Unterweisung und Ausbildung trennen
Beschäftigte müssen wissen, was im Notfall zu tun ist. Das ist etwas anderes als die formale Ausbildung betrieblicher Ersthelfer.
- Notruf und Meldeweg erklären
- Ersthelfer und Aushang zeigen
- Verbandkasten und Erste-Hilfe-Raum lokalisieren
- Verbandbuch oder Meldeblock datenschutzgerecht erklären
Anlassbezogen aktualisieren
Erste-Hilfe-Unterweisung sollte nach organisatorischen Änderungen nicht liegen bleiben. Neue Standorte, andere Ersthelfer oder verlegte Verbandkästen sind direkte Review-Anlässe.
- Änderungen im Aushang übernehmen
- neue Beschäftigte einweisen
- Unterweisungsnachweis mit Datum und Thema führen
- offene Fragen als Maßnahmen dokumentieren
Nachweis und Datenschutz
Die Unterweisung sollte erklären, wo Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden und wer Zugriff hat. Unfall- und Gesundheitsinformationen gehören nicht in frei zugängliche Listen.
- Ersthelfer, Aushang und Materialstandorte benennen
- Meldewege und Notrufablauf üben
- Verbandbuch oder Meldeblock vertraulich einordnen
- Wiederholung bei Standort- oder Zuständigkeitswechsel planen
Quellen und Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an DGUV Information 204-022, ASR A4.3 und allgemeinen Unterweisungspflichten. ArbeitsschutzPilot unterstützt Organisation und Nachweis, ersetzt aber keine Ersthelfer-Ausbildung und keine betriebliche Notfallplanung.
- DGUV Information 204-022 für Organisation der Ersten Hilfe
- ASR A4.3 für Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- DGUV-Unterweisungskontext für Beschäftigteninformation
- fachkundige Prüfung bei besonderen Gefährdungen, Alleinarbeit, Außenarbeiten oder mehreren Standorten