Inhouse-Kurs oder offene Termine: Was passt zum Betrieb?

Ein Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs findet mit einer Ausbildungsstelle in deinen Betriebsräumen statt. Du kannst dafür eine Firmengruppe anmelden. Bei offenen Kursen buchst du einzelne Plätze an den angebotenen Terminen. Ein eigener Firmenkurs ist nicht vorgeschrieben: Der Betrieb muss geeignete Ersthelfer organisieren, aber nicht selbst einen Kurs veranstalten. Grundlage sind § 10 ArbSchG und die DGUV-Anforderungen an betriebliche Ersthelfer.

Ausgangslage Sinnvolle Buchungsoption Vor der Entscheidung prüfen
Mehrere Beschäftigte benötigen dieselbe Kursart Inhouse-Angebot einholen Raum, Mindestbuchung und verbleibende Ersthelfer im Betrieb
Nur wenige Personen müssen geschult werden Einzelplätze im offenen Kurs Erreichbarkeit, passende Termine und Abrechnungsverfahren
Ausbildung und Fortbildung werden benötigt Getrennte Kursplanung Welche Personen gehören in welche Gruppe?
Viele Ersthelfer derselben Schicht sind gleichzeitig fällig Gestaffelte Termine Abdeckung an jedem einzelnen Schulungstag

Leite die Anmeldungen zuerst aus deiner Planung zur Anzahl der Ersthelfer im Betrieb ab. Kursinhalte, Qualifikationswege und Anerkennungsfragen erläutert der Leitfaden zur Ersthelfer-Ausbildung. Hier geht es um die organisatorische Umsetzung einer Buchung.

Kursart und Ausbildungsstelle vor der Anfrage festlegen

Erstelle eine Arbeitsliste mit Person, Standort, Schicht, vorhandenem Nachweis und benötigter Kursart. Ungeklärte Vorkenntnisse gehören vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle geklärt. Für den Umgang mit älteren Nachweisen gibt es die Seite zur Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses im Betrieb.

Ausbildung und Fortbildung dürfen nicht innerhalb eines Lehrgangs kombiniert werden; darauf weist die DGUV für Ausbildungsstellen, FAQ 1.1 hin. Zwölf Fortbildungsplätze und sechs Ausbildungsplätze ergeben deshalb nicht automatisch einen gemeinsamen Kurs für 18 Personen. Soll jemand mit Vorkenntnissen stattdessen eine Ausbildung besuchen, kläre diese Zuordnung ausdrücklich. Die DGUV-Unternehmens-FAQ 4.2 nennt eine Ausbildung als mögliche Alternative bei Zweifelsfällen.

Prüfe bei der Anbieterauswahl die QSEH-Datenbank der ermächtigten Ausbildungsstellen. Vergleiche den dort genannten Namen mit Angebot und Vertrag. Ein Werbehinweis wie „anerkannt“ ersetzt diese Prüfung nicht. Die DGUV warnt vor ungeeigneten Kursangeboten. ArbeitsschutzPilot bietet selbst keine Erste-Hilfe-Kurse an.

Teilnehmerzahl: Kursgrenze und Mindestbuchung auseinanderhalten

Der DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.4.1 sieht regelmäßig 10 bis 15 Teilnehmende vor und begrenzt den Lehrgang auf höchstens 20. Für größere Gruppen von 16 bis 20 Personen führt die DGUV in FAQ 1.6 einen Ausbildungshelfer an. Lass diese Unterstützung im Angebot bestätigen.

Davon getrennt ist die Mindestbuchung im Angebot. Anbieter können einen Firmenkurs beispielsweise ab zwölf oder fünfzehn Anmeldungen anbieten. Das ist kein Grund, unbenötigte Kursplätze aufzufüllen oder unpassende Kursarten zu mischen. Lass dir bestätigen, ob der Kurs bei weniger tatsächlich Teilnehmenden stattfindet und welche vertraglichen Folgen das hat.

Wenn sechs Beschäftigte eine Ausbildung brauchen, kannst du sechs Plätze in einem offenen Ausbildungskurs buchen. Die vollständige Lehrgangsgruppe organisiert dann der Anbieter. Die Anzahl deiner angemeldeten Beschäftigten ist nicht mit der Gesamtgröße des Kurses gleichzusetzen.

Raum und Tagesablauf verbindlich abstimmen

Für 20 Teilnehmende ist ein geeigneter Raum mit mindestens 50 m² vorgesehen. Bei kleineren Gruppen nennt die DGUV-Raumcheckliste, Stand Juli 2020 (PDF) mindestens 2 m² je Person plus 10 m² für die Lehrkraft, insgesamt nicht weniger als 20 m². Die aktuelle DGUV-FAQ 6.3 zum Lehrgangsraum bestätigt diese Möglichkeit.

Rechenbeispiel: Bei zwölf Teilnehmenden ergibt sich eine Untergrenze von 34 m². Daraus folgt noch keine Zusage für deinen Konferenzraum. Ein großer, unbeweglicher Tisch kann die Übungen verhindern. Sende der Ausbildungsstelle deshalb einen Grundriss oder Fotos und lass dir die Eignung für die konkrete Gruppe bestätigen. Die Checkliste ist eine Orientierung und keine vollständige baurechtliche Prüfung.

