Kurzantwort: Welcher BGW-Kurs passt?
Eine BGW-Schulung für Sicherheitsbeauftragte ist kein einzelner, für alle Fälle identischer Kurs. Die offizielle BGW-Übersicht für Sicherheitsbeauftragte trennt zwischen Grundqualifizierung, kompaktem Blended Learning und Aufbauangeboten. Für die erste Auswahl reicht meist diese Matrix:
| Ausgangslage | Passender BGW-Weg | Wichtig vor der Buchung |
|---|---|---|
| neu in der SiBe-Rolle, intensiver Austausch in Präsenz gewünscht | SGK – Grundseminar Sicherheitsbeauftragte | Zielgruppe prüfen; Kurs ist nicht für Führungskräfte vorgesehen |
| neu in der SiBe-Rolle, digitale Vorbereitung plus kürzerer Präsenzteil gewünscht | SBL – Was ist wichtig für Sicherheitsbeauftragte? | Online-Selbstlernphase ist Pflicht und spätestens zwei Wochen vor dem Präsenztermin abzuschließen |
| Grundqualifizierung vorhanden, Tätigkeit in Pflege oder Heilberufen | SP1 – Aufbauseminar Pflege | SGK oder SBL und mindestens sechs Monate Abstand erforderlich |
| Grundqualifizierung vorhanden, Tätigkeit in einer Kindertagesstätte | SKTA – Aufbauseminar Kindertagesstätten | SGK oder SBL und mindestens sechs Monate Abstand erforderlich |
| Grundqualifizierung vorhanden, Beratung oder Betreuung | SB1 – Aufbauseminar Beratung und Betreuung | konkreten Einsatzbereich mit der Kurszielgruppe abgleichen |
| Grundqualifizierung vorhanden, keine passende Branchenschiene oder Austausch über Branchen hinweg gewünscht | SIA – Aufbauseminar alle BGW-Branchen | SGK oder SBL und mindestens sechs Monate Abstand erforderlich |
| vorhandenes Wissen auffrischen | passendes Aufbau- oder Vertiefungsseminar; gegebenenfalls erneutes Grundseminar | Gefährdungen, letzter Kurs und BGW-Wiederholungsregeln getrennt prüfen |
Praktische Empfehlung: Öffnen Sie zuerst die aktuelle BGW-Kursübersicht, wählen Sie das Seminarkürzel und prüfen Sie anschließend auf der Detailseite Zielgruppe, Voraussetzungen, Region, freie Termine und Warteliste. Termine ändern sich zu häufig, um sie in einem dauerhaft gültigen Ratgeber festzuschreiben.
Stand: 5. August 2026. Kursbezeichnungen, freie Plätze und Teilnahmebedingungen können sich ändern. Maßgeblich bleibt die jeweilige BGW-Detailseite am Buchungstag.
SGK oder SBL: die Grundqualifizierung vergleichen
SGK: Grundseminar in Präsenz
Das BGW-Grundseminar SGK richtet sich an Personen, die neu in der SiBe-Funktion sind. Es vermittelt insbesondere:
- Rolle, Aufgaben und Zuständigkeiten,
- Zusammenarbeit mit den betrieblichen Arbeitsschutzakteuren,
- Verständnis für Unfallgeschehen und Gefährdungen,
- Vorgehen bei beobachteten Sicherheitsproblemen,
- passende Unterstützungsangebote der BGW.
Die BGW beschreibt SGK als dreitägiges Präsenzseminar mit intensivem Austausch. Im aktuellen Terminbereich weist sie zusätzlich darauf hin, dass einzelne Veranstaltungen auf zwei volle Tage verdichtet sein können. Deshalb sollte nicht allein aus dem Kürzel auf die genaue Dauer geschlossen werden: Die konkrete Ausschreibung ist entscheidend.
SBL: Online-Vorbereitung plus Präsenz
Das Seminar SBL „Was ist wichtig für Sicherheitsbeauftragte?“ ist die kompakte Alternative. Die Grundlagen werden zunächst zeitlich flexibel online erarbeitet und danach in einem zweitägigen Präsenzseminar vertieft.
Wichtig sind drei Details:
- Die Online-Phase ist kein freiwilliges Zusatzmaterial, sondern Voraussetzung für den Präsenztermin.
- Sie muss laut aktueller BGW-Ausschreibung spätestens zwei Wochen vor dem Termin abgeschlossen sein.
- Auch SBL ist nicht als reiner Online-Kurs angelegt. Der persönliche Austausch im Präsenzteil bleibt Bestandteil der Grundqualifizierung.
Entscheidung zwischen SGK und SBL
| Kriterium | SGK | SBL |
|---|---|---|
| Lernform | Präsenz | Online-Selbstlernen plus Präsenz |
| typischer Zeitrahmen | drei Tage; einzelne BGW-Termine können zweitägig organisiert sein | zwei Präsenztage plus verpflichtende Vorbereitung |
| besonders passend | wenn Austausch, Übungen und gemeinsames Lernen am Stück wichtig sind | wenn die Grundlagen flexibel vorbereitet werden sollen |
| für Führungskräfte | nein | nein |
| Ergebnis | Grundqualifizierung für die unterstützende SiBe-Rolle | alternative Grundqualifizierung mit vergleichbaren Grundlagen |
Die Wahl sollte nicht nur nach dem kürzesten Termin erfolgen. Lerngewohnheiten, digitale Arbeitsmöglichkeiten, Sprachverständnis und die verfügbare Vorbereitungszeit sind ebenso relevant.
Ist eine vollständig online durchgeführte BGW-Schulung möglich?
Bei der Suchanfrage „BGW Sicherheitsbeauftragter Schulung online“ werden offizielle Lernportale und private Kursangebote nebeneinander angezeigt. Diese Treffer sind nicht automatisch gleichwertig.
In der aktuellen offiziellen SiBe-Kursübersicht der BGW ist SGK als Präsenzseminar und SBL als Blended-Learning-Angebot mit Präsenzphase aufgeführt. Andere BGW-Online-Seminare können einzelne Arbeitsschutzthemen vertiefen, ersetzen aber nicht allein deshalb die Grundqualifizierung.
Private Anbieter können sinnvolle Kurse anbieten. Vor einer Buchung sollte der Betrieb jedoch schriftlich klären:
- Ist der Anbieter fachlich qualifiziert und der Kurs nach dem aktuellen DGUV Grundsatz 311-004 aufgebaut?
- Decken Inhalte und Übungen die Gefährdungen des konkreten BGW-Betriebs ab?
- Gibt es Austausch, Rückfragen und praktische Handlungssituationen statt nur Videokonsum?
- Akzeptiert der zuständige Unfallversicherungsträger den vorgesehenen Qualifizierungsweg für diesen Einsatzbereich?
- Welche zusätzlichen Kosten trägt das Unternehmen?
Ein privates Zertifikat ist ein Teilnahmenachweis des Anbieters. Es ist weder eine BGW-Bescheinigung noch die betriebliche Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten.
BGW-Aufbauseminare nach Bereich auswählen
Die Grundqualifizierung vermittelt die gemeinsame Rolle. Aufbaukurse übertragen sie auf konkrete Gefährdungen und Arbeitsabläufe. Die aktuelle BGW-Übersicht nennt unter anderem folgende Wege:
| Einsatzbereich oder Lernziel | Kürzel | Typischer Fokus laut BGW-Angebot |
|---|---|---|
| Beratung und Betreuung | SB1 | Sturz- und Stolperrisiken, Muskel-Skelett- und psychische Belastungen |
| Haustechnik | ST1 | Gefährdungen technischer Arbeitsbereiche |
| Pflege, Heil- und Heilhilfsberufe | SP1 | Muskel-Skelett-, Sturz-, Infektions- und Hautrisiken |
| Werkstatt | SW1 | branchennaher Umgang mit Werkstattgefahren |
| Kindertagesstätten | SKTA | rückengerechtes Arbeiten, Sturz, Infektion und Lärm |
| Hauswirtschaft | SH1 | Gefährdungen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten |
| Labor | SL1 | laborbezogene Gefährdungen und Schutzmaßnahmen |
| alle BGW-Branchen | SIA | Gefährdungsbeurteilung und Austausch über Branchen hinweg |
| Konflikte im Arbeitsschutz | SAS | Konflikte konstruktiv bearbeiten und Arbeitsschutz stärken |
| Kommunikation und Selbstfürsorge | SKS | soziale Kompetenz, Kommunikation und eigener Umgang mit Belastung |
Die Tabelle ist eine Vorauswahl, keine Buchungsfreigabe. Maßgeblich ist, ob die Person tatsächlich in der jeweiligen Zielgruppe arbeitet und die auf der Detailseite genannten Voraussetzungen erfüllt.
