Welche Information ist vorgeschrieben?

Nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 muss der Betrieb die Erste-Hilfe-Anleitung und die Angaben zu den örtlichen Hilfsmöglichkeiten bekannt machen und aktuell halten. Möglich sind entsprechende Aushänge des Unfallversicherungsträgers oder eine andere geeignete schriftliche Form. Die Pflicht betrifft die nutzbare Information, nicht den Kauf eines bestimmten Produkts.

Für diese Seite ist die Unterscheidung wichtig: Das vollständige Erste-Hilfe-Plakat verbindet Anleitung und Standortangaben. Der Ersthelfer-Aushang behandelt dagegen die namentliche Erreichbarkeit. Ein Aushang mit Notfallnummern hilft bei der Auswahl und Zuordnung von Rufnummern. Keines dieser Verzeichnisse sollte als Ersatz für die übrigen benötigten Inhalte missverstanden werden.

Offizielle Erste-Hilfe-PDFs: A2, A3 und Formularfelder

Bei der Quellenprüfung am 2. September 2026 waren die deutschen DGUV-Plakate in der Ausgabe Juli 2026 verfügbar. Die Nummern sind leicht zu verwechseln:

Fassung Offizieller Download und Verwendung
A2 DGUV Information 204-001: große Plakatfassung, mit PDF-Download.
A3 DGUV Information 204-003: kleinere Plakatfassung, ebenfalls als PDF.
Ausfüllbar DGUV-PDF mit Formularfeldern: trägt im Dokument die Nummer 204-003 und gehört damit zur A3-Fassung.

Die PDFs können kostenlos heruntergeladen werden. Speichere nach dem Ausfüllen eine Standortfassung und kontrolliere sie erneut geöffnet sowie ausgedruckt. Ein langer Eintrag kann im Eingabefeld sichtbar sein, im Ausdruck aber abgeschnitten werden. Die Bildschirmansicht allein ist deshalb keine Freigabe.

Prüfe die Ausgabe in der tatsächlichen Datei, nicht nur im Suchtreffer. Beispielsweise nennt die BGW-Downloadseite zum Erste-Hilfe-Plakat beim hier geprüften Abruf noch August 2017. Daraus folgt weder, dass die DGUV keine neuere Ausgabe anbietet, noch eine pauschale rechtliche Austauschfrist. Für eine neue Standortfassung solltest du die aktuelle fachliche Vorlage zugrunde legen. Bei fremdsprachigen Fassungen ist deren eigener Ausgabestand zu prüfen.

Die örtlichen Felder richtig ausfüllen

Arbeite nicht einfach eine alte PDF-Kopie ab. Gehe die Angaben am betreffenden Arbeitsort durch. Diese Ausfüllhilfe bezieht sich auf die Felder des offiziellen Plakats; die Standortergänzung ist eine zusätzliche praktische Empfehlung.

Feld Betriebliche Ergänzung und Prüfung
Notruf Rettungsleitstelle 112; einen zusätzlichen internen Alarmweg eindeutig davon unterscheiden. Interne Freigaben dürfen den notwendigen Notruf nicht verzögern.
Hilfspersonal Tatsächlich zuständige Ersthelfer und gegebenenfalls Betriebssanitäter mit nutzbarer dienstlicher Erreichbarkeit. Eine allgemeine Abteilungsbezeichnung ersetzt keinen geklärten Kontakt.
Material Genauen Aufbewahrungsort nennen: Gebäude, Ebene und auffindbarer Punkt. „Im Lager“ ist bei mehreren Lagerbereichen nicht eindeutig.
Erste-Hilfe-Raum Nur den tatsächlichen Raum angeben. Ein Besprechungszimmer wird durch den Eintrag nicht zum geeigneten Erste-Hilfe-Raum.
Ärztliche Hilfe Örtliche ärztliche Anlaufstellen, Durchgangsärzte und Krankenhaus anhand der aktuellen Versorgung prüfen; keine ungeprüften Adressen aus einer Fremdvorlage übernehmen.
Standortzusatz Betriebsadresse und gegebenenfalls Gebäude oder Zugang als klar zugehörige Ergänzung platzieren, ohne die Handlungsanleitung zu verdecken.

Nicht jeder Betrieb hat einen Betriebssanitätsdienst oder einen eigenen Erste-Hilfe-Raum. Kläre bei einem nicht zutreffenden Feld zunächst die tatsächliche Organisation. Wo eine Einrichtung erforderlich wäre, ist ihr Fehlen zu beheben und nicht durch einen Formularstrich zu kaschieren. Die übergreifenden Voraussetzungen behandelt Erste Hilfe im Betrieb.

Das Plakat enthält außerdem eine Zeile für die Anmeldung zur Erste-Hilfe-Ausbildung. Halte diese organisatorische Kontaktangabe vom Notruf und von akut erreichbaren Helfern unterscheidbar. Ein Ausbildungskontakt ist nicht automatisch eine Notfallanlaufstelle.

Die ärztlichen Adressen sollen Orientierung geben, nicht zur eigenständigen Wahl eines Transports bei schweren Verletzungen verleiten. Nach der BG BAU zur Erstversorgung ist dann umgehend der Rettungsdienst hinzuzuziehen; er entscheidet über Transport und Ziel der weiteren Versorgung.

Handlungsanleitung erhalten, Ergänzungen getrennt halten

Übernimm die medizinische Handlungsfolge aus der fachlichen Vorlage. Kürze sie nicht für ein gefälligeres Layout, ordne Entscheidungspfeile nicht neu und ersetze einzelne Schritte nicht durch selbst formulierte Merksätze. Schon eine ausgelassene Bedingung kann die Bedeutung einer Anleitung verändern. Auch ein Wiederbelebungsplakat allein deckt nicht automatisch alle örtlichen Informationen des vollständigen Erste-Hilfe-Aushangs ab.

Wenn Namen und Ortsangaben nicht in die vorgesehenen Felder passen, ist eine gut zugeordnete Ergänzung häufig besser als immer kleinere Schrift. Eine zweite Seite muss direkt auffindbar sein und erkennbar zu diesem Standort gehören. Verteile den Notruf, die Helferliste und die Materialangabe nicht ohne Zusammenhang über mehrere Anschlagtafeln.

Bei besonderen Gefährdungen, etwa durch bestimmte Gefahrstoffe oder spezielle Arbeitsverfahren, sollte der Betrieb zusätzliche Hinweise mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit abstimmen. Eine eigene Übersetzung medizinischer Anweisungen oder eine aus verschiedenen Internetgrafiken zusammengestellte Anleitung ist dafür keine verlässliche Grundlage.

Format und Aushangort: Lesbarkeit vor Papiergröße

Eine allgemeine Vorgabe, wonach jedes Erste-Hilfe-Plakat genau A3 oder A2 groß sein muss, lässt sich aus der genannten Vorschrift nicht ableiten. Auch KomNet behandelt die Größenfrage ausdrücklich; die dortige Antwort stammt vom 23. April 2018. Die verfügbaren DGUV-Formate sind eine Auswahlhilfe, keine pauschale Verpflichtung zu einer Papiergröße.

Prüfe einen Probeausdruck dort, wo er hängen soll: Sind Schrift, ausgefüllte Felder und Entscheidungspfade ohne Vergrößerung lesbar? Verdeckt ein Rahmen den Rand? Spiegelt die Schutzhülle? Bleiben die Farben und Kontraste erkennbar? Ein Druck in A4 ist nicht schon deshalb geeignet, weil der Drucker die vollständige Seite darauf unterbringt.

Wähle einen bekannten, zugänglichen Ort im jeweiligen Arbeitsbereich, an dem der Aushang nicht hinter anderen Informationen verschwindet. Ein Plakat im Verwaltungsflur hilft wenig, wenn Beschäftigte einer abgetrennten Halle dort im Arbeitsalltag keinen Zugang haben. Entscheidend ist der tatsächliche Zugang während der Arbeit, nicht nur ein repräsentativer Platz für Besucher.

Der Aushang ersetzt außerdem nicht die Kennzeichnung der Einrichtungen selbst. Die DGUV zur Erste-Hilfe-Kennzeichnung erläutert die entsprechenden Rettungszeichen. Eine Ortsangabe auf Papier und das Zeichen am Aufbewahrungsort müssen zusammenpassen.

Freigabeprüfung an einem Standortbeispiel

Fiktives Beispiel: Ein Betrieb übernimmt das Plakat aus seiner Verwaltung für eine neue Montagehalle. Die Anleitung ist vollständig, aber als Materialort steht dort noch „Küche“, als ärztliche Anlaufstelle eine Adresse am alten Standort. Das Dokument ist damit nicht durch bloßes Umbenennen der Datei einsatzbereit.

Für die Freigabe bietet sich dieser kurze Gegencheck an:

  1. Zuordnen: Auf der Fassung steht erkennbar, für welchen Standort sie gilt. Die örtlichen Angaben stammen von dort, nicht aus einer anderen Niederlassung.
  2. Aufsuchen: Eine zweite Person findet anhand des Eintrags den angegebenen Materialort. Im Beispiel wird daraus etwa „Montagehalle, Erdgeschoss, neben Zugang Tor 2“ – aber nur, wenn das tatsächlich stimmt.
  3. Abgleichen: Zuständige Kontaktpersonen bestätigen die Angaben; ärztliche Adressen werden anhand aktueller offizieller Verzeichnisse kontrolliert. Die Notrufnummer wird nicht durch einen Probe-Anruf bei 112 getestet.
  4. Ausdrucken: Alle eingetragenen Zeilen bleiben vollständig sichtbar. Kein Standortaufkleber überdeckt Teile der Handlungsanleitung.
  5. Bekannt machen: Beschäftigte wissen, wo der Aushang hängt und wie die örtlichen Angaben zu verstehen sind. Unverständliche Bezeichnungen werden vor der Freigabe korrigiert.

Das ist eine redaktionell entwickelte Arbeitshilfe, kein vorgeschriebenes Prüfverfahren. Für die Verwaltung wechselnder Namen und aller betroffenen Kopien enthält der verlinkte Ersthelfer-Aushang den ausführlicheren Pflegeablauf.

Aktualisieren, unterweisen und vertraulich dokumentieren

Trenne drei Anlässe: Die fachliche Vorlage kann eine neue Ausgabe erhalten, die örtlichen Angaben können sich ändern, oder der Ausdruck kann unleserlich werden. Ein aktuelles PDF-Ausgabedatum sagt nichts darüber aus, ob der eingetragene Verbandkasten noch am genannten Ort liegt. Umgekehrt wird eine neue Telefonnummer nicht erst beim nächsten regulären Überarbeitungstermin korrigiert.

Notiere für die eigene Pflege neben dem Standort den Stand der örtlichen Angaben und eine zuständige Person. Überlade damit nicht die Notfallanleitung. Bei einer neuen Fassung müssen die tatsächlich ausgehängten Exemplare mitgezogen werden; nur die Datei im Büro zu ersetzen genügt nicht.

Die DGUV zur Unterweisung verlangt mindestens jährliche Informationen für alle Beschäftigten über Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen. Nutze das eigene Plakat dabei als Anschauungsgrundlage. Die Umsetzung erläutert Erste-Hilfe-Unterweisung im Betrieb.

Verletzungsangaben gehören nicht auf den öffentlich einsehbaren Aushang. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre gegen unbefugten Zugriff geschützt aufzubewahren. Das erläutert die DGUV zur Dokumentation. Ein kurzer Hinweis auf den betrieblichen Meldeweg ist möglich, ausgefüllte Einträge bleiben getrennt im geschützten Verfahren, etwa beim Verbandbuch oder Meldeblock.