Gehe den Raum vor der Zusage gemeinsam mit der zuständigen Person im Betrieb durch:

  • Lässt sich ausreichend Platz für Übungen am Boden herstellen?
  • Sind Raumzugang, Toiletten und Waschmöglichkeiten nutzbar, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten?
  • Funktionieren Lüftung, Beleuchtung und Temperaturregelung?
  • Bleiben Fluchtwege frei, wenn Stühle und Übungsmaterial aufgebaut sind?
  • Welche Medien bringt die Lehrkraft mit, welche Technik soll der Betrieb bereitstellen?
  • Wer öffnet das Gebäude, weist die Lehrkraft ein und reserviert den Raum gegen Doppelbelegung?

Blocke den vollständigen Kurs: Neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Mindestens drei Pausen mit zusammen mindestens 45 Minuten kommen hinzu. Das sind mindestens siebeneinhalb Stunden; Anmeldung und Aufbau können zusätzliche Zeit benötigen. Die Mindestzeiten stehen im DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.4.3. Vereinbare Anfang und Ende, statt „halbtägig“ oder „bis alles erledigt ist“ zu buchen.

Kopierbare Anfrage für einen Firmenkurs

Die folgende Vorlage ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein BG-Abrechnungsformular. Passe die Angaben an und sende noch keine unnötigen personenbezogenen Nachweise mit einer ersten Preisabfrage.

Betreff: Anfrage Erste-Hilfe-Firmenkurs am Standort [Ort]

Wir benötigen einen Präsenzkurs für betriebliche Ersthelfer: [Ausbildung / Fortbildung], [Anzahl] Personen. Unser zuständiger Unfallversicherungsträger ist [Name].

Mögliche Termine: [Datum 1 / Datum 2]. Gewünschte Unterrichtssprache: [Sprache]. Der Raum hat [Fläche] m²; Informationen zu Möblierung, Übungsplatz und Zugang sind beigefügt. Besondere Zugangs- oder Unterstützungsbedarfe: [Angaben].

Bitte bestätigen Sie Kursart, Ermächtigung, Raumtauglichkeit, Beginn und Ende sowie die von uns bereitzustellende Ausstattung. Wir bitten um ein Angebot mit getrennten Angaben zur BG-Abrechnung, zu möglichen Mehrkosten und zu den erforderlichen Unterlagen.

Welche Mindestbuchung gilt? Was passiert bei Krankheit, Ersatzteilnahme, Unterschreitung der Teilnehmerzahl oder Absage durch Ihre Ausbildungsstelle? Bis wann müssen wir Änderungen melden?

Ansprechpartner für Termin und Raum: [Kontakt]. Ansprechpartner für Abrechnung: [Kontakt]. Bitte benennen Sie auch die Frist für unsere verbindliche Zusage.

Erst wenn diese Antworten vorliegen, lassen sich Angebote vergleichen. Ein niedriger ausgewiesener Preis hilft wenig, wenn der Raum noch ungeprüft oder die Hälfte der Gruppe für die falsche Kursart vorgesehen ist.

Kostenfreigabe: BG-Abrechnung ist nicht die gesamte Buchung

Der zuständige Unfallversicherungsträger entscheidet über die Übernahme der Lehrgangsgebühren für die erforderlichen Ersthelfer. Die Verfahren unterscheiden sich. Die DGUV-Kontaktübersicht zur Kostenübernahme nennt beispielsweise für die BGHM keine vorherige Kostenübernahmeerklärung, für die BGN dagegen eine vorherige Beantragung. Prüfe das Verfahren deines eigenen Trägers.

Bei der BGN erfolgt die Abrechnung über das dort angeforderte Formular, das ausgefüllt zum Kurs mitgebracht wird. Die Ausbildungsstelle rechnet unmittelbar mit der BGN ab. Ein altes Formular aus einem anderen Unternehmen ist deshalb keine verlässliche Vorlage für jede Buchung.

Lass das Angebot in drei Bereiche aufteilen:

  1. Standardkurs: Leistungen und Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger, einschließlich Teilnahmeunterlagen und Bescheinigung.
  2. Gewünschte Abweichungen: Welche konkreten Mehrkosten entstehen etwa durch den vereinbarten Inhouse-Ort? Sind sie separat vertraglich vereinbart?
  3. Eigene Organisation und Ausfälle: Freistellung, gegebenenfalls Fahrtkosten sowie Regeln bei Absagen oder Nichterscheinen.

Die DGUV-Unternehmens-FAQ 6.2 bis 6.5 grenzt dies ab: Standardleistungen sind durch die Pauschale gedeckt. Bestimmte gewünschte Abweichungen erfordern für Zusatzkosten einen weiteren Vertrag; Inhouse-Mehrkosten müssen tatsächlich entstehen. Für Kindergärten und Schulen gilt diese Inhouse-Mehrkostenregelung nicht. Stornokosten sind gesondert zu prüfen. Eine pauschale Aussage „Firmenkurse sind immer kostenlos“ ist daher ebenso unbrauchbar wie ein ungeprüfter Zuschlag für jede Standardleistung.