Pflege: SP1 erst nach der Grundqualifizierung
Für Suchende aus Pflegeheim, Klinik oder verwandten Heilberufen ist SP1 – Aufbauseminar Pflege besonders relevant. Die BGW nennt als Zielgruppe Sicherheitsbeauftragte in Pflege-, Heil- oder Heilhilfsberufen. Inhaltlich geht es um branchentypische Belastungen und darum, die Unternehmensleitung bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.
SP1 ist jedoch keine Erstqualifizierung. Die aktuelle Kursseite verlangt SGK oder SBL und einen Abstand von mindestens sechs Monaten. So können erste Erfahrungen aus der betrieblichen Rolle in das Aufbauseminar einfließen.
Kindertagesstätte: SKTA
Das Aufbauseminar SKTA ist auf Kindertageseinrichtungen zugeschnitten. Die BGW nennt insbesondere rückengerechtes Arbeiten, Sturz- und Stolperunfälle, Infektionsrisiken und Lärm. Auch hier gelten Grundqualifizierung und ein Mindestabstand von sechs Monaten als Voraussetzung.
Gemischte oder nicht eindeutig zugeordnete Bereiche
Ein ambulanter Dienst, eine größere Praxis, eine soziale Einrichtung oder ein Betrieb mit mehreren Funktionsbereichen lässt sich nicht immer aus dem Seitentitel eindeutig zuordnen. Dann helfen drei Schritte:
- Zuständigkeitsbereich und reale Gefährdungen der Person beschreiben.
- Zielgruppen der infrage kommenden BGW-Kurse vergleichen.
- Bei Überschneidungen die BGW fragen, ob ein branchenspezifischer Kurs oder SIA für alle BGW-Branchen passender ist.
Allgemeine Vergleiche anderer Unfallversicherungsträger bleiben bewusst auf BG-Schulungen für Sicherheitsbeauftragte. Diese Seite bündelt die BGW-spezifische Kurswahl.
Teilnahme, Buchung, Regionen und Warteliste
Wer kann teilnehmen?
Nach der aktuellen BGW-Information zur Seminarteilnahme können Beschäftigte eines BGW-versicherten Unternehmens kostenfrei teilnehmen, wenn sie zur Zielgruppe passen. Für Versicherte einer anderen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gelten besondere Bedingungen; diese sollten vor der Anmeldung mit dem eigenen Träger und der BGW geklärt werden.
Die SiBe-Grundseminare sind ausdrücklich nicht für Personen gedacht, die als Geschäftsführung, Unternehmer, Abteilungs-, Pflege-, Einrichtungs- oder Stationsleitung Personal- und Arbeitsschutzverantwortung tragen. Sicherheitsbeauftragte sollen als Beschäftigte aus ihrem Arbeitsbereich heraus unterstützen, nicht eine Führungsrolle doppeln.
So läuft die Kursbuchung ab
- Unfallversicherungsträger prüfen: Ist der Betrieb tatsächlich bei der BGW versichert?
- Rolle abstimmen: Soll die Person neu qualifiziert werden oder vorhandenes Wissen aufbauen?
- Seminarkürzel wählen: SGK, SBL oder ein passendes Aufbauangebot.
- Zielgruppe und Voraussetzungen lesen: Nicht nur den Kurstitel übernehmen.
- Schulungsregion auswählen: Die BGW bittet grundsätzlich um eine Schulungsstätte in der Region der Betriebsstätte; nicht überall angebotene Kurse können davon abweichen.
- Freistellung und Vertretung klären: Das Seminar ist Arbeitszeit, kein Urlaub.
- Online anmelden: Freie Plätze, ausgebuchte Termine und Wartelisten direkt in der aktuellen BGW-Terminansicht prüfen.
