Mindestanzahl: Tabellen für Büro, Produktion und Baustelle

Die ASR A4.3, Tabellen 1 und 3 unterscheidet drei Betriebsarten. Die folgenden Übersichten zeigen die Grundausstattung und führen die jeweilige Staffel um eine weitere Gruppe fort. „Klein“ bezeichnet den betrieblichen Verbandkasten nach DIN 13157, „groß“ den nach DIN 13169. Die Zeilen sind Alternativen, keine zu addierenden Bestände.

Verwaltung und Handel

Beschäftigte Grundausstattung
1–50 1 kleiner Kasten
51–300 1 großer Kasten
301–600 2 große Kästen
601–900 3 große Kästen
Danach je weitere angefangene 300 zusätzlich 1 großer Kasten

Herstellung, Verarbeitung und vergleichbare Betriebe

Beschäftigte Grundausstattung
1–20 1 kleiner Kasten
21–100 1 großer Kasten
101–200 2 große Kästen
201–300 3 große Kästen
Danach je weitere angefangene 100 zusätzlich 1 großer Kasten

Baustellen

Beschäftigte Grundausstattung
1–10 1 kleiner Kasten
11–50 1 großer Kasten
51–100 2 große Kästen
101–150 3 große Kästen
Danach je weitere angefangene 50 zusätzlich 1 großer Kasten

Für Baustellen ist Abschnitt 8 der ASR maßgeblich, nicht die Staffel für Produktionsbetriebe. Die Mengen beantworten außerdem nur die Verbandkastenfrage. Andere erforderliche Mittel, Einrichtungen oder Räume entfallen dadurch nicht.

Größere Belegschaften berechnen: Restgruppen zählen mit

Oberhalb der jeweiligen Klein-Kasten-Grenze lässt sich die Tabellenstaffel rechnerisch fortsetzen. Teilen Sie die gesamte angesetzte Beschäftigtenzahl durch die jeweilige Gruppengröße und runden Sie auf die nächste ganze Zahl auf:

  • Verwaltung und Handel ab 51: Beschäftigtenzahl geteilt durch 300 ergibt die Zahl großer Kästen nach dem Aufrunden.
  • Herstellung und Verarbeitung ab 21: entsprechend durch 100 teilen.
  • Baustelle ab 11: entsprechend durch 50 teilen.

Diese Rechenhilfe ist aus den Tabellen abgeleitet. Unterhalb der genannten Grenzen bleibt die kleine Grundausstattung maßgeblich. Die Berechnung ermittelt keine Zusatzstandorte und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.

Beispiel Verwaltung: Bei 601 Beschäftigten ergibt 601 geteilt durch 300 etwas mehr als zwei. Aufgerundet sind drei große Kästen anzusetzen. Zwei reichen mengenmäßig bis 600, nicht bis 899.

Beispiel Baustelle: 101 geteilt durch 50 ergibt 2,02. Damit sind drei große Kästen die Grundausstattung. Es wird nicht gewartet, bis die nächste Gruppe mit 150 Personen voll ist. Die BVMed-Übersicht von November 2017 verdeutlicht dieses Prinzip mit Gruppen von jeweils 1–300, 1–100 beziehungsweise 1–50 weiteren Beschäftigten; für den aktuellen Regelstand ist die oben verlinkte ASR entscheidend.

Große und kleine Verbandkästen richtig zusammenzählen

Die Austauschregel erlaubt zwei kleine statt eines großen Verbandkastens. Das bestätigt auch die DGUV-Fachinformation in Arbeit & Gesundheit vom 30. März 2026. Sie ist eine Mengenregel, keine Erlaubnis, zwei benötigte Aufbewahrungsorte ohne Wegeprüfung zu einem zusammenzufassen.

Bei einem Bedarf von zwei großen Kästen sind mengenmäßig beispielsweise diese Varianten möglich:

  • zwei große Kästen;
  • ein großer und zwei kleine Kästen;
  • vier kleine Kästen.

Zählen Sie daher nicht nur die Behälter. Drei kleine Kästen erfüllen noch nicht den Bedarf von zwei großen. Ebenso macht eine große Kunststoffhülle aus einer kleinen Füllung keinen großen Betriebsverbandkasten. Für den Abgleich ist die Inhaltsübersicht für Betriebsverbandkästen hilfreich.

Fiktiver Bestandsabgleich: Ein Herstellungsbetrieb mit 201 Beschäftigten setzt drei große Kästen als Tabellenbedarf an. Vorhanden sind ein großer und drei kleine, alle vollständig und gebrauchsfähig. Zwei der kleinen ersetzen einen großen; der dritte kleine bleibt allein. Für die reine Mengendeckung fehlt somit noch ein kleiner Kasten. Nach dessen Ergänzung stehen ein großer und vier kleine bereit, also fünf Behälter mit dem mengenmäßigen Gegenwert von drei großen. Ob diese fünf Standorte sinnvoll verteilt sind, ist eine zweite Prüfung.

