Was gehört zum Erste-Hilfe-Material?
Zur Grundausstattung gehören Verbandmaterial, Hilfsmittel und Rettungsdecken. Praktisch sind das beispielsweise Pflaster, Verbandpäckchen, Kompressen, Schere und Einmalhandschuhe. Ein Koffer oder Wandschrank ist das Behältnis dafür, nicht schon der Nachweis einer ausreichenden Ausstattung. Die DGUV erläutert Materialbedarf und Verbandkastengrößen.
Für die Planung hilft eine begriffliche Trennung: Medizinische Geräte und gegebenenfalls notwendige Arzneimittel sind ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe. Notrufeinrichtungen und Rettungstransportmittel zählen dagegen zu den Einrichtungen. Ein Materialeinkauf ersetzt daher weder einen funktionierenden Meldeweg noch die notwendige Rettungsorganisation. Die Unterschiede erklärt die ASR A4.3, Abschnitte 3 bis 5.
Grundausstattung festlegen, Zusatzbedarf begründen
Ausgangspunkt sind Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Kleine betriebliche Verbandkästen werden der DIN 13157 zugeordnet, große der DIN 13169. Für die Mengenplanung nutzen Sie die Übersicht zur Anzahl der Verbandkästen; zum Abgleich einzelner Artikel die Inhaltsliste für Betriebsverbandkästen. Danach folgt die Prüfung, ob die errechnete Ausstattung an den tatsächlichen Arbeitsplätzen ausreicht.
Eine wichtige Abgrenzung beim Einkauf: Die DIN-Änderungen von 2021 und 2022 führten nach dem ASTA-Beschluss vom 27. März 2023 nicht automatisch zu einer Nachrüstpflicht nach ASR A4.3. Deren Mindestinhalt blieb unverändert; die neueren DIN-Ausführungen erfüllen die Anforderungen ebenfalls. Ein älterer Kasten ist also nicht allein wegen seines Alters auszutauschen. Vollständigkeit, Zustand und Verfallsdaten bleiben zu beachten.
Zusätzliche Mittel sind keine pauschale Branchen-Einkaufsliste. Die Gefährdungsbeurteilung muss zeigen, welche betrieblichen Situationen die Grundausstattung nicht ausreichend abdeckt. Für medizinische Zusatzgeräte ist betriebsärztliche Beratung einzubeziehen. Die DGUV Information 204-022, Abschnitt 5.3 berücksichtigt außerdem die Qualifikation der Helfenden und die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst.
Klären Sie vor einer solchen Beschaffung drei Fragen:
- Welcher konkret beschriebene Notfall begründet das zusätzliche Mittel?
- Wer soll es verwenden, und welche Kenntnisse sowie organisatorischen Voraussetzungen sind dafür nötig?
- Wo muss es liegen, damit diese Person rechtzeitig darauf zugreifen kann?
Aus einer allgemeinen Pflicht zur Materialbereitstellung folgt beispielsweise keine AED-Pflicht für jeden Betrieb. Schmerztabletten gehören nicht zur üblichen Verbandkastenausstattung. Erforderliche Antidote sind ein gesondertes, ärztlich abzustimmendes Thema mit Schutz vor unbefugtem Zugriff; sie gehören nicht zur frei zugänglichen Selbstbedienung. Diese Unterscheidung erläutert die BGHM zu § 25 der DGUV Vorschrift 1.
Standorte nach Wegen und Arbeitszeiten planen
Erste-Hilfe-Material muss leicht erreichbar und gegen schädigende Einflüsse geschützt sein. Nach Abschnitt 4 der ASR A4.3 sind Verbandkästen so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind. Maßgeblich ist der nutzbare Weg, nicht die Luftlinie. Die Regel ist auch kein Grund, einen näheren Standort zu vermeiden.
Gehen Sie die Wege während der tatsächlich vorkommenden Betriebszustände ab: Ist die Verbindungstür nach Büroschluss verschlossen? Kommt die Spätschicht an den Schrank? Bleibt Material bei Außenarbeiten vor Nässe, Schmutz und ungeeigneten Temperaturen geschützt? Ein Standort kann tagsüber funktionieren und abends ausfallen.
Kennzeichnen Sie die tatsächlichen Aufbewahrungsorte und machen Sie sie den Beschäftigten bekannt. Für die übergreifende Organisation führt der Leitfaden zur Ersten Hilfe im Betrieb Material, Alarmierung und Zuständigkeiten zusammen. Ein eventuell erforderlicher Erste-Hilfe-Raum hat eigene Anforderungen; seine Ausstattung ersetzt nicht automatisch die Versorgung entfernter Arbeitsbereiche.
Feste Ausstattung und mobile Koffer nicht doppelt zählen
Ein mobiler Koffer gehört in den Versorgungsplan mit seiner tatsächlichen Verfügbarkeit. Wird er auf einen Außeneinsatz mitgenommen, fehlt er währenddessen als Materialquelle am Heimatstandort. Entscheidend ist, ob die verbleibenden Arbeitsbereiche weiterhin versorgt sind.
