Betriebsverbandkasten-Inhalt in 60 Sekunden

Die Füllung wird in zwei Ebenen geprüft. Zuerst muss der Kasten die Grundausstattung der passenden DIN vollständig enthalten. Danach wird beurteilt, ob die Gefährdungen am Standort zusätzliche Erste-Hilfe-Mittel verlangen. Ein vollständiger Standardkasten kann für einen besonderen Arbeitsbereich zu wenig sein; eine betriebliche Ergänzung macht einen lückenhaften DIN-Kasten aber nicht vollständig.

Für Betriebe gelten aktuell DIN 13157:2021-11 für den kleinen Verbandkasten C und DIN 13169:2021-11 für den großen Verbandkasten E. Die DGUV-Auflistung vom Februar 2022 bildet beide Füllungen in einer frei zugänglichen Vergleichstabelle ab. Der große Kasten enthält bei fast allen Verbrauchspositionen die doppelte Menge des kleinen Kastens.

Welche Quellen bestimmen den Inhalt 2026?

Die Quellen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Wer sie sauber trennt, vermeidet veraltete Listen und falsche Rechtsaussagen.

Quelle Aussage für den Betrieb Praktische Nutzung
§ 4 Absatz 5 ArbStättV Erste-Hilfe-Mittel bereitstellen und regelmäßig auf Vollständigkeit sowie Verwendungsfähigkeit prüfen lassen rechtliche Betreiberpflicht
Anhang 4.3 ArbStättV Mittel leicht zugänglich, einsatzbereit, gekennzeichnet und gut erreichbar aufbewahren Grundanforderung an den Standort
ASR A4.3 Art, Menge, Verteilung und geeignete Behältnisse konkretisieren Auswahl und Organisation im Betrieb
DIN 13157:2021-11 Inhalt und Behältnis des kleinen Verbandkastens C Stückliste für die kleine Füllung
DIN 13169:2021-11 Inhalt und Behältnis des großen Verbandkastens E Stückliste für die große Füllung
DGUV-Veröffentlichungen frei zugängliche Auflistung, Erläuterungen und betriebliche Hinweise Kontroll- und Nachfüllhilfe

Die DIN Media kennzeichnet DIN 13157:2021-11 und DIN 13169:2021-11 als aktuell. Ältere Onlinefassungen der DGUV Information 204-022 zeigen im Anhang teils noch Stückzahlen vom November 2009. Für eine Inhaltskontrolle im Jahr 2026 sollte deshalb die aktuelle Normausgabe zusammen mit der neueren DGUV-Liste verwendet werden.

Vollständige Inhaltsliste für DIN 13157 und DIN 13169

Die folgende Tabelle übernimmt Bezeichnung und Mengen aus der aktuellen DGUV-Auflistung. Maße sind dort angegeben, wo sie für die eindeutige Zuordnung helfen. Produktnamen eines Herstellers sind kein Ersatz für die Normbezeichnung.

Erste-Hilfe-Material DIN 13157 klein DIN 13169 groß
Heftpflaster, 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz 1 2
Wundschnellverband, 10 cm x 6 cm 12 24
Fingerkuppenverband, 5 cm x 4 cm 6 12
Fingerverband, 12 cm x 2 cm 6 12
Pflasterstrip, 7,2 cm x 1,9 cm 6 12
Pflasterstrip, 7,2 cm x 2,5 cm 12 24
Verbandpäckchen DIN 13151 - K 1 2
Verbandpäckchen DIN 13151 - M 3 6
Verbandpäckchen DIN 13151 - G 1 2
Verbandtuch DIN 13152 - A, 60 cm x 80 cm 1 2
Fixierbinde DIN 61634 - FB 6 2 4
Fixierbinde DIN 61634 - FB 8 2 4
Rettungsdecke, mindestens 210 cm x 160 cm 1 2
Kompresse, etwa 10 cm x 10 cm 6 12
Augenkompresse 2 4
Kälte-Sofortkompresse, mindestens 200 cm² 1 2
Dreiecktuch DIN 13168 - D 2 4
Verbandkastenschere DIN 58279 - B 190 1 1
Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch 4 8
Folienbeutel 2 4
Vliesstofftuch 5 10
Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut 4 8
Erste-Hilfe-Broschüre oder Anleitung zur Ersten Hilfe 1 1
Gesichtsmaske, mindestens Typ 1 nach DIN EN 14683 2 4
Inhaltsverzeichnis 1 1

Die Mengenrelation hat drei Ausnahmen: Schere, Erste-Hilfe-Anleitung und Inhaltsverzeichnis sind auch im großen Kasten nur einmal vorgesehen. Daraus folgt ein wichtiger Kontrollpunkt. Zwei vollständige kleine Kästen decken den Umfang eines großen Kastens ab, doch ein großer leerer Behälter mit nur einer kleinen Nachfüllpackung tut es nicht. Das aufgedruckte Kastenformat sagt ohne Bestandsvergleich wenig über die tatsächliche Füllung aus.

Was änderte sich mit der Ausgabe 2021-11?

Die DGUV beschreibt die Aktualisierung der Normen mit drei inhaltlichen Änderungen gegenüber 2009:

  1. Gesichtsmasken mindestens Typ 1 nach DIN EN 14683 wurden aufgenommen.
  2. Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut kamen hinzu.
  3. Die Mengen der häufig verbrauchten Pflaster wurden erhöht.

Es entfiel kein Erste-Hilfe-Material. Ein vorhandener Kasten musste daher nicht pauschal entsorgt werden. Die DGUV empfahl, ihn bei der nächsten Kontrolle um die neuen Materialien und Mengen zu ergänzen. Für den Nachweis ist entscheidend, was heute verwendungsfähig im Kasten liegt, nicht welches Kaufdatum auf dem Gehäuse steht.

Woran erkennt man eine alte Füllung?

Eine Liste mit acht Wundschnellverbänden, vier Fingerkuppenverbänden, vier Fingerverbänden, vier kleinen und acht großen Pflasterstrips im kleinen Kasten deutet auf den Stand 2009 hin. Fehlen außerdem Gesichtsmasken und Feuchttücher, ist eine Aktualisierung sehr wahrscheinlich nötig. Prüfen Sie trotzdem jede Position, weil einzelne Ergänzungen oder Entnahmen das Bild verändert haben können.

DIN 13157 oder DIN 13169: Welche Füllung gehört an den Standort?

Die Inhaltsseite setzt voraus, dass die erforderliche Kastenart bereits bestimmt wurde. Beschäftigtenzahl, Betriebsart, räumliche Ausdehnung, Gefährdungen und Rettungsorganisation entscheiden über Anzahl und Verteilung. Diese Auswahl wird auf Verbandkasten im Betrieb zusammengeführt; die Detailseiten DIN 13157 im Betrieb und DIN 13169 im Betrieb behandeln die jeweilige Größenentscheidung.

Für den Inhaltsabgleich genügt folgende Logik:

Festgelegter Standortstatus Erforderlicher Mindestbestand
ein kleiner Verbandkasten eine vollständige DIN-13157-Füllung
ein großer Verbandkasten eine vollständige DIN-13169-Füllung
zwei kleine ersetzen einen großen zwei getrennt vollständige DIN-13157-Füllungen
mehrere Kästen in einem Bereich jeden Kasten nach seinem dokumentierten Typ einzeln prüfen
Außendienst oder Einsatzfahrzeug gesonderte Zulässigkeit und Anrechnung nach ASR A4.3 klären

Material in einem verschlossenen Lagerraum kann einen frei zugänglichen Standortkasten nicht automatisch auffüllen. Im Notfall zählt der einsatzbereite Bestand am vorgesehenen Aufbewahrungsort. Reservepackungen sind sinnvoll, müssen aber als Reserve gekennzeichnet und in den Nachfüllprozess eingebunden werden.

Inhalt in acht Schritten prüfen und nachfüllen

1. Kasten eindeutig zuordnen

Notieren Sie Standort, interne Kennung, Sollnorm und gegebenenfalls Bereich. Die Aufschrift des Herstellers wird mit der betrieblichen Festlegung abgeglichen. Ein umgezogener oder getauschter Kasten kann sonst mit der falschen Liste geprüft werden.

2. Inhaltsverzeichnis auf Aktualität prüfen

Das beiliegende Verzeichnis ist selbst eine Pflichtposition. Eine Liste nach Stand 2009 eignet sich nicht als alleinige Prüfbasis für eine Füllung nach 2021-11. Hinterlegen Sie zusätzlich die verwendete externe Referenz oder Versionsangabe im Prüfprozess.

3. Jede Materialart zählen

Zählen Sie verwendungsfähige Einheiten, nicht Kartons, Beutel oder Bestellpositionen. Bei einem Pflastersortiment müssen die einzelnen Formen und Größen stimmen. Eine Gesamtzahl von Pflastern verdeckt fehlende Fingerverbände oder falsche Strip-Größen.

4. Einzelverpackungen ansehen

Sterile Verpackungen müssen geschlossen und unbeschädigt sein. Feuchtigkeit, Verschmutzung, Risse, aufgegangene Siegel oder unlesbare Kennzeichnungen sprechen gegen die Verwendungsfähigkeit. Lose Materialien ohne eindeutige Zuordnung werden nicht einfach zurückgelegt.

5. Verfalldaten bewerten

Bei angegebenem Verfalldatum wird das Produkt nach Ablauf ausgesondert. Die DGUV weist darauf hin, dass steriles Verbandmaterial häufig etwa fünf Jahre nach Produktion haltbar ist; maßgeblich bleibt das konkrete Datum auf der Packung. Material ohne Datum wird auf Zustand und Funktion geprüft. Selbstklebende Pflaster können trotz sauberer Hülle ihre Haftung verlieren.

6. Fehlmengen sofort ergänzen

Entnommenes Material wird zeitnah ersetzt. Ein Zettel mit „wird bestellt“ stellt die Einsatzbereitschaft nicht her. Ist eine erhebliche Lücke nicht sofort schließbar, braucht der Bereich eine belastbare Zwischenlösung, etwa einen anderen vollständig zugänglichen Kasten und eine klare Information an die Beschäftigten.

7. Zusatzmaterial getrennt bewerten

Kennzeichnen Sie DIN-Grundfüllung und betriebsspezifische Ergänzungen so, dass beides auffindbar bleibt. Zusatzmaterial darf die Standardpositionen nicht verdecken, beschädigen oder aus dem Behältnis verdrängen. Für besondere Mittel werden Anwendung, Zuständigkeit, Prüfung und Unterweisung separat festgelegt.

8. Ergebnis abschließen

Dokumentieren Sie Standort, Datum, festgestellte Abweichung, ausgesonderte Menge, Ergänzung und verantwortliche Person. Die Seite Verbandkasten prüfen behandelt Turnus, Prüforganisation und Nachweis vertieft. Diese Seite bleibt bei der Frage, welche Füllung als vollständig und verwendungsfähig gilt.

Verfalldatum, beschädigte Verpackung oder Verbrauch: Was ist zu tun?

Befund Entscheidung Nächster Schritt
Verfalldatum überschritten nicht mehr verwenden aussondern und gleiche Position ersetzen
sterile Einzelverpackung offen Sterilität nicht gesichert ersetzen
äußere Sammelpackung offen, Einzeleinheiten intakt verwendungsfähige Einheiten einzeln prüfen und zählen Fehlmenge ergänzen
Pflaster haftet nicht mehr Funktion fehlt austauschen, auch ohne abgelaufenes Datum
Material feucht, verschmutzt oder beschädigt Verwendungsfähigkeit zweifelhaft aussondern und Lagerbedingung korrigieren
Position nach Hilfeleistung entnommen Sollmenge unterschritten Verbrauch erfassen und unverzüglich auffüllen
Anleitung oder Inhaltsverzeichnis fehlt Füllung unvollständig aktuelle Dokumente ergänzen
zusätzliches Material abgelaufen betriebliche Zusatzleistung nicht einsatzbereit nach eigener Festlegung ersetzen oder Entscheidung neu bewerten

Die ArbStättV verlangt in § 4 Absatz 5 sowohl Vollständigkeit als auch Verwendungsfähigkeit. Ein Kasten kann daher mengenmäßig vollständig und trotzdem mangelhaft sein, wenn sterile Packungen abgelaufen, Pflaster unbrauchbar oder Materialien durch Hitze und Feuchtigkeit geschädigt sind.

Gehören Desinfektionsmittel, Medikamente oder weitere Produkte hinein?

Die DIN-Liste ist eine Grundfüllung, keine beliebige Hausapotheke. Wunddesinfektionsmittel gehört nach der KomNet-Einordnung zum Betriebsverbandkasten nicht zum Mindestinhalt. Schmerztabletten, Salben und andere Medikamente für alltägliche Beschwerden sind ebenfalls keine regulären Erste-Hilfe-Materialien und sollten nicht über den Kasten verteilt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung kann einen belegten Zusatzbedarf ergeben. Die DGUV nennt beispielsweise Augenspüleinrichtungen, Sauerstoffgeräte, automatisierte externe Defibrillatoren oder Antidote. Bei Arzneimitteln und Antidoten sind betriebsärztliche Entscheidung, sichere Aufbewahrung, eindeutige Zuständigkeit und Qualifikation der anwendenden Personen nötig. Diese Mittel werden als eigener Prozess geführt und nicht still zwischen Pflastern gelagert.

Der Themenbereich Erste-Hilfe-Material im Betrieb behandelt die über den Verbandkasten hinausgehende Ausstattung. Damit bleibt die DIN-Füllung prüfbar, während besondere Gefahren angemessen berücksichtigt werden.

Vier typische Fälle bei der Inhaltskontrolle

Der große Kasten enthält ein kleines Nachfüllset

Die äußere Kennzeichnung DIN 13169 genügt nicht. Wird nur ein komplettes DIN-13157-Set eingelegt, fehlen bei fast allen Verbrauchspositionen die zweiten Mengen. Ergänzen Sie anhand der großen Spalte oder verwenden Sie ein vollständiges DIN-13169-Nachfüllset. Schere, Broschüre und Inhaltsverzeichnis brauchen keine Verdopplung.

Der Kasten ist ungeöffnet, aber von 2018

Eine intakte Versiegelung beweist weder aktuelle Mengen noch gültige Sterilprodukte. Vergleichen Sie die Füllung mit der Ausgabe 2021-11, ergänzen Sie Masken, Feuchttücher und höhere Pflastermengen und prüfen Sie jedes Verfalldatum. Der geeignete Behälter kann weiter genutzt werden, wenn Schutzfunktion und Kennzeichnung stimmen.

Nach einer Schnittverletzung fehlen nur zwei Teile

Auch eine kleine Fehlmenge wird ersetzt. Dokumentieren Sie die Hilfeleistung getrennt vom Materialbestand, erfassen Sie entnommene Kompresse oder Pflasterposition und füllen Sie die Sollmenge auf. Eine Reserve kann den Vorgang beschleunigen, wenn sie kontrolliert gelagert wird.

Der Kasten hängt in einer heißen Werkhalle

Wärme, Staub oder Feuchtigkeit können Verpackung, Kleber und Material beeinträchtigen. Der Bestandsabgleich wird um eine Zustandsprüfung erweitert. Treten wiederholt Schäden auf, reicht häufiges Nachfüllen nicht aus; Aufbewahrungsort oder geeignetes Behältnis müssen verbessert werden.

Nachfüllset kaufen oder einzelne Positionen ersetzen?

Ein Komplettset ist sinnvoll, wenn viele Positionen fehlen, die Füllung auf einem alten Stand beruht oder zahlreiche Verfalldaten nah beieinander liegen. Einzelersatz spart Material, wenn nur wenige klar identifizierte Einheiten verbraucht wurden. In beiden Fällen gelten vier Beschaffungskriterien:

  • Norm und Ausgabestand sind eindeutig angegeben.
  • Stückzahlen stimmen mit dem vorgesehenen kleinen oder großen Kasten überein.
  • Verfalldaten lassen eine angemessene Nutzungszeit erwarten.
  • Kennzeichnung, Verpackung und Produktzuordnung sind bei Wareneingang prüfbar.