Betriebsart und Beschäftigtenzahl vor der Rechnung klären

Die gleiche Kopfzahl kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Bei 50 Beschäftigten sieht die Verwaltungstabelle einen kleinen Kasten vor, die Produktionstabelle dagegen einen großen. Ein Büro innerhalb eines Fertigungsunternehmens macht deshalb nicht automatisch den gesamten Standort zum Verwaltungsbetrieb.

Grenzen Sie zunächst ab, welche Arbeitsstätte beziehungsweise welche Bereiche die Berechnung erfasst. Notieren Sie Tätigkeiten, räumliche Verbindungen und Beschäftigtenzahlen. Getrennte Niederlassungen lassen sich nicht allein mit einer Unternehmenssumme und einem zentral gelagerten Materialvorrat beurteilen.

Erfassen Sie Schichten, Teilzeit und wechselnde Einsatzorte ausdrücklich. Eine pauschale Halbierung der Personenzahl wegen Teilzeit oder das Teilen durch die Zahl der Schichten lässt sich aus den Tabellen allein nicht ableiten. Die zugrunde gelegte Zahl muss zur betrachteten Arbeitsstätte und ihrer Organisation passen. Bei unklaren Mischbetrieben oder Anwesenheitsmodellen sollte die Einordnung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt werden.

Die DGUV Information 204-022, Abschnitt 5.3 betrachtet neben Betriebsgröße und Gefahren auch räumliche Ausdehnung und Rettungsorganisation. Eine günstigere Tabellenzeile allein ist deshalb keine ausreichende Begründung für weniger Material.

Wann reichen die Tabellenmengen nicht aus?

Eine rechnerisch ausreichende Füllmenge kann an zu wenigen Orten liegen. Für normale Arbeitsstätten nennt Abschnitt 4 Absatz 3 der ASR A4.3 als Erreichbarkeit höchstens 100 m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe. Entscheidend sind nutzbare Wege und leichter Zugang; eine verschlossene Verbindung zählt nicht als verfügbare Abkürzung.

Prüfen Sie nach der Mengenrechnung insbesondere:

  • getrennte Hallen und Bereiche, deren Zugang zeitweise gesperrt ist;
  • Arbeitsplätze, die trotz zentraler Ausstattung nicht ausreichend erreichbar versorgt sind;
  • wechselnde Tätigkeiten oder Gefährdungen mit zusätzlichem Materialbedarf;
  • neue Arbeitsbereiche, die beim bisherigen Standortplan noch nicht bestanden.

Für Baustellen enthält Abschnitt 8 Absatz 2 eine gesonderte Verteilungsprüfung. Dort ist anhand der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen, ob einzelne Arbeitsplätze, etwa auf Linienbaustellen, zusätzliche Kästen benötigen. Übertragen Sie die normale Entfernungsregel deshalb nicht ungeprüft als abschließenden Baustellentest.

Ein größerer Kasten löst einen ungünstigen Standort nicht automatisch. Umgekehrt kann der zulässige Ersatz durch kleinere Kästen helfen, Material auf mehrere geeignete Punkte zu verteilen. Die praktische Planung von festen und mobilen Beständen behandelt Erste-Hilfe-Material im Betrieb.

Eine Mengenentscheidung nachvollziehbar festhalten

Trennen Sie im Ergebnis Tabellenbedarf, gewählte Kastenkombination und zusätzlichen Standortbedarf. Diese drei Angaben verhindern, dass später jemand einen scheinbar überzähligen Kasten entfernt, der wegen eines abgelegenen Arbeitsbereichs vorgesehen wurde.

Ein kurzer Berechnungsvermerk kann beispielsweise so aussehen:

Fiktives Beispiel: Handelsbetrieb, betrachteter Standort mit 301 Beschäftigten. Tabellenbedarf: zwei große Verbandkästen. Gewählt: ein großer und zwei kleine. Verteilung und Zugang separat geprüft; kein zusätzlicher Standortbedarf festgestellt. Bei weiterer Belegschaftszunahme oder Änderung der Arbeitsbereiche erneut bewerten.

Ergänzen Sie für einen tatsächlichen Betrieb Datum, prüfende Person und den Verweis auf den zugehörigen Standortplan. Das Beispiel ist keine vorgegebene Form eines gesetzlichen Nachweises. Die separate Anleitung Verbandkasten prüfen erklärt, wie der vorhandene Bestand vollständig und verwendungsfähig gehalten wird.

Quellenstand und Abgrenzung

Redaktioneller Prüfstand: 2. September 2026. Die Mindestmengen beruhen auf der ASR A4.3, zuletzt geändert am 4. November 2024. Rechenwege, fortgesetzte Tabellenstufen und Beispiele sind eigene Erläuterungen; die Beispiele beschreiben keine echten Kundenbetriebe. Für Sonderfälle ist eine fachkundige betriebliche Beurteilung erforderlich.

Die übergeordnete Einordnung von Pflicht, DIN, Inhalt und Verantwortung steht unter Verbandkasten im Betrieb. Diese Seite vertieft ausschließlich Mengen- und Standortplanung. Normausgaben und Beschaffung behandeln DIN 13157 im Betrieb und DIN 13169 im Betrieb; die gesamte Arbeitsstättenregel erläutert der Beitrag ASR A4.3.