ASiG, den Anforderungen des Trägers und den konkreten Tätigkeiten. Die Bestellung selbst ist kein Ausbildungsabschluss.
- Betreuungsgrundlage benennen: Die DGUV erläutert die schrittweise Einführung der trägerspezifischen Neufassungen seit 2025. Ein Formular mit „BGV A2“ oder einer fremden Trägerfassung sollte nicht unverändert übernommen werden. Dokumentieren Sie Ihre tatsächlich gültige Fassung.
- Betriebsrat rechtzeitig beteiligen: Für die interne Bestellung ist nach § 9 Absatz 3 ASiG seine Zustimmung erforderlich. Das Musterfeld dokumentiert den abgeschlossenen Vorgang; es ersetzt keinen Beschluss. Bei freiberuflicher Fachkraft oder überbetrieblichem Dienst ist vor der Verpflichtung die Anhörung erforderlich.
Eigenes Ausfüllbeispiel: Statt „Bereich: alle Standorte“ könnte eine Anlage „Werk Nord einschließlich Lager und Verwaltung; Montageeinsätze dieses Betriebs einbezogen; Werk Süd nicht Bestandteil dieser Bestellung“ festhalten. Das ist kein realer Kundenfall. Prüfen Sie zugleich, wie ausgeschlossene Bereiche tatsächlich betreut werden; eine Formulierung darf keine Betreuungslücke verdecken.
ASiG-Aufgaben in der Vorlage abbilden
Die Aufgabenanlage sollte den Auftrag aus § 6 ASiG auf den Betrieb beziehen. Sie beschreibt Beratung, sicherheitstechnische Überprüfung, Beobachtung des Arbeitsschutzes und Hinwirken auf sicheres Verhalten. „Für alle Sicherheitsfragen verantwortlich“ ist dafür zu unbestimmt.
Eine kurze Anlage lässt sich mit folgenden Angaben aufbauen:
- Geltungsbereich und Stand: Betriebsstätte, Tätigkeiten, Version und Datum.
- Konkrete Aufgaben: etwa Beratung vor Maschinenbeschaffung, Begehungen, Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung und Untersuchung von Unfallursachen.
- Betreuungsumfang: ermittelter Bedarf, vereinbarte Leistungen und verfügbare Zeit nach dem gewählten Modell.
- Zusammenarbeit: betriebsärztliche Betreuung und gemeinsame Begehungen nach § 10 ASiG, zuständige Führungskräfte und weitere Beauftragte.
- Ergebnisse und Übergabe: erwarteter Bericht, Maßnahmenvorschläge, Empfänger und Rückmeldung zu Entscheidungen.
Bei Betreuung nach Anlage 2 der gültigen DGUV Vorschrift 2 muss der Sifa-Anteil der Grundbetreuung von der betriebsspezifischen Betreuung unterscheidbar sein. Tragen Sie nicht die gemeinsame Grundbetreuungszeit von Betriebsarzt und Sifa vollständig als Sifa-Zeit ein. Andere Modelle lassen sich nicht sinnvoll durch dieselbe pauschale Jahresstundenzeile abbilden. Die Berechnung und Modellauswahl bleiben auf DGUV Vorschrift 2.
Externe Betreuung gesondert klären
Ersetzen Sie im internen Muster nicht einfach den Beschäftigtennamen durch eine Firmenbezeichnung. Bei einer freiberuflichen Fachkraft müssen schriftliche Verpflichtung, Aufgabenanlage und Dienstleistungsvereinbarung zusammenpassen. Bei einem überbetrieblichen Dienst ermöglicht § 19 ASiG, die Bestellpflicht durch dessen Verpflichtung zur Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen.
Als eigener Entwurf für eine Vertragsanlage, nicht als vollständiger Dienstleistungsvertrag, kommt beispielsweise infrage:
Der Dienst [Firma/Anschrift] übernimmt für den Betrieb [Bezeichnung/Bereich] ab [Datum] die in der Aufgabenanlage [Version/Datum] festgelegte Wahrnehmung der erforderlichen Aufgaben nach § 6 ASiG. Als betreuende Fachkraft ist [Name/Kontakt] benannt. Fachkundenachweise, verfügbare Kapazität, Vertretung und das Vorgehen bei einem Personalwechsel werden in [Anlage] dokumentiert.
Vergütung, Verfügbarkeit, Kündigung, Vertraulichkeit und Herausgabe der Unterlagen müssen zusätzlich abgestimmt werden. Die vorherige Anhörung des Betriebsrats und sonstige einschlägige Beteiligungsrechte sind gesondert zu berücksichtigen. Kriterien zur Auswahl und Vertragsprüfung finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ungeeignete Formulierungen erkennen
Diese Beispiele sind redaktionelle Warnhinweise für die Durchsicht fremder oder älterer Muster:
- „Die Sifa übernimmt sämtliche Unternehmerpflichten.“ Das vermischt Beratung mit einer eigenständigen Pflichtenübertragung. Eine zusätzliche Funktion benötigt eine gesonderte Prüfung.
- „Fachliche Aussagen bedürfen der Freigabe durch HR.“ Das darf die Weisungsfreiheit aus § 8 ASiG und den vorgesehenen Zugang zur Betriebsleitung nicht aushebeln.
- „Betreuung: zehn Stunden jährlich.“ Ohne nachvollziehbares Modell und Bedarf ist die Zahl nur eine Behauptung, keine Herleitung.
- „Betriebsrat wird nach Unterzeichnung informiert.“ Für eine interne Bestellung fehlt damit die vorherige Zustimmung; auch die externe Anhörung erfolgt vor der Verpflichtung.
- „Gültig nach allen aktuellen Vorschriften.“ Diese Formel ersetzt weder einen überprüften Rechtsstand noch die passenden Anlagen.
Nachweis mit Arbeitsschutzprozess verbinden
Legen Sie Bestellung und Anlagen als zusammengehörige Fassung ab. Bewahren Sie nachvollziehbar auf, wer welche Fassung erhalten hat; überschreiben Sie eine unterschriebene Altversion nicht stillschweigend. Ein Personalwechsel, neue Bereiche oder geänderte Aufgaben sind Anlässe, die Unterlagen und gegebenenfalls das Beteiligungsverfahren erneut zu prüfen.
Für den Start empfehlen sich drei konkrete Übergaben: Die Leitung bestätigt Ansprechpartner und Ressourcen, die Sifa erhält die relevanten Betriebsinformationen, und die zuständigen Führungskräfte erfahren, wie Empfehlungen bearbeitet werden. Als Nachweis dienen beispielsweise Übergabeprotokoll, erster Begehungstermin und vereinbarter Berichtsweg. Das sind organisatorische Vorschläge, keine zusätzliche gesetzliche Formularliste.
ArbeitsschutzPilot unterstützt die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Fristen und Unterweisungen. Ein gespeicherter Datensatz ersetzt weder die unterschriebene Bestellung noch die vereinbarten Leistungen oder eine fachkundige Prüfung.
Offizielle Quellen und Vorlagengrenzen
Redaktionell überarbeitet am 11. September 2026 anhand der verlinkten ASiG-Normen und DGUV-Hinweise. Mustertext, Ausfüllbeispiel und Prüfhinweise sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen. Es wird keine anwaltliche Einzelfallprüfung oder behördliche Freigabe behauptet.
Wer ergänzende öffentliche Formblätter sucht, findet bei den GDA-Praxishilfen kurze und ausführliche Sifa-Bestellmuster. Auch die BGHM verweist in ihren Erläuterungen zur Bestellung darauf. Prüfen Sie bei jeder Vorlage den konkreten Anwendungsbereich.
Diese Seite hilft beim Formulieren und Ausfüllen. Sie ersetzt keine Entscheidung über Fachkunde, Betreuungsform oder rechtliche Wirksamkeit im Einzelfall. Die allgemeine Bestellpflicht, umfassende Aufgabenbeschreibung und Anbieterauswahl werden auf den verlinkten Fachseiten vertieft.