Kursbedarf aus der Organisation ableiten

Ein Kurs sollte nicht losgelöst von der Ersthelferplanung gebucht werden. Vorher sollte klar sein, welche Bereiche, Schichten und Standorte abgedeckt werden müssen.

  • Anzahl und Verteilung der Ersthelfer prüfen
  • Teilnehmende und Vertretungen auswählen
  • Kursdatum, Anbieter und Standort dokumentieren
  • Fortbildungsfrist direkt mitplanen
  • Ersthelferliste und Aushang nach dem Kurs aktualisieren

Kurzantwort: wie oft und wie lange

Für betriebliche Ersthelfer umfasst die Ausbildung mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Danach ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich, ebenfalls mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Der Kurs sollte deshalb nicht nur als Termin, sondern als Frist in der Ersthelferliste geführt werden.

Wer wissen muss, ob ein vorhandener Nachweis noch verwendet werden kann, sollte die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses im Betrieb gesondert prüfen. Wer vor der Anmeldung die benötigte Personenzahl festlegt, nutzt die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb.

Anerkennung und Präsenzpflicht prüfen

Für betriebliche Ersthelfer ist nicht jeder Erste-Hilfe-Kurs gleich geeignet. Entscheidend ist, dass die Ausbildungsstelle ermächtigt ist und der Kurs die praktische Handlungskompetenz in Präsenz abdeckt.

  • ermächtigte Ausbildungsstelle dokumentieren
  • Ausbildung oder Fortbildung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten planen
  • reine Online-Kurse nicht als DGUV-Ersthelferkurs führen
  • Teilnehmende direkt der benötigten Ersthelferzahl zuordnen

Durchführung und Nachweise verbinden

Der Kursnachweis ist nur nützlich, wenn er später auffindbar ist und mit der Rolle im Betrieb verbunden bleibt.

  • Teilnahmebescheinigung ablegen
  • Person, Bereich und Zuständigkeit zuordnen
  • nächste Fortbildung als Frist setzen
  • Änderungen bei Austritt, Schichtwechsel oder Standortwechsel prüfen
  • Abdeckung nach dem Kurs gegen Anzahlplanung und Aushang abgleichen

Kostenübernahme vor Anmeldung klären

Viele Unfallversicherungsträger tragen die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfender direkt oder über ein festgelegtes Verfahren. Der Betrieb sollte das Verfahren vor der Kursbuchung prüfen, damit Nachweise und Abrechnung zusammenpassen.

  • zuständigen Unfallversicherungsträger identifizieren
  • ermächtigte Ausbildungsstelle auswählen
  • erforderliche Anzahl und Teilnehmende dokumentieren
  • interne Zusatzkosten, Fahrtzeit und Arbeitszeit getrennt klären

Gültigkeit, Kosten und Durchführung einordnen

Vor der Buchung sollten Betriebe klären, ob der Kurs für betriebliche Ersthelfer geeignet ist, wie Teilnehmende ausgewählt werden und wer Kosten, Arbeitszeit und spätere Fortbildung organisatorisch verfolgt.

  • geeignete Ausbildungsstelle dokumentieren
  • Kosten- und Arbeitszeitbezug intern zuordnen
  • Kursort, Teilnehmerliste und Nachweise bündeln
  • Aushang direkt nach erfolgreicher Teilnahme aktualisieren

Regionale Kurssuche von der Pflicht trennen

Viele Betriebe fragen nach Kursen in der Nähe oder nach Anbietern wie Hilfsorganisationen. Für den Arbeitsschutznachweis zählt danach trotzdem derselbe Ablauf: ermächtigte Stelle prüfen, erforderliche Personen anmelden, Nachweis ablegen und Fortbildung terminieren.

  • Anbieter und Anerkennung vor Anmeldung prüfen
  • Kostenverfahren des Unfallversicherungsträgers klären
  • Kursort, Sprache, Barrierefreiheit und Schichtplanung berücksichtigen
  • interne Ersthelferliste erst nach erfolgreicher Teilnahme aktualisieren

Abgrenzung zur allgemeinen Ersthelfer-Ausbildung

Diese Seite fokussiert die Organisation eines Erste-Hilfe-Kurses im Betrieb. Die Seite zur Ersthelfer-Ausbildung erklärt die Rolle, Fortbildung und Nachweisführung breiter.

ArbeitsschutzPilot für Kurs- und Fristenmanagement

ArbeitsschutzPilot bietet keine Erste-Hilfe-Kurse an. Die Software unterstützt dabei, Bedarf, Teilnehmerstatus, Nachweise, Aushang, Fortbildungsfristen und Reviews organisatorisch nachzuhalten.