Keine starre Frist für jeden Betrieb

Prüffristen hängen von Art des Betriebsmittels, Nutzung, Umgebung, Beanspruchung und Prüfergebnis ab. Tabellen können helfen, ersetzen aber nicht die betriebliche Festlegung.

  • ortsveränderlich, ortsfest und Anlagen trennen
  • Einsatzbedingungen und Beanspruchung bewerten
  • Prüfergebnisse und Mängelhistorie einbeziehen
  • Frist und Begründung dokumentieren

Fristen als Prüfkalender führen

Nach der fachkundigen Festlegung sollten Fristen nicht in einzelnen Protokollen verschwinden. Ein Prüfkalender macht Fälligkeiten, Nachprüfungen und offene Mängel sichtbar.

  • nächsten Prüftermin je Betriebsmittel speichern
  • Nachprüfung bei Mängeln planen
  • Prüfprotokoll und Prüfplakette abgleichen
  • Review bei geänderten Einsatzbedingungen setzen

Quellen und Grenzen bei dguv vorschrift 3 prüffristen

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität