Unterweisung und Ausbildung trennen

Beschäftigte müssen wissen, was im Notfall zu tun ist. Das ist etwas anderes als die formale Ausbildung betrieblicher Ersthelfer.

  • Notruf und Meldeweg erklären
  • Ersthelfer und Aushang zeigen
  • Verbandkasten und Erste-Hilfe-Raum lokalisieren
  • Verbandbuch oder Meldeblock datenschutzgerecht erklären

Anlassbezogen aktualisieren

Erste-Hilfe-Unterweisung sollte nach organisatorischen Änderungen nicht liegen bleiben. Neue Standorte, andere Ersthelfer oder verlegte Verbandkästen sind direkte Review-Anlässe.

  • Änderungen im Aushang übernehmen
  • neue Beschäftigte einweisen
  • Unterweisungsnachweis mit Datum und Thema führen
  • offene Fragen als Maßnahmen dokumentieren

Nachweis und Datenschutz

Die Unterweisung sollte erklären, wo Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden und wer Zugriff hat. Unfall- und Gesundheitsinformationen gehören nicht in frei zugängliche Listen.

  • Ersthelfer, Aushang und Materialstandorte benennen
  • Meldewege und Notrufablauf üben
  • Verbandbuch oder Meldeblock vertraulich einordnen
  • Wiederholung bei Standort- oder Zuständigkeitswechsel planen

Quellen und Grenzen

Die Inhalte orientieren sich an DGUV Information 204-022, ASR A4.3 und allgemeinen Unterweisungspflichten. ArbeitsschutzPilot unterstützt Organisation und Nachweis, ersetzt aber keine Ersthelfer-Ausbildung und keine betriebliche Notfallplanung.

  • DGUV Information 204-022 für Organisation der Ersten Hilfe
  • ASR A4.3 für Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • DGUV-Unterweisungskontext für Beschäftigteninformation
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Gefährdungen, Alleinarbeit, Außenarbeiten oder mehreren Standorten