Planungsbeispiel: Die Ersthelfer sind während des Kurses nicht einfach verfügbar

Die Erste-Hilfe-Organisation muss auch am Schulungstag funktionieren. Plane für die laufende Arbeit mit tatsächlich verfügbaren, qualifizierten Personen. Gerade ein Kurs im eigenen Gebäude verleitet dazu, die Teilnehmenden weiter als reguläre Abdeckung einzuplanen. Für eine störungsfreie Schulung solltest du diese Doppelbelegung vermeiden und Vertretungen vorsehen. Das ist eine organisatorische Folgerung aus den Arbeitgeberpflichten für die Erste Hilfe.

Fiktives Beispiel: Ein Standort hat für die betrachtete Schicht sechs verfügbare Ersthelfer. Seine bereits geprüfte Bedarfsplanung verlangt vier. Vier der sechs benötigen demnächst Fortbildung; sechs weitere Beschäftigte sollen erstmals ausgebildet werden. Die Zahl vier ist hier eine Annahme, keine allgemeine Mindestzahl für Betriebe.

Terminplanung Im Betrieb verbleibende qualifizierte Ersthelfer Bewertung im Beispiel
Alle vier zur Fortbildung vorgesehenen Ersthelfer an einem Termin 2 Bedarf von 4 nicht gedeckt
Zwei Plätze im offenen Fortbildungskurs an Termin A 4 Bedarf gedeckt, sofern diese vier tatsächlich verfügbar bleiben
Die anderen zwei Plätze an Termin B 4 Erneute Anwesenheitsprüfung für diesen Tag nötig
Sechs Ausbildungsplätze an einem anderen Termin 6 Die sechs Lernenden werden noch nicht als Ersthelfer mitgezählt

Vor jedem Termin werden Urlaub, Krankheit, Außendienst und räumliche Zuständigkeiten neu geprüft. Wenn von den vier eingeplanten Vertretungen eine Person ausfällt, reicht die ursprüngliche Rechnung nicht mehr. Dann braucht es eine andere Besetzung oder Kursplanung. Der billigste Gruppentermin kann organisatorisch die ungünstigste Wahl sein.

Am Kurstag: Änderungen nicht auf der Teilnehmerliste verstecken

Prüfe morgens die tatsächliche Teilnahme und die Ersthelfer-Abdeckung. Informiere die Lehrkraft über Änderungen. Eine Ersatzperson muss zur gebuchten Kursart passen; Kostenunterlagen und Anmeldung sind mit der Ausbildungsstelle anzupassen. Trage niemanden als erfolgreich geschult ein, nur weil sein Name auf der Buchung stand.

Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitigem Verlassen entscheidet die Lehrkraft über die Teilnahmebescheinigung. Eine pauschale erlaubte Fehlzeit nennt die DGUV in FAQ 1.2 nicht. Eine bloße Anwesenheitsbestätigung ist vom erfolgreichen Abschluss zu unterscheiden.

Halte für ausgefallene Personen fest, wer den Ersatztermin organisiert und bis wann. Prüfe unabhängig davon die vereinbarte Stornoregelung. So bleiben Personalplanung, Qualifikationsstand und Rechnung getrennt nachvollziehbar.

Nach dem Kurs: Abschluss prüfen und Einsatz vorbereiten

Vergleiche die Bescheinigungen mit den tatsächlichen Teilnehmenden. Kontrolliere insbesondere Kursart, Person, Datum, Unterrichtsdauer, Erfolgsvermerk sowie Ausbildungsstelle und Veranstaltungskennung. Die vollständigen Anforderungen stehen in den DGUV-Hinweisen zur Teilnahmebescheinigung. Fehlende Angaben lässt du beim Anbieter klären.

Anschließend ordnet der Betrieb die Aufgaben zu. Zur Benennung gehört auch die Beteiligung eines vorhandenen Betriebs- oder Personalrats nach § 10 Absatz 2 ArbSchG. Kläre Einsatzbereich und Erreichbarkeit, führe neue Ersthelfer in die örtlichen Meldewege ein und aktualisiere den Erste-Hilfe-Aushang. Die Kursrechnung ersetzt keinen dieser Schritte.

Plane die nächste Fortbildung frühzeitig. Die DGUV nennt in FAQ 4.1 in der Regel Zweijahresabstände; ein organisatorischer Vorlauf verhindert, dass alle erst kurz vor dem nächsten Termin eine Einladung erhalten. Die Kursbuchung wird geschlossen, wenn Nachweise, offene Ersatztermine und die künftige Schichtabdeckung geprüft sind. Die laufende Erste-Hilfe-Organisation bleibt danach eine eigene Aufgabe.

Redaktionell geprüft am 2. September 2026. Raumrechnung, Anfragevorlage und Schichtbeispiel sind eigene Planungshilfen. Sie ersetzen weder die Beurteilung der Ausbildungsstelle noch die Kostenentscheidung deines Unfallversicherungsträgers.