Ein Werbetext wie „für Betriebe geeignet“ ist keine Inhaltsprüfung. Lassen Sie sich bei Sets die vollständige Liste zeigen und vergleichen Sie besonders Pflastersortiment, Feuchttücher und Gesichtsmasken. Vermischen Sie Altbestand und Neuset erst nach einem dokumentierten Abgleich, sonst entstehen doppelte Teile neben unbemerkten Lücken.

Welche Verbandkasten-Seite beantwortet welche Frage?

Jede Seite beantwortet eine andere betriebliche Entscheidung:

Seite Eigenständige Suchabsicht
Betriebsverbandkasten: Inhalt Welche Materialien und Stückzahlen müssen enthalten sein, und was wird ersetzt?
Verbandkasten im Betrieb Welche Gesamtpflichten gelten für Auswahl, Betrieb und Organisation?
DIN 13157 im Betrieb Wann ist der kleine Verbandkasten passend?
DIN 13169 im Betrieb Wann wird der große Verbandkasten benötigt?
Wie viele Verbandkästen? Welche Anzahl und Verteilung braucht die Arbeitsstätte?
Verbandkasten prüfen Wie werden Prüftermin, Zuständigkeit und Nachweis organisiert?
Erste-Hilfe-Material Welche weiteren Mittel können neben dem Verbandkasten erforderlich sein?

Für Materialarten, Stückzahlen und Austauschentscheidungen bleibt diese Inhaltsseite zuständig. Auswahl, Anzahl, Verteilung, Prüforganisation und Zusatzmittel werden auf den verlinkten Fachseiten vertieft.

Audit-Check für die vollständige Füllung

Ein prüfbarer Standort beantwortet diese Fragen mit Ja:

  • Ist der Kasten eindeutig als DIN 13157 oder DIN 13169 zugeordnet?
  • Wird die Ausgabe 2021-11 als aktueller Füllstand verwendet?
  • Sind alle 25 Positionen in der richtigen Menge vorhanden?
  • Wurden Pflasterarten und Größen einzeln statt als Gesamtmenge gezählt?
  • Sind sterile Einzelverpackungen geschlossen und unbeschädigt?
  • Sind alle angegebenen Verfalldaten noch gültig?
  • Funktionieren Pflaster, Schere und übrige nicht sterile Teile?
  • Sind Masken, Feuchttücher und erhöhte Pflastermengen berücksichtigt?
  • Wurde verbrauchtes oder ausgesondertes Material ersetzt?
  • Bleiben betriebliche Zusatzmittel getrennt erkennbar und geregelt?
  • Stimmen Inhaltsverzeichnis und verwendete Prüfliste mit dem Sollstand überein?
  • Ist das Ergebnis mit Standort, Abweichung und Erledigung nachvollziehbar?

Quellenstand und fachliche Grenze

Diese Seite wurde am 1. September 2026 anhand der aktuellen DIN-Metadaten, der DGUV-Auflistung des Erste-Hilfe-Materials, der DGUV-Veröffentlichung vom 30. März 2026 sowie § 4 Absatz 5 und Anhang 4.3 ArbStättV geprüft. Die Tabelle dient als betriebliche Arbeitshilfe; der veröffentlichte Normtext, das staatliche Regelwerk und die Gefährdungsbeurteilung bleiben maßgeblich.

Die Grundfüllung beantwortet keine Standort-, Mengen- oder Spezialgefahrenfrage für sich allein. Arbeitgeber müssen Anzahl, Erreichbarkeit, Lagerbedingungen und zusätzliche Mittel passend zur Arbeitsstätte festlegen. Bei medizinischen Zusatzmitteln, besonderen Gefahrstoffen oder unklarer Verwendungsfähigkeit ist fachliche beziehungsweise betriebsärztliche Beratung einzubeziehen.