Fiktives Planungsbeispiel: Ein Servicebetrieb nutzt ein Büro, eine Werkstatt und ein Montagefahrzeug. Die folgende Tabelle zeigt organisatorische Lücken, keine Berechnung gesetzlicher Mindestmengen.
| Beobachtung | Entscheidung für den Materialplan |
|---|---|
| Der Bürokasten liegt hinter einer Tür, die nach 18 Uhr abgeschlossen wird. | Die weiterarbeitende Werkstatt benötigt eine auch abends erreichbare Versorgung. Eine Standortangabe im Büroplan genügt dafür nicht. |
| Der Werkstattkoffer fährt regelmäßig mit zur Montage. | Entweder bleibt geeignete Ausstattung in der Werkstatt zurück oder eine andere tatsächlich erreichbare Materialstelle übernimmt die Versorgung. |
| Nachfüllmaterial liegt beim Einkauf, der am Wochenende nicht besetzt ist. | Für die Wochenendarbeit eine verfügbare Reserve und eine zuständige Person festlegen. |
Für Außendiensttätigkeiten erlaubt die ASR A4.3 auch einen Kraftwagen-Verbandkasten als kleinen Verbandkasten. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für stationäre Arbeitsplätze. Die Einordnung zu DIN 13157 im Betrieb behandelt diese Auswahlfrage ausführlicher. Für mobile Taschen sind außerdem eine klare Zuordnung zum Team und die Übergabe bei Fahrzeugwechsel hilfreich.
Einen Materialplan führen, mit dem andere arbeiten können
Eine Einkaufsliste sagt, was bestellt wurde. Ein betrieblicher Materialplan sollte dagegen beantworten, wofür das Material vorgesehen ist und wann es zur Verfügung steht. Dafür eignet sich eine einfache Standortliste mit diesen Angaben:
- Versorgter Bereich: Arbeitsplätze, Außeneinsatz oder Team; bei Bedarf die betreffende Schicht.
- Soll-Ausstattung: Grundausstattung und separat begründete Ergänzungen; Verweis auf die jeweilige Inhaltsliste oder Entscheidung.
- Aufbewahrungsort: Eindeutiger Raum oder Fahrzeug, Kennzeichnung und mögliche Zugangsprobleme.
- Betreuung und Vertretung: Wer Verbrauchsmeldungen annimmt und fehlendes Material ergänzt.
- Nachversorgung: Wo Ersatz liegt, wie er beschafft wird und welche offenen Lücken bestehen.
- Änderungsanlass: Neue Tätigkeit, umgezogene Arbeitsplätze, andere Schichtzeiten oder ein zusätzlicher Außeneinsatz.
Diese Liste ist ein organisatorischer Vorschlag, keine vorgeschriebene Formular- oder Softwarepflicht. Testen Sie ihren Nutzen mit einer einfachen Frage: Könnte die Vertretung anhand der Angaben eine gemeldete Lücke beheben, ohne zuerst die zuständige Person erreichen zu müssen? Persönliche Gesundheitsdaten gehören nicht in diese Materialübersicht.
Nachversorgung: Einsatzbestand und Reserve auseinanderhalten
Der Einsatzbestand liegt gebrauchsfähig am vorgesehenen Ort. Die Reserve dient zum Nachfüllen. Ein Karton im Zentrallager gleicht einen unvollständigen, entfernten Verbandkasten nicht schon dadurch aus, dass beide Bestände derselben Firma gehören.
Für die Reserve ist keine beliebige Verdopplung sinnvoll. Berücksichtigen Sie Verbrauch, Beschaffungsdauer, Öffnungszeiten des Lagers und Haltbarkeit. Häufig verbrauchte Artikel können einen anderen Vorrat benötigen als selten genutzte. Auffälliger Verbrauch sollte außerdem Anlass sein, die zugrunde liegenden Verletzungsrisiken zu prüfen, statt lediglich häufiger nachzubestellen.
Organisieren Sie eine kurze Rückmeldung nach Materialentnahmen. Die Aufgabe ist erst erledigt, wenn der fehlende Artikel wieder am vorgesehenen Ort liegt – nicht mit dem Absenden einer Bestellung. Daneben bleiben regelmäßige Kontrollen auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit erforderlich, wie KomNet im Dialog 43853 unter Bezug auf § 4 Absatz 5 ArbStättV erläutert. Den konkreten Kontrollablauf, Verfallsdaten und den Umgang mit Mängeln behandelt die Anleitung Verbandkasten prüfen.
Quellenstand und Grenzen dieses Materialplans
Redaktionell geprüft am 2. September 2026. Grundlage sind die verlinkten Primärquellen; berücksichtigt ist die ASR A4.3 mit letzter Änderung vom 4. November 2024. Die Standortliste und das Servicebetrieb-Beispiel sind eigene Planungshilfen, keine dokumentierten Kundenfälle. Die Seite ersetzt weder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch die medizinische Beratung zu besonderen Mitteln. Norm-Inhaltslisten, Mengenberechnung und Prüfabläufe bleiben bewusst auf den verlinkten Fachseiten.