Aufzugsanlage als eigenes Prüfobjekt führen

Ein Aufzug sollte im Arbeitsschutz nicht nur als Gebäudeteil auftauchen. Für Prüfmanagement und Nachweise braucht es eine eigene Anlagenakte.

  • Aufzug und Standort eindeutig erfassen
  • Prüffristen und Prüfstelle dokumentieren
  • Prüfberichte, Mängel und Maßnahmen ablegen
  • Notfallorganisation und Zuständigkeiten sichtbar halten

Mängel und Fristen konsequent nachhalten

Prüfberichte helfen nur, wenn Auflagen und Mängel bis zur Erledigung verfolgt werden. Offene Punkte sollten deshalb nicht im PDF verschwinden.

  • Mängel als Maßnahmen mit Frist anlegen
  • Nutzungseinschränkungen dokumentieren
  • nächste Prüfung automatisch vormerken
  • Review bei Umbau, Modernisierung oder Störung auslösen

Verbindung zu Anhang 2, § 15 und § 16

Für Aufzüge sollten die Prüfvorschriften aus Anhang 2, die Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 15 und die wiederkehrende Prüfung nach § 16 zusammengeführt werden.

  • Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung getrennt dokumentieren
  • letzte Prüfberichte mit Mängelstatus verbinden
  • Notfallorganisation und Zuständigkeiten regelmäßig prüfen
  • Quelle und Stand der Betriebssicherheitsverordnung dokumentieren

Offizielle Quellen und Einordnung

Die Inhalte orientieren sich an der BetrSichV, Anhang 2 sowie §§ 15, 16 und 18. ArbeitsschutzPilot unterstützt Anlagenakten, Fristen und Mängelverfolgung; Prüfung und Einstufung müssen durch geeignete Stellen erfolgen.

  • Anhang 2 BetrSichV als Prüfvorschriftenquelle
  • § 15 BetrSichV für Prüfung vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme
  • § 16 BetrSichV für wiederkehrende Prüfungen
  • § 18 BetrSichV für mögliche Erlaubnispflichten bei bestimmten Anlagen