Die BGW nennt derzeit grundsätzlich höchstens zwei Teilnehmende je Unternehmen. Bei einem großen Qualifizierungsbedarf sollte der Betrieb seine Reihenfolge deshalb früh planen, statt viele Personen gleichzeitig auf denselben Termin zu setzen.
Kosten und Arbeitszeit richtig einordnen
Die BGW erklärt für ihre Versicherten, dass sie die Kosten des Seminarbesuchs einschließlich Fahrtkostenpauschale, Unterbringung und Verpflegung übernimmt. Ergänzend regelt § 23 SGB VII:
- Unfallversicherungsträger tragen die unmittelbaren Kosten ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
- erforderliche Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten werden von ihnen getragen,
- für wegen des Lehrgangs ausgefallene Arbeitszeit besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber.
Das bedeutet nicht, dass jedes privat beworbene Online-Seminar automatisch von der BGW bezahlt wird. Bei privaten oder internen Angeboten sind Preis, Arbeitszeit, Anerkennung und Reisekosten separat zu vereinbaren.
Neue Pflichtschwelle seit 29. Mai 2026
Schulung und Bestellpflicht sind zwei getrennte Fragen. Seit dem 29. Mai 2026 gilt die neue Fassung von § 22 SGB VII:
| Regelmäßige Beschäftigtenzahl | Pflichtlage |
|---|---|
| bis 20 | keine automatische Pflicht allein wegen der Beschäftigtenzahl; freiwillige Bestellung bleibt möglich |
| 21 bis 49 | Bestellung, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt |
| ab 50 | Sicherheitsbeauftragte bestellen |
| 50 bis 249 ohne besondere Gefährdung | ein Sicherheitsbeauftragter erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung |
Zusätzlich kann der Unfallversicherungsträger bei besonderer Gefährdung eine Bestellung anordnen. Bei mehreren Standorten, Schichten, sehr unterschiedlichen Tätigkeiten oder erhöhten Gefährdungen kann eine Person praktisch nicht ausreichen.
Die BGW bestätigt den neuen Schwellenwert auf ihrer aktuellen Themenseite. Einzelne ältere Dokumente und sogar Kursbeschreibungen können noch die frühere Grenze von mehr als 20 Beschäftigten nennen. Für eine Entscheidung im August 2026 ist die aktuelle Gesetzesfassung maßgeblich.
Die ausführliche Pflichtprüfung gehört auf Sicherheitsbeauftragter Pflicht; die betriebliche Anzahlentscheidung wird unter Anzahl der Sicherheitsbeauftragten vertieft. Dadurch bleibt die BGW-Kursseite klar auf ihre eigene Suchintention ausgerichtet.
Schulung, Bestellung und Verantwortung trennen
Die Teilnahmebescheinigung zeigt, dass eine Person einen Kurs besucht hat. Für eine wirksame Organisation fehlen danach noch betriebliche Entscheidungen:
- Pflicht und erforderliche Anzahl begründen,
- Betriebs- oder Personalrat beteiligen, sofern vorhanden,
- Zuständigkeitsbereich räumlich, zeitlich und fachlich festlegen,
- Person nachvollziehbar zum Sicherheitsbeauftragten bestellen,
- Arbeitszeit, Ansprechpartner und Meldeweg sichern,
- Gefährdungsbeurteilung und aktuelle Maßnahmen zugänglich machen,
- Fortbildungsbedarf und Wirksamkeitsprüfung terminieren.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmensleitung. Sie achten beispielsweise auf Gefährdungen, Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung und sprechen Beobachtungen an. Sie haben aus dieser Funktion keine Weisungsbefugnis und ersetzen weder Führungskräfte noch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt. Die vertiefende Abgrenzung steht unter Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten.
Was nach dem BGW-Seminar in den ersten 90 Tagen passieren sollte
In den ersten 30 Tagen
- Teilnahmebescheinigung und Seminarkürzel ablegen
- schriftliche Bestellung und Zuständigkeitsbereich vervollständigen
- Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und gegebenenfalls Interessenvertretung kennenlernen
- Meldeweg für dringende und nicht dringende Beobachtungen festlegen
Bis Tag 60
- eigenen Bereich gemeinsam mit einer erfahrenen Arbeitsschutzperson begehen
- wiederkehrende Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung mit dem Kurswissen abgleichen
- klären, wie Hinweise dokumentiert und bis zur Erledigung verfolgt werden
- Kolleginnen und Kollegen über Rolle und Grenzen der SiBe-Funktion informieren
Bis Tag 90
- erste Beobachtungen und umgesetzte Verbesserungen auswerten
- prüfen, ob Bereich, Schicht und fachliche Nähe realistisch abgedeckt sind
- geeigneten Aufbaukurs und frühesten sinnvollen Termin festlegen
- Review mit Unternehmensleitung oder Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentieren
ArbeitsschutzPilot ist dabei kein BGW-Schulungsanbieter und ersetzt keine fachkundige Beratung. Die Software kann Schulungsnachweis, Bestellung, Zuständigkeitsbereich, Fristen und Folgemaßnahmen zusammenführen, damit die Qualifizierung im Betrieb nicht als isoliertes Zertifikat endet.
Fortbildung: drei bis fünf Jahre oder sechs Jahre?
Hier werden zwei unterschiedliche Regeln häufig vermischt:
- Der DGUV Grundsatz 311-004 hält abhängig vom Gefährdungspotenzial eine Fortbildung spätestens drei bis fünf Jahre nach der Grundqualifizierung für zielführend.
- Die BGW informiert, dass ihre Seminare grundsätzlich nach vier Jahren erneut besucht werden können; für die SiBe-Grundseminare begrüßt sie Wiederholende nach sechs Jahren.
Das ist kein Widerspruch. Der fachliche Fortbildungsbedarf kann durch einen Aufbaukurs, ein anderes passendes Seminar oder betriebliche Fortbildung gedeckt werden. Die Sechsjahresangabe betrifft die erneute Teilnahme am BGW-Grundseminar. Bei neuen Arbeitsmitteln, Infektionslagen, Gewaltvorfällen, geänderten Bereichen oder längerer Pause sollte der Betrieb früher reagieren.
Die allgemeine Fristen- und Themenauswahl bleibt unter Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gebündelt.
Buchungscheckliste zum Kopieren
- BGW-Zuständigkeit des Unternehmens bestätigt
- Erstqualifizierung, Aufbau oder Auffrischung geklärt
- Führungskraft als ungeeignete SiBe-Zielgruppe ausgeschlossen
- SGK oder SBL anhand des Lernformats ausgewählt
- bei Aufbaukurs: SGK/SBL und Mindestabstand nachgewiesen
- Branche und tatsächlicher Zuständigkeitsbereich abgeglichen
- regionale Schulungsstätte und aktuelle Termine geprüft
- Freistellung, Vertretung und Entgeltfortzahlung abgestimmt
- Online-Vorbereitung bei SBL terminiert
- Wartelistenoption bei ausgebuchten Terminen genutzt
- Bestellung, Nachweis und Folgemaßnahmen gemeinsam dokumentiert
Quellenlage und redaktionelle Einordnung
Dieser Leitfaden wurde am 5. August 2026 anhand der aktuellen BGW-Seminarübersicht, der Detailseiten zu SGK, SBL, SP1, SKTA und SIA, der BGW-Teilnahmeinformation, § 22 und § 23 SGB VII sowie des DGUV Grundsatzes 311-004 geprüft.
Die Suchergebnisse zur BGW-Kurswahl werden stark von offiziellen BGW-Seiten geprägt. Deshalb orientiert sich diese Seite an deren aktuellen Seminarkürzeln und verlinkt für Buchung und Verfügbarkeit direkt dorthin. Wo BGW-Kursseiten noch die frühere 20er-Schwelle nennen, wurde der Widerspruch nicht übernommen, sondern gegen die aktuelle Gesetzesfassung und die neuere BGW-Themenseite geprüft.
Für einen konkreten Betrieb bleiben die BGW, der zuständige Unfallversicherungsträger und fachkundige Arbeitsschutzberatung maßgeblich. Dieser Artikel hilft bei der Vorbereitung und Dokumentation, ersetzt aber keine Einzelfallentscheidung der zuständigen Stelle.